Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Verhetzende Beleidigung und Feindeslisten werden strafbar

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann zum Beschluss des Bundesrats: „Die Bekämpfung von Hass und Hetze wird durch die Gesetze weiter verbessert.“

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Einführung des Straftatbestands der verhetzenden Beleidigung beschlossen. Der neue Straftatbestand schließt eine Strafbarkeitslücke, wenn Personen unter anderem aufgrund ihrer nationalen, religiösen oder ethnischen Herkunft, ihrer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung beschimpft, verleumdet oder verächtlich gemacht werden, ohne dass die beleidigten Personen selbst adressiert werden (sogenannte Kollektivbeleidigungen). Außerdem soll das Anfertigen sogenannter Feindeslisten strafbar werden.

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann sagte: „Ich begrüße die beiden neuen Gesetze, durch die die Bekämpfung von Hass und Hetze weiter verbessert wird. Das Nachschärfen der Gesetze ist eine wichtige Ergänzung zu den hessischen Bemühungen im Kampf gegen Hass und Hetze. Die hessische Justiz zeigt Haltung und hat sich mit Partnern aus Zivilgesellschaft und Medien zusammengetan. Entstanden ist die Kooperation #KeineMachtdemHass, die sich gegen Hass und Hetze und für den Zusammenhalt innerhalb der Gesellschaft einsetzt. Erst gestern konnten wir mit dem Beitritt des Hessischen Rundfunks zu unserer Kooperation #KeineMachtdemHass ein starkes Zeichen setzen.“

Verhetzende Beleidigung

Die Justizministerin führte weiter aus: „Mit der neuen Strafvorschrift wird eine Strafbarkeitslücke im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Hatespeech geschlossen. Unter der bisherigen Rechtslage war es beispielsweise nicht strafbar, wenn einer Person einer bestimmten Religion gegenüber geäußert wurde, dass man alle Personen dieser Religion abwerte. Für einen Betroffenen macht es aber häufig keinen Unterschied, ob er persönlich oder kollektiv als Mitglied einer Gruppe beleidigt wird. Die neue Strafvorschrift erfasst daher zahlreiche Beispiele von völlig inakzeptablen Verhaltensweisen, die bisher straffrei blieben. Ganz besonders begrüße ich, dass die Fälle der verhetzenden Beleidigung auch ohne ausdrücklichen Strafantrag der Opfer verfolgt werden können.“

Strafbarkeit von sogenannten Feindeslisten

Eva Kühne-Hörmannerklärte hierzu: „Hass, Hetze und sämtliche weitere Formen digitaler Gewalt sind große Probleme der heutigen Zeit. Ganz besonders zu Zeiten der Coronapandemie findet der soziale Austausch immer mehr über das Internet statt. Die Menschen wollen sich im Internet sicher fühlen, so, wie sie sich auch zuhause sicher fühlen. Wenn wir Hass und Hetze im Netz dulden, würden wir den Menschen die Sicherheit im Netz nehmen. Der Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit von sogenannten ‚Feindeslisten‘ nimmt mit deren Bestrafung nun einen völlig neuen Aspekt der digitalen Gewalt in den Blick. Danach soll es strafbar sein, persönliche Daten zu verbreiten, wenn die Verbreitung dazu geeignet ist, den Betroffenen oder ihm nahestehende Personen in die Gefahr zu bringen, Opfer einer Straftat zu werden. Auch dies ist ein richtiger Schritt, weil hiermit insbesondere Personen geschützt werden, die in der Öffentlichkeit stehen.“