Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Maßnahmen zur Beschleunigung asylgerichtlicher Verfahren

Die im Oktober eingesetzte Arbeitsgruppe zur Beschleunigung asylgerichtlicher Verfahren hat heute in Wiesbaden ihre Ergebnisse vorgelegt. Die Arbeitsgruppe hat unter Leitung des Justizministers getagt. Ihr haben außerdem Präsidentinnen und Präsidenten sowie Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit angehört. Der Minister hat darüber hinaus die vorgesehenen Maßnahmen mit dem Bezirksrichterrat der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit erörtert.

Zu den Ergebnissen hat Justizminister Roman Poseck heute in Wiesbaden ausgeführt:

„Die Arbeitsgruppe spricht sich dafür aus, neu eingehende asylgerichtliche Verfahren, die sichere Herkunftsstaaten betreffen, beim Verwaltungsgericht in Gießen zu konzentrieren. Gerade bei diesen Verfahren kommt es auf Schnelligkeit an, da die Erfolgsaussichten des Asylantrages ungünstig, die Rückführungsperspektiven dagegen günstig sind. Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine zentrale Lage in Hessen. Es hat sich bei asylgerichtlichen Verfahren schon bislang als sehr leistungsfähig erwiesen. Des Weiteren empfiehlt die Arbeitsgruppe, in Gießen zukünftig auch die Verfahren zu konzentrieren, die Staaten mit einem geringen Fallaufkommen betreffen. So können aufwändige Einarbeitungen in länderspezifische Besonderheiten an den anderen Standorten vermieden werden. Für die zusätzlichen Aufgaben wird das Verwaltungsgericht Gießen auch eine personelle Verstärkung erhalten. Weitere Empfehlungen der Arbeitsgruppe betreffen eine Intensivierung der Fortbildung und eine bundesgesetzliche Änderung, um einen flexibleren Einsatz von Proberichterinnen und Proberichtern in Asylverfahren zu ermöglichen. Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Maßnahmen eine deutliche Beschleunigung bewirken werden. Außerdem freue ich mich, dass wir einen breiten Konsens über das Ziel haben, die Verfahrenslaufzeiten in asylgerichtlichen Verfahren in Hessen erheblich zu reduzieren. Auch wenn die Laufzeiten bei den meisten hessischen Verwaltungsgerichten schon heute rückläufig sind, wollen wir weitere Akzente für mehr Tempo bei den neu eingehenden Verfahren setzen. Hessen bereitet sich damit auch auf die Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vor.“

Der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Dirk Schönstädt hat diese Einschätzung geteilt: „Die nun beabsichtigte Konzentration ermöglicht den Verwaltungsgerichten, den bereits beschrittenen Weg des Abbaus von Altverfahren in allen Rechtsgebieten fortzusetzen und gleichzeitig die Verfahrenslaufzeiten von Asylverfahren zu reduzieren. Zusammen mit der personellen Verstärkung des Verwaltungsgerichts Gießen, der gesetzlichen Zulassung eines flexibleren Einsatzes von Proberichterinnen und Proberichtern in Asylverfahren und intensivierter Fortbildung ist damit ein Maßnahmenbündel geschnürt, das die Verwaltungsgerichte bei der Erfüllung ihrer Aufgabe, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, wirksam unterstützt.“

Hessen verfügt über fünf Verwaltungsgerichte an den Standorten Kassel, Gießen, Frankfurt am Main, Wiesbaden und Darmstadt. Der Verwaltungsgerichtshof hat seinen Sitz in Kassel. Bereits anhängige Verfahren sollen von der vorgesehenen Konzentration unberührt bleiben. 

Justizminister Roman Poseck hat zum weiteren Vorgehen erläutert:

„Ich werde die Ergebnisse der Arbeitsgruppe nun in die politischen Beratungen in Hessen einbringen. Aus meiner Sicht sollten wir die Umsetzung zügig betreiben. Damit könnte die positive Entwicklung der letzten Monate weiter an Fahrt aufnehmen. Die hessischen Verwaltungsgerichte haben die Altbestände an Asylverfahren zuletzt erheblich reduziert; von 25.946 im Jahre 2017 auf 8.937 im Jahre 2022. Auch wenn die hohe Erledigungsquote bei Altverfahren derzeit negative statistische Effekte bei den Laufzeiten hat, ist der eingeschlagene Weg genau der richtige. Es zeigt sich Licht am Ende des Tunnels: Die Verfahrenslaufzeiten gehen bei den meisten Verwaltungsgerichten in Hessen inzwischen erkennbar zurück. So lagen die Verfahrenslaufzeiten bei Asylverfahren in Hessen im ersten Quartal des laufenden Jahres im Schnitt bei 31,1 Monaten, im 2. Quartal bei 29,0 Monaten und im dritten Quartal bei 25,9 Monaten. Ich gehe davon aus, dass sich dieser Trend auch für die bereits anhängigen Verfahren fortsetzen und verstärken wird. Ich danke der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ausdrücklich für ihr großes Engagement bei der Bewältigung der Asylverfahren“.

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