Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Allianz für Wohnen besucht Grünberg

Wirtschaftsstaatssekretär Jens Deutschendorf hat die Wohnungsbaupolitik im Kreis Gießen gelobt: „Der Kreis Gießen hat verstanden, dass die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum eine Aufgabe ist, die nicht jede Kommune allein lösen kann“, sagte er am Freitag bei einem Informationsbesuch mit Vertreterinnen und Vertretern der Allianz für Wohnen Hessen in Gießen und Grünberg.

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Beim Wohnungsbau müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Das Land stellt dabei Fördermittel in Rekordhöhe bereit.

Jens Deutschendorf Wirtschaftsstaatssekretär

Im Kreis Gießen ist seit 2017 die vom Landkreis und den Kreiskommunen mit getragene Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau und Strukturförderung (SWS GmbH) tätig und koordiniert die Wohnungsmarktentwicklung in den einzelnen Kommunen. Lediglich die Stadt Gießen ist keine Gesellschafterin, weil sie die Aufgabe in ihrem Gebiet in enger Kooperation mit der SWS selbst wahrnimmt. Ziel ist ein bedarfsgerechtes Angebot an bezahlbarem Wohnraum, gerade auch für Familien, Senioren und Alleinstehende. Bislang sind mit Förderung der SWS 176 Wohnungen errichtet worden, weitere 130 sind in Planung.

Ein weiteres Thema des Besuchs war der Umbau historischer und erhaltenswerter Bausubstanz. In Grünberg entsteht das vom Kreis und der Stadt Grünberg getragene Altbauberatungs- und Informationszentrum (ALBIZ), das Besitzer und Besitzerinnen historischer Immobilien zu Umbauvorhaben ermutigen und sie dabei beraten soll. „Viele Kommunen stehen einer doppelten Herausforderung gegenüber“, sagte Deutschendorf: „Einerseits Leerstand in den Stadt- und Ortskernen, andererseits hohe Nachfrage nach Wohnraum. Ein Ausweg ist der Umbau leerstehender oder untergenutzter Gebäude. Dies dient gleichzeitig dem Erhalt der prägenden Stadt- und Ortszentren.“

„Bezahlbarer Wohnraum fehlt“

„Der Landkreis Gießen wächst und entwickelt sich dynamisch“, erklärte Landrätin Anita Schneider. „Für die Zukunftsfähigkeit unserer Region ist es von elementarer Bedeutung, ausreichend bezahlbaren, bedarfsgerechten und barrierefreien Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Das 2021 aktualisierte Wohnraumversorgungskonzept zeigt, dass gerade im Bereich der Ein- und Zwei-Personenhaushalte bezahlbarer Wohnraum fehlt. Bezogen auf den Landkreis sind das nahezu 8.000 Wohnungen ohne die Stadt Gießen. Das gemeinsame Vorgehen von Landkreis und Kommunen im Rahmen der SWS schafft Synergien und hat sich mit Blick auf die bisher geschaffenen 176 Wohneinheiten gelohnt.“ Dabei gehe es nicht nur um Neubauvorhaben, sondern auch um Umgestaltung und Neunutzung im Bestand, sagte Schneider. „Mit dem ALBIZ möchten wir auch den Blick auf den Altbestand lenken und Interessierten Impulse und Finanzierungshilfen geben, um diesen fachgerecht zu sanieren.“

„Zukunftsfrage zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse“

„Für die kreisangehörigen Kommunen ist die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum nicht nur im großstädtischen Bereich eine wichtige Zukunftsfrage zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Hessen“, sagte Johannes Heger, Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. „Die Bemühungen einzelner Gemeinden und Städte sind mehr als sinnvoll. Die Koordinierung entsprechender Aktivitäten unterstützt diese Vorhaben und bündelt den kommunalen Wohnungsbau in den Regionen. Die Erhaltung von Ortszentren und attraktiven Wohnlagen ist hier ein wichtiger Beitrag. Fachwerkhäuser und Hofreiten sind oft verkannte Schätze, die es zu heben gilt.“

Der Hessische Landkreistag wies darauf hin, dass sozialer Wohnungsbau Kernaufgabe der Städte- und Gemeinden ist. „Es gibt jedoch eine Reihe von Schnittstellen, bei denen die Landkreise den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gerne koordinierend mit Rat und Tat zur Seite stehen“, sagte Referatsleiter Lorenz Wobbe. Er sprach sich für die Vereinfachung von Planungsverfahren, die Anpassung von Vorgaben für die Innenverdichtung und eine Entbürokratisierung von Förderverfahren aus. „Überdacht werden müssen auch eine Reihe von Denkmalschutzregelungen. Es muss möglich sein, eine zeitgemäße Weiternutzung von Bestandsgebäuden zu gewährleisten, ohne das historische Erbe zu gefährden.“

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