Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Zuständigkeiten der Amtsgerichte werden erweitert

Justizminister Christian Heinz hat den Beschluss des Bundeskabinetts begrüßt, die Zuständigkeiten der Amtsgerichte zu erweitern. Zum 1. Januar 2026 soll die so genannte Streitwertgrenze für die erstinstanzliche Zuständigkeit von derzeit 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben werden.

Das bedeutet, dass die Amtsgerichte künftig mehr Verfahren bekommen für die bislang die Landgerichte zuständig waren. Dafür sollen sie zusätzliches Personal erhalten. „Über die Parteigrenzen hinaus haben sich die Länder auf der Justizministerkonferenz mit großer Mehrheit dafür eingesetzt, die Streitwertgrenze zu erhöhen. Nun hat die Bundesregierung die nötigen Maßnahmen ergriffen. Das begrüße ich sehr“, sagte Hessens Justizminister und ergänzte: „Wir stärken damit die Justiz vor Ort. Künftig können mehr Verfahren der Bürgerinnen und Bürger wohnortnah geführt werden. Außerdem kann sich die neue Regelung auch positiv auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der hessischen Justiz auswirken: So können mögliche Personalverlagerungen dazu führen, dass sie näher an ihrem Wohnort arbeiten.“

Mit großer Mehrheit haben sich die Justizministerinnen und -minister auf ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz dafür ausgesprochen, dass die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz sich der Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte sehr kurzfristig annehmen soll. Sie haben sich für eine deutliche Anhebung auf 10.000 Euro ausgesprochen. Die Bundesregierung plant die Anhebung nun zum 1. Januar 2026. Ziel der Reform ist eine Anpassung an die Geldwertentwicklung seit der letzten Anhebung im Jahr 1993 sowie eine nachhaltige Stärkung der Amtsgerichte. Zugleich soll durch streitwertunabhängige Spezialisierungen die Effizienz in der Justiz gesteigert werden.

Umsetzung erfolgt in enger Absprache mit dem Geschäftsbereich

Hessens Justizminister betonte ebenfalls, die Auswirkungen der neuen Regelung in enger Absprache mit dem Geschäftsbereich abzustimmen. „Die geplante Erhöhung der Streitwertgrenze wird voraussichtlich zu Personalveränderungen führen. Das Gesetzgebungsverfahren werden wir daher genau begleiten. Es wird erwartet, dass die Amtsgerichte aufgrund einer Zunahme von Verfahren mehr Personal benötigen. Das hängt jedoch auch von den spezifischen Gegebenheiten vor Ort ab, da braucht es unterschiedliche Maßnahmen“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Wir werden etwaige Personalmaßnahmen eng mit dem Geschäftsbereich und den Gerichten vor Ort abstimmen. Ziel ist es, die neue Regelung so umzusetzen, dass beide Instanzen profitieren: Die Landgerichte durch weniger Verfahren und die Amtsgerichte durch mehr Personal.“