Der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein und Hessens Justizminister Roman Poseck haben heute die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT) besucht und den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten für ihren Einsatz gedankt – besonders für den Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch von Kindern, der für alle Verfahrensbeteiligte eine große Herausforderung ist. Die ZIT ist eine Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und bundesweiter Vorreiter bei der Bekämpfung von Cybercrime. Sie ist erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für Internetstraftaten bei ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in Deutschland – ebenso bei sogenannten Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen.
„Die Arbeit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität ist von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft. Vor allem beim Schutz derjenigen, die besonders verletzlich sind, steht die ZIT an vorderster Front, um pädokriminelle Täter zu verfolgen und zu bestrafen. Bundesweite Ermittlungserfolge im Kampf gegen kinderpornografische Plattformen im Darknet (ELYSIUM, BOYSTOWN) sind der Beweis für die herausragende Arbeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte – dafür danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ZIT im Namen der gesamten Landesregierung“, sagte Rhein am Mittwoch in Frankfurt und ergänzte: „Unsere digitalisierte Welt birgt sowohl Chancen als auch Risiken. Um die Risiken zu minimieren und die Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren der Online-Kriminalität zu schützen, bedarf es außer engagierten Ermittlern auch eines schlagkräftigen und soliden Rechtsrahmens. Die übergroße Zahl der Fälle von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen ergibt sich aus digitalen Spuren. Daher unterstütze ich die Forderungen von Polizei und Justiz, IP-Adressen bei schweren Straftaten nicht sofort zu löschen, sondern zu speichern. Gerade für die hessischen Ermittlerinnen und Ermittler der ZIT wären längere Speicherzeiträume von IP-Adressen in der täglichen Arbeit hilfreich. Dort sollte dringend gehandelt werden: Die Zahlen steigen.“
Kinder bestmöglich schützen
Die Verbreitung strafbarer pornografischer Inhalte über das Internet hat zwischen 2015 und 2022 um fast 600 Prozent zugenommen. Das Bundeskriminalamt (BKA) geht davon aus, dass bei einer Speicherlänge von 26 Tagen die hypothetischen Ermittlungserfolge auf 90 Prozent steigen und die Fälle ohne Ermittlungserfolg von 66.000 auf 6.500 sinken würden. Justizminister Poseck sagte: „Der Besuch bei der ZIT hat wieder deutlich gemacht, wie wichtig die Speicherung von IP-Adressen zur Aufklärung von Kinderpornografie ist. Es ist nun fast ein Jahr her, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom September 2022 eine begrenzte Speicherung von IP-Adressen ermöglicht hat. Doch der Bundesgesetzgeber hat bis heute nicht gehandelt. Als Staat ist es unsere Pflicht, allen voran Kinder bestmöglich zu schützen. Deshalb schlage ich eine Speicherfrist von einem Monat vor. Dieser Zeitraum würde den Ermittlungsbehörden deutlich mehr Erfolge im Kampf gegen Kinderpornografie ermöglichen. Gleichzeitig ist die Speicherung von IP-Adressen auf schwerste Straftaten zu begrenzen. Einen Rahmen kann hier der Katalog des § 100g Abs. 2 Strafprozessordnung geben. Mord, Totschlag sowie Straftaten des Terrorismus und des Kindesmissbrauchs wären damit erfasst. Ich hoffe sehr, dass die Ampel diese Vorschläge sehr zeitnah im Interesse einer effektiveren Strafverfolgung schwerster Straftaten aufgreift.“
Der Minister wies auch auf die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der ZIT im Rahmen des Aktionsprogrammes #HessengegenHetze hin: „Seit 2019 ist die ZIT ein wichtiger Partner bei der Bekämpfung von Hate Speech. Erst kürzlich wurde bekannt, dass Angriffe auf Politikerinnen und Politiker zugenommen haben. Das ist besorgniserregend und aufs Schärfste zu verurteilen“, sagte Poseck.