„Es sind immer mehr illegale Schusswaffen in Deutschland im Umlauf. Das liegt auch daran, dass die Strafen hierzulande im europäischen Vergleich sehr mild ausfallen. Für den illegalen Waffenhandel mit Schusswaffen gibt es derzeit in Deutschland eine Maximalstrafe von fünf Jahren. Vielfach werden hierzu auch nur Bewährungsstrafen verhängt, ein Anreiz für illegale Waffengeschäfte in unserem Land. Damit muss endlich Schluss sein“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Deshalb haben wir eine Initiative auf der Justizministerkonferenz gestartet. Eine neue Bundesregierung muss dieses Thema angehen und ein Gesetz vorlegen, das den Strafrahmen erhöht. Wir wollen den illegalen Waffenhandel hierzulande härter bestrafen. Ich freue mich sehr darüber, dass meine Kolleginnen und Kollegen in den Ländern unsere Auffassung teilen.“
Gesetzentwurf soll zeitnah vorgelegt werden
Der illegale Handel mit Schusswaffen kennt keine Landesgrenzen. Ein bedeutender Teil des international organisierten illegalen Handels mit Waffen geht auf illegale Waffenbestände in ehemaligen Kriegs- und Krisenregionen zurück. Über 30 Jahre nach Ende der Kriege ist der Westbalkan nach wie vor ein europäischer Hotspot von Schusswaffen. Die Waffen aus diesen Staaten gelangen dabei über illegale Transporte hierzulande in unterschiedliche kriminelle Kreise. „In Deutschland werden die Waffen dann illegal weiterverkauft. Sie landen in der organisierten Kriminalität und werden dafür genutzt, um mit ihnen Geld zu machen oder Kriminelle zu bewaffnen“, sagte der Justizminister.
Laut Beschluss der Justizministerkonferenz soll nun der illegale Handel von Schusswaffen stärker bestraft werden. So wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der im Waffengesetzeine deutliche Erhöhung des Strafrahmens für das gewerbsmäßige und bandenmäßige Handeln mit Schusswaffen vorsieht.
Hintergrund
Die Zahl der illegalen Schusswaffen nimmt in Deutschland, wie auch in Europa, seit Jahren zu. Ausweislich des Bundeslagebildes 2023 „Waffenkriminalität“ des Bundeskriminalamtes (BKA) stieg im zurückliegenden Berichtszeitraum sowohl die Anzahl der in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) registrierten Verstöße gegen das Waffengesetz (+6,3 %) als auch die der Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (+4,3 %) an. „Hinzu kommt, dass wir aus der Praxis der Staatsanwaltschaften in Hessen wissen, dass illegale Waffenhändler auf die niedrigen Strafen in Deutschland verweisen und somit potenzielle Kuriere gewinnen. Wir sollten ihnen nicht nur die Argumente nehmen, sondern sie für ihr Handeln auch stärker bestrafen“, so der Justizminister.