„Somit können neun der Gebietskörperschaften, die noch nicht mit der Bezahlkarte arbeiten, diese nun Anfang des kommenden Jahres ebenfalls einführen. Und 13 der Leistungsbehörden, die sich bereits für eine Nutzung auch ohne bestehende Schnittstelle entschieden hatten, können auf den eigentlich vorgesehenen Weg umstellen. Die landesweite Frist für die Einführung des Systems läuft nun bis zum 31. Januar 2026“, sagte Hofmann am Montag in Wiesbaden.
Die Ministerin wies darauf hin, dass damit mit Ausnahme der Städte Frankfurt am Main und Hanau für alle kommunalen Leistungsbehörden die Möglichkeit eröffnet wurde, das Bezahlkartensystem mit dem eigenen Fachverfahren zu betreiben. Frankfurt nutzt ein anderes System, für das die Programmierung einer Schnittstelle separat durch die Stadt in Abstimmung mit dem Land beauftragt wird. Auch hier sei jedoch zeitnah mit Vollzug zu rechnen. Hanau bleibe wegen der 2026 erfolgenden Auskreisung und der dadurch erforderlichen Verwaltungsumstrukturierung zunächst außen vor. „Mit diesen beiden Ausnahmen ist die flächendeckende Umsetzung dieses anspruchsvollen Projekts jetzt fast vollständig abgeschlossen. Das ist ein großer Erfolg“, sagte die Ministerin. Sie betonte die Rolle des Landes, das das Verfahren für den Systemanschluss in die Hand genommen habe: „Wir haben die Kommunen hier eng begleitet. Zudem haben wir Wort gehalten und die Kosten vollständig getragen.“
Bezahlkarte in den angeschlossenen Städten und Kreisen weiternutzen
Bislang ist die Bezahlkarte in Hessen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes sowie in 17 der 27 kommunalen Leistungsbehörden etabliert. Um den Kommunen keinen zusätzlichen Aufwand durch eine manuelle Übertragung der Daten zwischen den Systemen zu bereiten, hatte das Land die Pflicht zur Einführung daran gekoppelt, dass die jeweilige Schnittstelle verfügbar ist. Sobald der Systemanschluss erfolgt ist, können Geflüchtete, die bereits über eine Bezahlkarte aus der Erstaufnahmeeinrichtung verfügen, diese in den angeschlossenen Städten und Kreisen weiternutzen. Am 16. Dezember 2024 hatte die Landesregierung mit der Ausgabe der ersten Bezahlkarten in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes begonnen.
„Wir haben in der Sache stets eng und vertrauensvoll mit den Kommunen zusammengearbeitet. Dafür bedanke ich mich. Es ist uns in Hessen von Seiten des Landes gelungen, die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die Bezahlkarte flächendeckend, rechtssicher und ohne eine Verpflichtung zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand in den Kommunen eingeführt werden kann. Damit stehen wir im bundesweiten Vergleich sehr gut da“, betonte die Sozialministerin.