Mit einer neuen Richtlinie vereinfacht Hessen den Zugang für Kreative, Initiativen und Vereine zu Fördergeld des Landes. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst greift damit Anregungen aus dem Beteiligungsprozess zum im Februar beschlossenen Masterplan Kultur auf. Die neue Kulturförderrichtlinie gilt ab sofort und erleichtert vor allem für Förderungen von bis zu 10.000 Euro Antragstellung, Förderbedingungen und Nachweisverfahren.
Bürokratische Hürden sind niedriger
„Gerade kleine Kulturinitiativen und individuelle Künstlerinnen und Künstler tun sich oft schwer damit, Fördergeld vom Land zu beantragen: Sie wollen kreativ sein und Kunst auf die Beine stellen – Antragsformulare empfinden sie als lästige Hürde. Zugleich müssen wir als Land selbstverständlich darauf achten, dass wir sorgfältig mit Steuergeld umgehen und die Mittel auch ihren Zweck erfüllen. Die neue Richtlinie stellt das weiterhin sicher, wird aber den Aufwand für die Geförderten beträchtlich verringern“, erklärte Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. „Vor allem im Bereich der Förderungen unter 10.000 Euro legen wir die bürokratischen Hürden deutlich niedriger. Damit setzen wir Anregungen um, die viele aus der Kulturszene in den Beteiligungsformaten zum Masterplan vorgetragen haben. Ich danke dem Finanzministerium und dem Hessischen Rechnungshof für die konstruktive Zusammenarbeit.“
Verwendungsnachweis wird einfacher
Die neue Richtlinie gilt für alle Sparten der Kulturförderung, zusammen mit den jeweiligen spezifischen Regeln etwa für Literatur- oder Musikförderung. Sie vereinfacht unter anderem den so genannten Verwendungsnachweis: Bisher müssen Geförderte nach Abschluss eines Projekts in der Regel eine detaillierte Liste aller Einnahmen und Ausgaben samt aller Belege vorlegen, um nachzuweisen, dass sie das Landesgeld sachgerecht verwendet haben. Künftig wird bis zu einer Fördersumme von 10.000 Euro ein „vereinfachter Verwendungsnachweis“ ausreichen, der die Einnahmen und Ausgaben summarisch entsprechend dem bewilligten Finanzierungsplan darstellt. Erst ab 10.000 Euro ist die Liste der Einzelposten nötig, und auch dann sind keine Belege einzureichen. Sie können aber – ähnlich wie bei der Einkommensteuer – stichprobenhaft angefordert werden.