Die Hessische Steuerverwaltung hat bereits mehr als 880.000 Bescheide verschickt. Im Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags informierte Finanzminister Michael Boddenberg am Mittwoch über den aktuellen Stand der Erklärungsabgabe und über eine repräsentative Forsa-Umfrage, die die Hessische Steuerverwaltung beauftragt hatte, auch um die Informations- und Unterstützungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger auswerten und gegebenenfalls weiter optimieren zu können.
Hohe Abgabequoten - auch digital
„Die Abgabe zur Erklärung der Grundsteuer ist weiter nötig und uneingeschränkt möglich. 84 Prozent der steuerpflichtigen Hessinnen und Hessen, die zum Fristende noch nicht abgegeben hatten, haben dies noch vor. Hauptgrund für die nicht fristgerechte Abgabe war laut den Befragten fehlende Zeit: 54 Prozent gaben dies als Grund an“, sagte Finanzminister Boddenberg. Erfreulicherweise gab nur ein sehr kleiner Teil der Befragten an, grundsätzlich gegen die Grundsteuerreform zu sein. „Folgerichtig sind auch nach dem Firstablauf Ende Januar weitere knapp 10 Prozent der Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag abgegeben worden. Wir können damit weiterhin von einer hohen Abgabequote ausgehen. Kenntnis von der Abgabeverpflichtung hatten 98 Prozent der Steuerpflichtigen. Besonders erfreulich ist, dass nahezu drei Viertel die Kenntnis auf die Informationsschreiben und Werbung der Hessischen Steuerverwaltung zurückführten.
Der im Vergleich zu anderen Bundesländern hohe Erklärungseingang ist damit auch Ausweis der guten Arbeit, die die Hessische Steuerverwaltung mit ihren Informations- und Unterstützungsangeboten geleistet hat.“
Nach wie vor ist die digitale Abgabequote besonders hoch: über 91 Prozent der Erklärungen gingen bisher digital ein.
„Die Steuerverwaltung ist eine der modernsten des Landes. Sie ist hochgradig digitalisiert – und die Steuerpflichtigen sind es auch. 94 Prozent der in unserer Umfrage befragten Personen gaben an, Möglichkeiten der Nutzung von Computer und ELSTER, der elektronischen Steuererklärung, zu haben. Nicht nur bei der Grundsteuer ist die digitale Nutzung weitverbreitet: Gerade haben die Hessinnen und Hessen einen neuen Rekord aufgestellt und 2022 fast 80 Prozent der Einkommensteuererklärungen digital eingereicht“, sagte Boddenberg.
Informationen werden stetig erweitert und verbessert
Wunsch der Befragten ist es, noch mehr einfach verständliche Erklärungen zur Abgabe der Grundsteuererklärung (50 Prozent) sowie allgemein mehr Informationen (20 Prozent) zu erhalten. „Einfach und Steuern: Das ist nicht immer leicht in einem Atemzug unterzubringen. Das ist mir, das ist den Kolleginnen und Kollegen der Steuerverwaltung Tag für Tag bewusst. Die Ergebnisse der Meinungsumfrage zeigen, dass wir beim Großprojekt Grundsteuerreform vieles richtiggemacht, aber auch noch einiges vor uns haben. Nach Ostern werden wir denen, die bislang noch nicht abgegeben haben, mit dem Erinnerungsschreiben nochmals individuell Informationen zukommen lassen. In das Informationsschreiben konnten bereits einzelne Erkenntnisse aus der Meinungsforschungsumfrage einfließen. Die Unterstützungsangebote im telefonischen Bürgerservice, der landesweiten Servicenummer gerade für Fragen zur Abgabe per ELSTER und die dauernd aktualisierten Informationen auf grundsteuer.hessen.de werden stetig verbessert und stehen darüber hinaus weiter zur Verfügung“, sagte der Finanzminister.
Die Umfrage können Sie untenstehend herunterladen.