Gesundheitsminister Kai Klose hat in seiner heutigen Rede zur Änderung des Hessischen Krankenpflegehilfegesetzes (HKPHG) Maßnahmen vorgestellt, mit denen Hessen die Attraktivität des Berufsbilds weiter erhöht und den Übergang in eine anschließend verkürzte Fachkraftausbildung nach dem Pflegeberufe-Gesetz absichert. „Hessen geht mit diesem Gesetzentwurf den nächsten Schritt zur generalistisch ausgerichteten Krankenpflegehilfeausbildung im Gleichklang mit der Altenpflegehilfeausbildung in enger Abstimmung mit den Ausbildungsakteur*innen“, unterstreicht der Minister. Bereits im Frühjahr wurde damit begonnen, einen gemeinsamen Rahmenlehrplan für den schulisch-theoretischen und fachpraktischen Unterricht zu entwickeln.
Qualfikationsmix wichtiger Bestandteil der pflegerischen Versorgung
Zwar sind durchlässige Bildungswege und gute Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten mit der Perspektive, langfristig eine qualifizierte Beschäftigung als Pflegefachperson mit Aufstiegsoptionen ausüben zu können, wichtige Beiträge, um die Attraktivität von Ausbildung und Berufsausübung in der Pflege weiter zu steigern. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, gerade auch in den sozialen Berufen einschließlich der Pflegeberufe, gelte es aber, ein differenziertes Angebot der pflegerischen Versorgung sicherzustellen. „Dazu ist ein ausgewogener Qualifikationsmix – angefangen bei Betreuungs- und Hilfskräften über qualifizierte examinierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachpersonen mit und ohne Weiterbildungen bis hin zu hochschulisch qualifizierten oder weitergebildeten Pflegefachpersonen – nötig“, so Minister Klose.