Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Vorstellung hessischer Initiativen für die Innenministerkonferenz

Innenminister Roman Poseck: „Mit den hessischen Initiativen wollen wir zu einem Mehr an Sicherheit beitragen.“

Vom 3. bis 5. Dezember kommen die Innenministerinnen und Innenminister der Länder und der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt in Bremen zur 224. Sitzung der Innenministerkonferenz zusammen. Hessen gehört mit neun Initiativen zu den maßgeblichen Impulsgebern dieser Konferenz. Heute hat Innenminister Roman Poseck die hessischen Initiativen vorgestellt.

Unterstützung bei der Großlage in Gießen

„Zunächst werde ich im Rahmen der IMK den Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer für ihre Unterstützung bei der Großlage in Gießen anlässlich der Neugründung der Jugend-AfD meinen Dank aussprechen. Neben Hessen waren Polizisten aus 14 weiteren Bundesländern vertreten – das ist ein starkes Zeichen der Solidarität und der Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats. Auch die Behörden der Verfassungsschutzämter haben unser Landesamt für Verfassungsschutz im Vorfeld unterstützt. Dieser Einsatz war beispielgebend für erfolgreiche länderübergreifende Zusammenarbeit im Interesse der Sicherheit.“

Stärkung der deutschen Staatsangehörigkeit:

Der Minister erklärte zur Initiative Stärkung der deutschen Staatsangehörigkeit: „Unsere Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut und die Einbürgerung ein sensibler Vorgang, der aus gutem Grund an hohe Hürden gebunden ist. Die Ampel hat mit der Turbo-Einbürgerung falsche Signale gesetzt. Daher begrüße ich, dass die schwarz-rote Bundesregierung die unter der Ampel eingeführte Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren wieder abgeschafft hat.

Nach aktueller Rechtslage können Menschen mit einem Aufenthaltstitel aufgrund subsidiären Schutzes eingebürgert werden. Das gilt beispielsweise für Personen mit syrischer Staatsbürgerschaft. Festzuhalten ist aber, dass nach dem Ende des Bürgerkriegs in Syrien die Situation neu bewertet werden muss und Gespräche über mögliche Rückführungen stattfinden müssen. Aus meiner Sicht sollten langfristig wieder reguläre Abschiebungen von ausreisepflichtigen Personen nach Syrien möglich sein. Auch Gerichte haben auf die neue Lage in Syrien hingewiesen.

Deshalb möchte ich mit einer hessischen Initiative eine Prüfung veranlassen, ob das Staatsangehörigkeitsgesetz geändert werden sollte. Ziel wäre es, künftig eine Einbürgerung auszuschließen, wenn jemand nur über subsidiären Schutz verfügt. Dieser Schutzstatus ist von Anfang an als vorübergehende Lösung gedacht und dient lediglich dem Schutz vor akuten Gefahren im Herkunftsland. Eine Einbürgerung passt aus meiner Sicht nicht zu diesem Zweck. Nur so können wir verhindern, dass der subsidiäre Schutz seinen eigentlichen Charakter verliert – und erreichen, dass beispielsweise in Deutschland lebende Syrer im Interesse ihres Heimatlandes später zurückkehren können.

Anhebung des Sprachniveaus von B1 auf B2

Um den Grundsatz „Einbürgerung erst am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses“ zu stärken, sollten künftig nur noch Personen eingebürgert werden, die ausreichende Deutschkenntnisse besitzen. Ich habe vorgeschlagen, das erforderliche Sprachniveau von B1 auf B2 anzuheben und die 2024 eingeführten großzügigen Ausnahmeregelungen wieder abzuschaffen. Sprache bleibt der Schlüssel zur Integration. Auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Integration sollte klargestellt werden, dass eine eigenständige finanzielle Lebensführung weiterhin Voraussetzung für die Einbürgerung bleibt. Selbst bei Ausnahmen muss geprüft werden, ob die antragstellende Person voraussichtlich dauerhaft ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen ohne Sozialleistungen sichern kann.

Außerdem sollten die bisherigen Bagatellgrenzen bei strafrechtlichen Verurteilungen wegfallen. Wer rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt wurde hat gezeigt, dass er die Rechtsordnung nicht vollständig respektiert.

Mit der Umsetzung dieser pragmatischen Reformvorschläge würden wir die Integration stärken und Fehlentwicklungen bei der Einbürgerung von Menschen mit subsidiärem Schutzstatus verhindern.“

Stärkung der Drohnenabwehr

Angesichts der Gefahr durch Ausspähung, Aufklärung und Sabotage, die von Drohnen ausgehen kann, hat Hessen eine Initiative zur Stärkung der Drohnenabwehr in Bund und Ländern ausgearbeitet. Mit Blick auf die Sicherheitslage und die Herausforderungen der Datenauswertung im Massendatenzeitalter macht sich Hessen auf der kommenden IMK auch dafür stark, den Rechtsrahmen der KI-Verordnung der Europäischen Union für Sicherheitsbehörden auszuschöpfen.

Dazu sagte Roman Poseck: „Die innere Sicherheit in Deutschland wird auf vielfältige Art und Weise herausgefordert. Dazu gehören in den letzten Monaten auch vermehrte Drohnenüberflüge über Einrichtungen kritischer Infrastruktur, wie zum Beispiel Flughäfen, Industrieparks, Rüstungsunternehmen sowie Liegenschaften der Bundeswehr. Auch wenn Hessen derzeit nicht in gleicher Weise von Drohnenüberflügen betroffen ist, wie zum Beispiel die norddeutschen Bundesländer, werden auch hier Drohnenflüge an kritischen Infrastrukturen festgestellt.

Es ist unabdingbar, dass Bund und Länder ihre Fähigkeiten, Drohnen verschiedenster Art zu detektieren und bei Bedarf auch abzuwehren, in enger Abstimmung miteinander ausbauen. Hessen wird seine bereits professionell aufgestellte Drohnenabwehr weiter stärken und aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes rund zehn Millionen Euro gezielt in neue Technik zur Detektion und Abwehr investieren, um auch unkooperativen Drohnen effektiv entgegenwirken zu können. Neben der Nutzung der Mittel des Sondervermögens könnte der Bund die Länder auch organisatorisch, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Rahmenverträgen, beim Aufbau einer Grundausstattung für eine moderne und wirksame Drohnendetektion und -abwehr unterstützen.

Insgesamt ist es wichtig, dass die verschiedenen Akteure von Länderpolizeien, Bundespolizei und Bundeswehr eng zusammenarbeiten. Die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt geplante Einrichtung eines Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums unter Federführung des Bundes und unter Beteiligung der Länder ist hierfür ein zentraler erster Schritt, den ich ausdrücklich begrüße. Es braucht klare Zuständigkeiten und eine bundes- und landesweite Interoperabilität, über die wir gemeinsam sprechen werden und auf die der Bund hinwirken muss.

Ausbau des Einsatzes von KI

Ein weiteres Thema, das ich mit meinen Ministerkolleginnen und Ministerkollegen besprechen möchte, ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz durch Sicherheitsbehörden. Sicherheit ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Wir sollten die zur Verfügung stehenden und rechtlich zulässigen Mittel ausschöpfen, um ein möglichst hohes Niveau an Sicherheit zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Nutzung Künstlicher Intelligenz durch Sicherheitsbehörden. KI ist für sie im Rahmen der Digitalisierung ein wesentlicher Baustein, um die Effektivität und Effizienz der Kriminalitätsbekämpfung nachhaltig zu steigern. Mit der KI-Verordnung der Europäischen Union haben wir einen europaweiten Rechtsrahmen, der den Einsatz von KI durch Sicherheitsbehörden vorgibt.

Ich werbe auf der kommenden IMK dafür, dass wir den gegebenen Spielraum in Deutschland nutzen, und Polizei und Sicherheitsbehörden mit weiteren Rechtsgrundlagen zum präventiven sowie repressiven Einsatz von KI-Anwendungen ausstatten. Insbesondere im Bereich der Datenauswertung und -analyse und im Bereich der Videoanalyse bei Videoschutzanlagen ist der unterstützende Einsatz von KI in meinen Augen unerlässlich. Denn Daten sind die neue DNA – unsere Ermittler müssen in der Lage sein, sie praktikabel auswerten zu können, um im Interesse der Sicherheit der Bürger rasch handeln zu können.

Hessen sammelt hier bereits erfolgreich erste praktische Erfahrungen: Mit der Novellierung unseres Polizeirechts haben wir die rechtliche Grundlage für den KI-Einsatz im Bereich der intelligenten Videoanalyse und bei der Datenauswertung mit unserer bereits seit 2017 erfolgreich genutzten Analyseplattform HessenData geschaffen. Die intelligente Videoanalyse ist seit der zweiten Jahreshälfte bereits im Frankfurter Bahnhofsviertel bei der Suche nach Terrorgefährdern, Vermissten sowie Opfern von Entführungen, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung im Einsatz, sofern entsprechende richterliche Beschlüsse vorliegen. Dank der KI-Videoanalyse konnte bereits eine minderjährige vermisste Person aufgefunden und in Sicherheit gebracht werden.

Wichtig ist mir auch, dass beim Betrieb von Videoschutzanlagen die digitale Souveränität, auch hinsichtlich der genutzten Technik, gewahrt wird. Nicht nur die derzeitige geopolitische Gesamtlage erfordert im Sicherheitsbereich eine zunehmende europäische Eigenständigkeit und Unabhängigkeit bei der Auswahl entsprechender Produkte, um deren zuverlässige Beherrschbarkeit und die Rechtskonformität zu gewährleisten sowie die strukturellen Einflussmöglichkeiten außereuropäischer Staaten auszuschließen. In Frankfurt setzen wir daher auf Geräte aus Deutschland.

Das weitere Handeln zwischen Bund und Ländern gilt es eng abzustimmen, unter anderem durch eine gemeinsame KI-Strategie. Außerdem ist es in meinen Augen sinnvoll, wenn der Bund sich für nachhaltige Investitionen in Projekte zur Entwicklung von KI-Anwendungen, und insbesondere föderal nutzbare KI-Plattformen, sowie für Forschung auf dem Gebiet der KI einsetzt. Dies würde es uns erleichtern, Polizeien und Sicherheitsbehörden zukunftsfähig sowie mit den erforderlichen Instrumenten auszustatten.“

Cannabis-Teillegalisierung: Genehmigungsstopp für Anbauvereinigungen

Seit dem 1. April 2024 sind der Konsum und Anbau von Cannabis für Volljährige unter zahlreichen Beschränkungen legal. Der zwischenzeitlich vorliegende Erste Evaluationsbericht kommt in seiner vorläufigen Schlussfolgerung zu dem Ergebnis, dass die erklärten Ziele der Verbesserung der öffentlichen Gesundheit, der Stärkung des Jugendschutzes und der Verringerung des illegalen Cannabismarktes bisher nicht erreicht wurden. Der Konsum von Cannabis und damit auch die negativen gesundheitlichen Auswirkungen sind angestiegen. Außerdem zeichnet sich ab, dass Anbauvereinigungen für die vom Gesetzgeber beabsichtigte Verdrängung des Schwarzmarktes bislang keinen relevanten Beitrag leisten. Ohne Korrekturen sei nach dem Bericht nicht zu erwarten, dass sich an dieser Entwicklung mittelfristig etwas ändert.

Hessens Innenminister Roman Poseck fordert deswegen einen Stopp der Genehmigung von Anbauvereinigungen und die Reduzierung der Abgabe- und Besitzmenge, die aus seiner Sicht mit 50g in Anbauvereinigungen und 25g Besitz im öffentlichen Raum zu hoch für den üblichen Gelegenheitskonsum liegen: „Im Interesse der inneren Sicherheit und des Gesundheitsschutzes habe ich die Cannabis-Teillegalisierung von Anfang an abgelehnt und kritisiert. Das vom Bund beschlossene Cannabisgesetz sorgt auf allen Ebenen für Ärger. Da der Bedarf von Cannabis weder durch den Eigenanbau, noch durch die genehmigten Anbauvereinigungen gedeckt werden kann, erfolgt die Beschaffung vorwiegend auf dem Schwarzmarkt. Es gibt in Hessen zudem weiterhin Sicherstellungen von Großmengen an Cannabis, die den Rückschluss zulassen, dass trotz der Legalisierung ein großer Abnehmerkreis im Bereich des Schwarzmarkts vorhanden sein muss und sich das illegale Geschäft weiterhin als lukrativ erweist. Insgesamt zeigt sich, dass mit der Cannabis-Teillegalisierung die Ermittlungsaufwände für den Nachweis von Handelsdelikten mit Cannabis im Straßenverkauf wesentlich erschwert wurden. Deshalb sollte die Besitzmenge im öffentlichen Raum meines Erachtens deutlich reduziert werden.

Hinzu kommt, dass die Rechtsform des nichtwirtschaftlichen Vereins ungeeignet ist vor dem Hintergrund, dass Cannabis Anbauvereinigungen erhebliche Finanzwerte handhaben, teilweise mit bis zu rund 1,7 Millionen Euro Jahresumsatz. Aus der Vollzugspraxis zeigt sich, dass es vermehrt Bestrebungen gibt, erhebliche Gewinne aus den Anbauvereinigungen zu erwirtschaften. Hier bestehen zusätzliche Kriminalitätsrisiken.

Ich halte es deswegen für notwendig, dass die im Cannabisgesetz vorgesehene Rechtsform des nichtwirtschaftlichen Vereins auf ihre praktische Eignung, unter anderem im Hinblick auf fehlende Rechnungslegungsverpflichtungen, überprüft wird. Um die Auswirkungen der Teillegalisierung im erforderlichen Maß zu erheben und zu analysieren, fordere ich für einen bundesweiten Antragsstopp für Anbauvereinigungen. So kann zunächst besser abgeschätzt werden, welche Auswirkungen die Cannabis-Teillegalisierung auf unsere Sicherheit, Gesundheit und Gesellschaft hat. Bei ungehindertem Fortgang der Genehmigungspraxis sehe ich die erhebliche Gefahr, einen unerwünschten Zustand zu zementieren, der gegebenenfalls nicht mehr revisibel ist.“

Entlastung der Kommunen durch Entbürokratisierung

Ein weiterer Schwerpunkt, den Hessen in die IMK einbringt, ist die Entlastung der Kommunen durch Entbürokratisierung. „In Hessen gehen wir bereits mit einem Kommunalen Flexibilisierungsgesetz, das derzeit in parlamentarischer Beratung ist, voran. Mit ihm sollen die Kommunen in Hessen von unnötigen Standards und Bürokratie entlastet werden. Nach einer befristeten Befreiung wird geprüft, ob sich die Änderungen bewährt haben. Wenn dies der Fall ist, sollen die Standardbefreiungen allen Kommunen dauerhaft zugutekommen. Diese Entlastung und die Möglichkeit von Reallaboren ist allerdings auf unsere Regelungsweite, Standards, die sich aus dem Landesrecht ergeben, beschränkt.

Die Bemühungen der neuen Bundesregierung, zum Beispiel mit der Modernisierungsagenda oder einem Bundesexperimentiergesetz, Bürokratie abzubauen, begrüße ich sehr. Um schneller zu Fortschritten zu kommen und Bürokratieabbau nicht durch Gesetzgebungskompetenzen zu begrenzen, sehe ich die Notwendigkeit eines Bundesflexibilisierungsgesetzes nach dem Vorbild unseres Gesetzentwurfs für ein Kommunales Flexibilisierungsgesetz. Die Kommunen könnten erheblich entlastet werden, wenn sie sich von aus Bundesrecht ergebenden Standards befreien lassen beziehungsweise neue Verfahren erproben. So könnte der Bürokratieabbau und regulatorisches Lernen auf allen Ebenen angegangen werden“, erläutert der Minister.

Steigerung der Krisenresilienz

Angesichts der Bedrohungslage durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, neuer Bedrohungen wie Formen der hybriden Kriegsführung und als Ausfluss aus den Erfahrungen im Zusammenhang mit Katastrophen und Krisen der vergangenen Jahre ist eine Stärkung der gesamtgesellschaftlichen Krisenfähigkeit und Krisenresilienz angezeigt. Zu diesem Zweck hat Hessen zwei Initiativen in die IMK eingebracht. Mit diesen macht sich Hessen für die Einbindung von Themen des Bevölkerungsschutzes in den Schulunterricht und eine Anpassung von Veröffentlichungsregeln für Informationen aus dem Bereich Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und von Sicherheitsbehörden stark: „Der Schutz unserer Bevölkerung und kritischer Infrastrukturen ist angesichts der geo- und sicherheitspolitischen Weltlage wichtiger denn je. Zur Krisenfähigkeit kann jeder einen kleinen Beitrag leisten. Wenn man weiß, wie man sich in einer Gefahrensituation selbst schützen und helfen kann, entlastet das die Einsatzkräfte des Brand- und Katastrophenschutzes. Dazu ist es von großer Bedeutung, dass die Bürger in die Lage versetzt werden, auch über das Wissen und die Fähigkeiten zu verfügen.

Deshalb arbeitet das Land Hessen aktuell an der Implementierung der Brandschutzerziehung als zentralem Baustein des Bevölkerungsschutzes in den Schulunterricht. Schon heute führen kommunale Feuerwehren Brandschutzerziehung- und -aufklärung durch. Dieses Angebot auf Basis des hessischen Brandschutzerziehungskonzepts soll künftig so ausgestaltet werden, dass die Unterrichtseinheiten neben der Brandschutzerziehung als zentralen Baustein auch weitere besonders relevante Themen des Bevölkerungsschutzes umfassen. Dazu haben wir eng mit dem Bundesamt- für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zusammengearbeitet. Denn die Krisenlagen der jüngeren Vergangenheit unterstreichen, dass der Zivil- und Katastrophenschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werden muss. Eine Aufnahme von Bevölkerungsschutzthemen in den Schulunterricht, wie in Hessen und anderen Ländern, halte ich bundesweit für sehr sinnvoll.

Gleichzeitig gilt es, kritische Infrastruktur und Sicherheitsbehörden bestmöglich zu schützen. Die Anschläge auf Strommasten in Berlin-Adlershof und in Grünheide haben uns deutlich vor Augen geführt, wie verwundbar unsere kritische Infrastruktur ist. Zu ihrem Schutz gehört für mich auch die Verringerung von Vulnerabilitäten. Frei verfügbare Informationen, zu deren Veröffentlichung Betreiber zum Beispiel aufgrund von Fachgesetzen verpflichtet sind, Ausschreibungsunterlagen und Planfeststellungsunterlagen oder Leitungsauskünfte von Strom-, Wasser- und Telekommunikationsanbietern, können für solche Anschläge gezielt missbraucht werden. Vorgaben zur Veröffentlichung sollten wir deshalb kritisch hinterfragen und prüfen, wo Transparenz bei KRITIS und Sicherheitsbehörden zu realen Gefahren führt – und dort Ausnahmen schaffen. Im Interesse der Sicherheit und Resilienz unseres Gemeinwesens werde ich der IMK vorschlagen, dass die jeweiligen Fachressorts die Veröffentlichungsregeln in ihrem Bereich entsprechend abändern, damit sensible Daten von KRITIS und Sicherheitsbehörden nicht mehr veröffentlicht werden müssen. Analog sollte die Bundesregierung Brüssel um eine entsprechende Anpassung europarechtlicher Regelungen bitten“, sagte Innenminister Roman Poseck.

Vorschläge zur Bekämpfung des Missbrauchs der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit

Auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt EU-Bürgern, sich in jedem Mitgliedstaat rechtmäßig aufzuhalten, zu arbeiten und grundsätzlich dieselben Sozialleistungen zu erhalten wie Einheimische. In der Praxis zeigt sich, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit auch missbraucht wird, um Sozialleistungen zu erschleichen. Hierbei handelt es sich auch um Phänomene der Organisierten Kriminalität.

Innenminister Roman Poseck dringt darauf, dass dagegen effektiver vorgegangen wird: „Die Freizügigkeit ist für jeden zweiten Bundesbürger die wichtigste Grundfreiheit der Europäischen Union. Diese hohe Akzeptanz ist ein großer europäischer Erfolg. Sie bleibt aber nur bestehen, wenn wir Missbrauch konsequent verhindern. Von der Möglichkeit, die Arbeitnehmerfreizügigkeit bei Sozialleistungsbetrug einzuschränken, müssen die Leistungs- und Ausländerbehörden konsequent Gebrauch machen.

Zwingend notwendig ist, dass die beteiligten Behörden von Bund, Ländern und Kommunen alle notwenigen Daten austauschen, um entsprechend prüfen zu können. Etwaige bestehende Hindernisse gilt es abzubauen, um dem Missbrauch von Sozialleistungen künftig effektiver begegnen zu können. Außerdem halte ich es für geboten, die entsprechende EU-Verordnung dahingehend anzupassen, dass Anspruch auf Kindergeld künftig orientiert an der Höhe der Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsstaat des Kindes besteht.“

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