„Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie bringt die notwendige Klarheit, dass eine Beteiligung von Vereinen der 1. Bundesliga an Polizeikosten grundsätzlich möglich ist. Wir werden die Entscheidung nun sorgfältig auswerten und unter Einbeziehung aller Gesichtspunkte Schlussfolgerungen für Hessen ziehen. Die Entscheidung eröffnet die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung; eine Verpflichtung spricht sie nicht aus. Ich strebe ein bundesweit einheitliches Vorgehen an. Alles andere würde auch zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Bei den weiteren Überlegungen kommt es aus meiner Sicht vor allem darauf an, den immensen polizeilichen Aufwand einerseits und die hohe gesellschaftliche Bedeutung des Profifußballs andererseits zu berücksichtigen. Zudem wird es um Abgrenzungsfragen gehen. Dies gilt sowohl für den Umgang mit anderen Fußballligen als auch mit anderen Sportarten und anderen Großveranstaltungen.
Unabhängig von den Antworten auf die nun relevanten Fragestellungen kommt es auch weiter auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Vereinen und Polizei an. Sicherheit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Dabei ist es unverzichtbar, dass auch die Vereine ihre Hausaufgaben beim Thema Sicherheit erledigen. Nach meinem Eindruck sind wir dabei in Hessen auf einem guten Wege. Dies gilt insbesondere auch für unser sportliches Aushängeschild Eintracht Frankfurt. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und Polizei ist aktuell wieder eng und vertrauensvoll. Die Eintracht unternimmt auch selbst umfassende Anstrengungen für die Sicherheit. Diesen gemeinsamen Weg gilt es losgelöst von der Kostenfrage fortzusetzen.“