Hessisches Ministerium der Finanzen

Startschuss für Förderprogramm

Das Sondervermögen Infrastruktur des Bundes ermöglicht Hessens Kommunen Investitionen in Höhe von rund 4,7 Milliarden Euro zur Modernisierung ihrer Infrastruktur. Im Juli wurden die ersten angemeldeten Projekte hessischer Kommunen auf die Förderliste des Landes gesetzt. Die Maßnahmen in den Städten Rotenburg a. d. Fulda und Aßlar haben ein Gesamtvolumen von fast 10 Millionen Euro. Sie stärken die Verkehrsinfrastruktur und den Bevölkerungsschutz und stellen den Startschuss für das Förderprogramm in Hessen dar. 

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Das Sondervermögen des Bundes ermöglicht wichtige Investitionen in die Infrastruktur hessischer Kommunen. Ganz konkret profitieren davon bereits jetzt die Bürgerinnen und Bürger in Rotenburg an der Fulda und in Aßlar. Dort werden mit dem Geld des Bundes Straßen saniert, ein Fahrzeug für den Winterdienst beschafft sowie ein neues Feuerwehrhaus gebaut und damit der Katastrophen- und Brandschutz vor Ort gestärkt.“

„Mit dem Startschuss für das Förderprogramm gehen wir nun – gemeinsam mit den Kommunen – den nächsten bedeutenden Schritt in der Umsetzung des Sondervermögens für unser Land.“

„Von dem für Hessen vorgesehenen Geld des Bundes aus dem Sondervermögen, das sind rund 7,4 Milliarden Euro, gibt das Land 63 Prozent direkt an die Kommunen weiter. Der Anteil gehört bundesweit zu den höchsten. Die Kommunen können das Geld unbürokratisch und weitestgehend frei nutzen. Damit ist Hessen so kommunalfreundlich wie wenige andere Länder.“ 

Zitate Sprecher der Geschäftsleitung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Gottfried Milde:

„Bereits 371 von 442 Kommunen, also mehr als 80 Prozent der Städte, Gemeinden und Landkreise, haben während der Sommerferien die Zuwendungsverträge mit der WIBank unterzeichnet. Damit haben sie den Grundstein gelegt, um die Fördermittel aus dem Sondervermögen erhalten zu können. Mehr noch: Die ersten hessischen Kommunen haben bereits ihre Projekte angemeldet. Viele weitere Maßnahmen zur Modernisierung der Infrastruktur in Hessens Städten, Gemeinden und Landkreisen werden folgen und demnächst auf der Förderliste erscheinen.“

„Für eine erfolgreiche Umsetzung des Sondervermögens in Hessen arbeiten wir intensiv an den dafür erforderlichen Strukturen und Prozessen. Vieles ist bereits umgesetzt, wie der Start des Förderprogramms deutlich zeigt. Wir werden den Kommunen aller Voraussicht nach, noch in diesem Quartal über das Kundenportal der WIBank, ein vollständig digitales Verfahren anbieten können, das – von der Anmeldung der Projekte über die Auszahlung der Gelder bis zur Verwendungsbestätigung – einfach in der Handhabung und ohne hohe Hürden ausgestaltet ist. Auch hier zeigt sich die kommunalfreundliche Umsetzung des Sondervermögens in Hessen.“

Fragen und Antworten

Damit die Kommunen vom Sondervermögen des Bundes profitieren können, müssen sie mit der WIBank einen Zuwendungsvertrag schließen. Der Vertrag ist ein Rahmenvertrag und stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden. Nach Vertragsschluss können die Kommunen ihre Projekte bei der WIBank anmelden. Nachdem die Projekte in die Förderliste aufgenommen wurden, können die Kommunen Gelder abrufen. Wichtig zu wissen ist: Die Kommunen können ihre Projekte bereits vor der Antragstellung planen und mit der Umsetzung beginnen. Maßgeblich ist, dass diese im Förderzeitraum zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2042 umgesetzt werden.

Der Bund hat das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität geschaffen. 100 Milliarden Euro davon sind für die Länder und ihre Kommunen vorgesehen. Hessen erhält daraus rund 7,4 Milliarden Euro. Hiervon bekommen – nach Abzug eines Betrags von 950 Millionen Euro zur Kofinanzierung der Krankenhaus-Transformation – die hessischen Kommunen rund 4,7 Milliarden Euro. Das entspricht einem Kommunalanteil an der ursprünglichen Gesamtsumme von 63 Prozent. Hessen ist bei der Unterstützung seiner Städte, Gemeinden und Landkreise damit bundesweit in der Spitzengruppe.

Das Land möchte eine möglichst kommunalfreundliche Umsetzung. Es hat daher die Verteilung den Kommunalen Spitzenverbänden, also dem Hessischen Landkreistag, dem Hessischen Städtetag sowie dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, überlassen. Demnach erfolgt die Verteilung nach einem Schlüssel, der auf die Einwohnerzahl abstellt und, wie vom Bund gefordert, auch die Finanzstärke der einzelnen Kommunen berücksichtigt. Bereits im Dezember vergangenen Jahres hat Hessens Finanzminister Lorz den Kommunen mitgeteilt, welche Beträge die einzelnen Kommunen aus der ersten Tranche erhalten sollen. Mit dem im März dieses Jahres verabschiedeten Hessischen Infrastrukturförderungsgesetz hat der Landesgesetzgeber die Verteilung des Geldes bestätigt.

Ja. Die Zuteilung erfolgt in zwei Tranchen: Zunächst werden drei Milliarden Euro kontingentiert, voraussichtlich 2029 werden weitere 1,7 Milliarden Euro verteilt. Finanzstärke und Einwohnerzahl einer Kommune sind maßgeblich für die Summe, die sie aus dem Sondervermögen Infrastruktur erhält. Beide können sich im Laufe der Jahre verändern. Um diese Veränderungen abbilden zu können, soll 2029 eine zweite Tranche auf Grundlage der dann aktuellen Daten verteilt werden.

Die Kommunen erhalten das Geld unbürokratisch und sollen es für die Stärkung der Infrastruktur nutzen. Wachstum und Lebensqualität werden damit gefördert. Dafür können die Kommunen das Geld frei für Investitionen in den folgenden Bereichen verwenden:

  • Gesundheit und Pflege
  • Mobilität (Verkehrsinfrastruktur) sowie Wohnungs- und Städtebau
  • Digitales
  • Bildungsinfrastruktur
  • Betreuungsinfrastruktur
  • Technische Infrastruktur (zum Beispiel Kanalisation)
  • Bevölkerungsschutz (Sicherheit/Katastrophenschutz/Feuerwehr)
  • Sportinfrastruktur

Die Förderung erfolgt trägerneutral. Die Kommunen können das Geld daher auch an so genannte kommunalersetzende Maßnahmenträger weitergeben. Das sind Träger von Einrichtungen, die kommunale Aufgaben übernommen haben.

Ausführliche Informationen zur Umsetzung des Sondervermögens in Hessen finden Sie bei uns im Internet.Öffnet sich in einem neuen Fenster Dort wird auch monatlich die Liste aller geförderten Projekte aktualisiert, in der auch die in dieser Pressemitteilung erwähnten Projekte vorkommen. In der interaktiven KommunalfinanzkarteÖffnet sich in einem neuen Fenster des Hessischen Finanzministeriums ist zu sehen, wie viel Geld jede einzelne Kommune aus der ersten Tranche des Sondervermögens erwarten kann.