Hessisches Ministerium der Finanzen

Schwerpunkte setzen und die Schuldenbremse einhalten

Darum geht es:

Heute berät der Hessische Landtag den Nachtragshaushalt 2024 in zweiter Lesung. Die neue Landesregierung setzt damit wichtige Schwerpunkte: Über 200 Millionen Euro stehen für das Sofortprogramm 11+1, die Stärkung der Wirtschaft und die weitere Unterstützung der Kommunen bereit. Durch Umschichtungen können diese Schwerpunkte und der Neuzuschnitt der Landesregierung ohne zusätzliche Stellen erreicht werden.

Die Hessen-Daten der Mai-Steuerschätzung zeigen aber einbrechende Steuereinnahmen. Diese konjunkturbedingten Ausfälle können im Einklang mit der Schuldenbremse durch eine Kreditaufnahme aufgefangen werden. Gleiches gilt für die Stärkung der Landesbank Hessen-Thüringen. Die Neuverschuldung liegt daher bei etwas über 2,8 Milliarden Euro. Die Schuldenbremse wird eingehalten. Der Nachtragshaushalt soll diese Woche vom Landtag beschlossen werden.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Der Nachtragshaushalt ist in Zahlen gegossene Regierungspolitik. Er zeigt, wo wir besondere Schwerpunkte setzen. Dazu zählen die Sicherheit auf unseren Straßen und Plätzen, die Ausbildung unserer Kinder, die Familien, unsere Kommunen sowie die heimische Wirtschaft. Wir zeigen damit, dass diese Landesregierung eine Regierung ist, die die Interessen der gesamten Bevölkerung in den Blick nimmt! Sie ist eine Regierung für alle!

„Wir halten unser Wort und führen mit dem Nachtrag das Hessengeld ein. Das ist zweifelsohne eine finanzielle Kraftanstrengung für den Landeshaushalt. Aber wir wollen ganz bewusst mehr Menschen den Traum vom Eigenheim ermöglichen.“

„Wir stehen – nicht nur in Hessen – vor großen finanzpolitischen Herausforderungen. Die deutsche Wirtschaft hinkt beim Wachstum immer noch hinterher und das hat Folgen für unsere Steuereinnahmen. Sie entwickeln sich nicht mehr so dynamisch, wie wir das noch vor rund anderthalb Jahren unterstellen konnten.“

„Die Einhaltung der Schuldenbremse im Nachtrag 2024 gelingt uns auch deshalb, weil wir auf Rücklagen zurückgreifen können, die wir in früheren Jahren gebildet haben. Das lässt sich natürlich nicht beliebig wiederholen. Wir werden daher im Haushaltsvollzug alles daransetzen, dass wir nicht alle Rücklagen einsetzen müssen, die wir jetzt eingeplant haben.“

Fragen und Antworten

Die neue Landesregierung ist Mitte Januar 2024 ins Amt gekommen. Um die Aufstellung des Haushalts 2024 aus dem unmittelbaren Wahlkampf herauszuhalten und der neuen Regierung den Start mit einem bereits bestehenden Haushalt zu erleichtern, wurde vom Landtag bereits im Januar 2023 ein Doppelhaushalt für 2023 und 2024 beschlossen. Das ist zum Ende einer Legislaturperiode durchaus üblich.

Ebenso üblich ist es dann, dass eine neue Landesregierung mit einem Nachtragshaushalt erste eigene Schwerpunkte setzt und Aktualisierungen ergänzt, die wegen der frühen Festlegungen erforderlich geworden sind. Einige Entwicklungen des Jahres 2024 waren Anfang 2023 schließlich noch nicht abzusehen.

Mit dem Nachtragshaushalt setzt die Landesregierung erste inhaltliche Schwerpunkte, sie hält die Schuldenbremse ein und erreicht eine Schwarze Null bei den Stellen. 420 Stellen wurden neu zugeordnet, etwa für die Innenstadtoffensive der Polizei, eine zusätzliche Deutschstunde in der zweiten Klasse und die Modernisierung der Landesregierung. Ungeachtet dieser Schwerpunktsetzungen bleibt der Stellenbestand insgesamt unverändert.

Über 200 Millionen Euro stehen für das Sofortprogramm 11+1, die Stärkung der Wirtschaft und die weitere Unterstützung der Kommunen bereit. Die Hessen-Daten der Mai-Steuerschätzung zeigen konjunkturbedingt einbrechende Steuereinnahmen. Diese Ausfälle können im Rahmen der Schuldenbremse durch eine Kreditaufnahme aufgefangen werden. Gleiches gilt für die Stärkung der Landesbank Hessen-Thüringen. Die Neuverschuldung in Höhe von etwas über 2,8 Milliarden Euro steht daher im Einklang mit der Schuldenbremse.

Die Mai-Steuerschätzung hat große Auswirkungen auf den Nachtragshaushalt – und sie wird ebensolche Auswirkungen auf die Haushalte der kommenden Jahre haben.

Die Steuerschätzung geht für das laufende Jahr von Steuerausfällen von 631 Millionen Euro für das Land aus. 2025 droht demnach ein Einbruch um weitere 678 Millionen Euro, 2026 um 600 Millionen Euro und 2027 um 473 Millionen Euro.

Da bereits die Oktober-Steuerschätzung Ausfälle gegenüber den ursprünglichen Annahmen erwartet hatte, summieren sich die Steuerausfälle 2024 sogar auf 834 Millionen Euro, 2025 auf 729 Millionen Euro und 2026 auf 633 Millionen Euro. 2027 sind demnach insgesamt Ausfälle von 472 Millionen Euro zu erwarten.

Bis zur Mai-Steuerschätzung konnte der Nachtragshaushalt noch mit einer moderaten Verschuldung von rund 200 Millionen Euro rein aufgrund der Steuerausfälle geplant werden. Bereits vorgesehen waren einmalig zwei Milliarden Euro Kreditaufnahme für den Beteiligungserwerb an der Helaba (weitere Informationen dazu hierÖffnet sich in einem neuen Fenster). Die Steuerschätzung führte dann dazu, dass die Pläne deutlich angepasst werden mussten. In Summe steht nun eine Neuverschuldung von rund 2,83 Milliarden Euro im Nachtragshaushalt.

Die rückläufigen Steuereinnahmen spiegeln die anhaltende wirtschaftliche Schwächephase Deutschlands wider. 2023 schrumpfte die deutsche Wirtschaft und die aktuelle Prognose der Bundesregierung geht für 2024 von einem minimalen Wachstum von nur 0,3 Prozent aus. Im Oktober 2023 erwartete sie noch ein Wachstum von 1,3 Prozent. Die Mai-Steuerschätzung brachte vor diesem Hintergrund insgesamt für Bund, Länder und Kommunen Milliarden-Ausfälle. Sie alle leiden unter der wirtschaftlichen Stagnation Deutschlands.

Die Schuldenbremse ist kein Schuldenstopp. Brechen Steuereinnahmen aufgrund einer konjunkturell schlechten Lage ein, dürfen diese durch neue Schulden aufgefangen werden. Dies ist aktuell der Fall. Werthaltige Finanzinvestitionen dürfen auch über Kredite finanziert werden. Dies ist bei der vom Land vorgesehenen Stärkung des Eigenkapitals der Helaba der Fall. Die rund 2,83 Milliarden Euro Neuverschuldung sind also ausnahmslos von der Schuldenbremse gedeckt.

Alle sonstigen Mehrbedarfe können im Nachtragshaushalt durch Einsparungen sowie Rücklagen vollständig gedeckt werden. Das gilt auch für die inhaltlichen Schwerpunkte des Sofortprogramms 11+1 und die Modernisierung der Landesregierung. Für diese politischen Entscheidungen werden keine Kredite aufgenommen.

Mitte Januar kam nicht nur eine neue Landesregierung ins Amt. Sie hat die Zuständigkeiten auch neu zugeschnitten und damit eine der größten Modernisierungen seit mehr als zehn Jahren umgesetzt. Ein eigenständiges Digitalministerium und die Aufteilung so wichtiger, arbeitsintensiver und dauerhafter Aufgaben wie Gesundheit und Integration auf zwei Ministerien sind Beispiele dafür, wie die Verwaltung an veränderte Herausforderungen angepasst wurde. Auch hier wurde eine Schwarze Null der Stellen erreicht: Vorhandene Stellen wurden neu zugeordnet.

Finanzminister Lorz hat den Entwurf des Nachtragshaushalts 2024 in einer Sondersitzung am 4. Juni in den Hessischen Landtag eingebracht. Dieser wird in drei Lesungen vom Hessischen Landtag beraten. Die Verabschiedung ist für den 11. Juli vorgesehen.

Finanzminister Lorz hat den Entwurf des Nachtragshaushaltes anhand einer Präsentation vorgestellt. Diese Präsentation können Sie auf finanzen.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster nachlesen. 

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