Umweltministerin Priska Hinz betonte, wie wichtig das für Artenvielfalt und Biodiversität ist: „Viele Bäche in Hessen wurden in der Vergangenheit ausgebaut, begradigt und in ein Betonbett gedrängt. An ihren Ufern können keine Bäume und Sträucher mehr wachsen, Insekten finden keine Nahrung und Fische können nicht mehr ungehindert schwimmen. Mit dem Programm ‚100 Wilde Bäche für Hessen‘ wird diesen Gewässern wieder ein breites und unberührtes Ufer und ein natürliches Bachbett zurückgegeben, wo das Wasser frei fließen kann“, so die Ministerin. Damit werden typische Gewässer- und Auenlebensräume erhalten oder wiederhergestellt. Außerdem wird der Hochwasserschutz verbessert und der Wasserhaushalt gestützt.
Derzeit sind mehr als 50 Gewässerentwicklungsmaßnahmen in der Planungs- und Genehmigungsphase und können mit der Programmverlängerung nun zügig fertiggestellt werden. Außerdem ist das Flächenmanagement an 25 Bächen angelaufen.
Dienstleister unterstützt die Kommunen
Die teilnehmenden Kommunen werden dabei durch einen Dienstleister im Auftrag des Landes Hessen von den ersten Planungsschritten bis hin zur baulichen Umsetzung eng begleitet und unterstützt. Seit 2020 ist die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) damit beauftragt, zunächst bis Ende 2023. Nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren hat die HLG nun erneut den Zuschlag ab 2024 bekommen. „Wir freuen uns sehr, das Programm fortsetzen zu dürfen und den Kommunen weiter als kompetenter Unterstützer bei der Renaturierung ihrer Fließgewässer zur Seite zu stehen", sagte Dr. Gerald Kunzelmann, Geschäftsführer der HLG, beim heutigen Auftaktgespräch im Hessischen Umweltministerium.
100 Bäche als Vorbild für weitere Gewässer
Aktuell sind 155 Kommunen und Wasserverbände Teilnehmer im Programm, welches zum Ziel hat, mindestens 100 Bäche in den guten ökologischen Zustand gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie zu bringen. Die gesamte Lauflänge der derzeit im Programm befindlichen Gewässer beträgt rund 1.150 Kilometer. An diesen Bächen sind nach dem Maßnahmenprogramm für Hessen an 615 Kilometern Maßnahmen zur Entwicklung naturnaher Gewässer und an 520 Kilometern Maßnahmen zur Bereitstellung von Flächen für die Eigenentwicklung der Bäche umzusetzen. Hinzu kommt die Herstellung der Längsdurchgängigkeit an den „100 Wilden Bächen“. Hier sind insgesamt rund 3.500 Wanderhindernisse für Fische und andere Wasserlebewesen erfasst, die im Rahmen der Bearbeitung bewertet und umgestaltet werden müssen. Wenn Bäche renaturiert sind, können zukünftig auch wieder weitere Bäche in das Landesprogramm aufgenommen werden.