Die Staatsanwaltschaft Frankfurt und das Hessische Landeskriminalamt, das Polizeipräsidium Frankfurt sowie das Hessische Innenministerium haben in Zusammenhang mit den straf- und disziplinarrechtlichen Ermittlungen, die sich vornehmlich gegen aktive Angehörige des Frankfurter Spezialeinsatzkommandos richten, in den vergangenen Tagen umfänglich gegenüber der Öffentlichkeit berichtet. Darüber hinaus hatte der Hessische Innenminister Peter Beuth die Obleute des Innenausschusses beim Hessischen Landtag bereits am Mittwochmorgen (am Tag der Einsatzmaßnahmen) über den zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachstand informiert.
In dem berichteten Verfahren wurde gegen mehrere Polizisten strafrechtliche und disziplinarische Ermittlungen eingeleitet. Diese hatten sich aus einem Verfahren gegen einen 38-jährigen aktiven Polizisten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Frankfurt ergeben. Nach der Auswertung der Kommunikationsinhalte seiner Datenträger wurden seitens der Staatsanwaltschaft Frankfurt und des Hessischen Landeskriminalamts strafrechtliche Ermittlungen gegen mehrere Personen eingeleitet, die in unterschiedlichen Chats miteinander kommuniziert hatten.
Nach Prüfung der Staatsanwaltschaft Frankfurt auf strafrechtliche Relevanz der sichergestellten Inhalte wurden gegen insgesamt 20 Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Davon ist eine Person kein Polizeibeamter mehr. Allen 19 beschuldigten Polizisten wurde mit Eröffnung der Ermittlungen auch das Verbot des Führens der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Einer der Beschuldigten wird darüber hinaus suspendiert.
Neben den strafrechtlichen Maßnahmen werden stets auch davon unabhängig disziplinarische Konsequenzen durch die jeweilige Disziplinarbehörde geprüft. Bei allen 19 strafrechtlich beschuldigten Polizisten wurde sorgfältig untersucht, ob ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist. Diese Prüfungen ergaben, dass bei sechs der 19 Personen keine Disziplinarverfahren eingeleitet werden können, da das mögliche Fehlverhalten so weit in der Vergangenheit liegt, dass eine disziplinarische Verfolgung rechtlich nicht zulässig ist. Bei den übrigen Beschuldigten wurden Disziplinarverfahren eingeleitet, die bis zum Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens – wie üblich – zunächst ausgesetzt sind.
Aus der Auswertung der Datenträger des 38-jährigen Beamten (s. oben), gegen den ursprünglich durch die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt wurde, haben sich zudem weitere Verdachtsfälle von Fehlverhalten ergeben, die seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt aber nicht als strafrechtlich relevant bewertet wurden. Auch hier erfolgten Disziplinarermittlungen. Hiervon wurde gegen drei Polizeivollzugsbeamte Disziplinarverfahren und gegen einen Polizeibeschäftigten ein arbeitsrechtliches Verfahren wegen des Verdachts zumindest diskriminierender Äußerungen oder Verhaltens eingeleitet. Zwei der Betroffenen sind im Polizeipräsidium Frankfurt und zwei im Hessischen Landeskriminalamt beschäftigt.
Außerdem wurden als Ausfluss der Handyauswertung des 38-jährigen Beschuldigten Disziplinarverfahren gegen fünf Polizeibeamte eingeleitet, weil sie sich in privaten Chats z.B. über die Einteilung von Dienstplänen ausgetauscht hatten, was gegen geltende interne Regularien verstößt. Weitere Disziplinarverfahren haben sich nach derzeitigem Stand nicht ergeben.
Die strafrechtlichen wie auch disziplinarischen Ermittlungen dauern an. Sollten sich daraus weitere Vorwurfslagen auf strafbare Handlungen oder disziplinarisch zu würdigendes Fehlverhalten ergeben, werden auch diese mit allem Nachdruck verfolgt.
Die eingeleiteten Maßnahmen zeigen schon jetzt, dass jeglichem Fehlverhalten konsequent nachgegangen wird.