Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Neues Postgesetz auf der Zielgeraden

Hessische Initiative passiert den Bundesrat. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann: „Den Drogenhandel über das Internet konsequent verfolgen!“

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die hessische Gesetzesinitiative zur Änderung des Postgesetzes beschlossen. Damit befindet sich der Entwurf nach der Zustimmung des Bundestags am 15. Februar 2021 auf der Zielgeraden und muss nur noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden.

Die hessische Initiative nimmt sich einem immer größer werdenden Phänomen an: dem Drogen- und Waffenhandel über das Darknet. Dort getätigte Käufe werden häufig per Post versandt. Bisher hat das Postgesetz nicht zugelassen, dass Postdienstleister, die zufällig Drogen oder Waffen in Postsendungen finden, diese an die Strafverfolgungsbehörden aushändigen können. Das ändert das heute beschlossene Gesetz und verbessert damit die Strafverfolgung enorm.

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann sagte hierzu: „Sind Postsendungen nicht zustellbar oder beschädigt, dürfen diese von den Postdienstleistern geöffnet werden, um den Empfänger zu ermitteln. Und das kommt beim Handel über das Darknet sehr häufig vor, da Treuhandsysteme und Scheinadressen die Identitäten von Käufern und Verkäufern verschleiern sollen. Werden Drogen oder Waffen gefunden, was vielfach passiert, war es wegen des Postgeheimnisses den Postdienstleistern bisher nicht ohne weiteres erlaubt, dies an die Strafverfolgungsbehörden zu melden. Dies wird nun endlich geändert.“

Neue Verpflichtungen für die Postdienstleister

Den hessischen Gesetzesentwurf hatte der Bundesrat im letzten Jahr beschlossen. Im Bundestag haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag vorgelegt, der vom Bundestag und heute vom Bundesrat beschlossen worden ist. Nach diesem wird der Anwendungsbereich des geplanten Gesetzes gegenüber der hessischen Initiative ausgeweitet. So müssen Postdienstleister Sendungen auch beispielsweise bei Straftaten nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz und dem Kriegswaffenkontrollgesetz vorlegen. Zudem soll die Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden nicht nur bei „beschädigten“ und „unzustellbaren“ Sendungen erfolgen, sondern immer dann, wenn eine Sendung gemäß § 39 Postgesetz rechtmäßig geöffnet wird und Anhaltspunkte für einen der erfassten Straftatbestände vorliegen, ist die Sendung den Ermittlungsbehörden vorzulegen.

„Ich begrüße, dass nun auch der Bundesrat das hessische Gesetz mit dem Änderungsantrag der Regierungskoalition verabschiedet hat. Das Gesetz versetzt uns in die Lage, den Drogenhandel über das Internet konsequent zu bekämpfen“, so Eva Kühne-Hörmann abschließend.