Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Neues Informationstool für Betroffene

Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer an Bundes- und Landesstraßen in Hessen können ab sofort online überprüfen, ob sie grundsätzlich Zuschüsse zu Schallschutzfenstern oder anderen Lärmminderungsmaßnahmen erhalten können.

Lesedauer:3 Minuten

Eine entsprechende digitale Karte hat das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministeriums freigeschaltet. Sie zeigt detailliert die Bereiche entlang der Straßen, in denen die für eine Lärmsanierung erforderlichen Geräuschpegel – die sogenannten „Auslösewerte“ – erreicht werden.

Damit erleichtern wir es Betroffenen von Verkehrslärm, Hilfen zu nutzen. Ihnen gibt die Karte eine erste nützliche Orientierung. Ob in ihrem speziellen Wohnhaus die Voraussetzungen vorliegen, muss dann eine Einzeluntersuchung ermitteln.

Tarek Al-Wazir Wirtschafts- und Verkehrsminister

Die Lärmsanierung im Umfeld bestehender Straßen ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Bund bzw. Land erstatten Hauseigentümern und –eigentümerinnen dabei 75 Prozent der Aufwendungen für passive Schutzmaßnahmen wie Fenster, Dämmung von Rollladenkästen und Einbau von Lüftern.

Bei Straßen in der Baulast des Landes betragen die Auslösewerte für reine bzw. allgemeine Wohngebiete sowie für Dorf-, Kern- und Mischgebiete 64 dB(A) während der Tag- und 54 dB(A) während der Nachtzeit. Bei Bundesstraßen liegen die Werte für Dorf-, Kern- und Mischgebiete um 2 dB(A) höher als bei Landesstraßen. Innerörtliche Abschnitte von Bundes- und Landesstraßen fallen häufig nicht unter das Lärmsanierungsprogramm, da ab einer bestimmten Einwohnerzahl (30.000 Einwohner bei Landesstraßen, 80.000 bei Bundesstraßen) die Baulast auf die jeweilige Kommune übergeht.

„Verkehrslärm kann Gesundheit und Wohlbefinden beeinträchtigen“

Die Online-Karte basiert auf Berechnungen anhand aktueller Verkehrszählungen. Dabei wurden auch die jeweils 30 am stärksten belasteten Abschnitte in der Baulast des Landes bzw. des Bundes identifiziert. Hessen Mobil wird Zug um Zug prüfen, ob dort die Verlegung lärmmindernden Asphalts oder andere Maßnahmen zur Geräuschminderung möglich sind. Wo sich dies nicht realisieren lässt, wird Hessen Mobil die betroffenen Hauseigentümerinnen und -eigentümer darauf hinweisen, dass sie finanzielle Hilfe beim Einbau passiven Lärmschutzes beantragen können.

„Verkehrslärm kann Gesundheit und Wohlbefinden beeinträchtigen“, sagte Minister Al-Wazir. „Hessen nutzt alle gesetzlichen Möglichkeiten, um die Belastung der Bürgerinnen und Bürger zu minimieren; beispielsweise verwenden wir bei der Sanierung von Bundes- und Landesstraßen schon seit langem routinemäßig lärmmindernden Asphalt. Die Online-Karte ist ein weiterer Beitrag; ich hoffe, dass sie möglichst vielen Betroffenen dabei hilft, ihre Situation zu verbessern.“