Für die Herstellung und Verfüllung von Endlagerbehältern für schwachradioaktive Abfälle wird Beton als Vergussmaterial benötigt. Dieser Beton muss definierte Qualitätskriterien erfüllen. Der Produzent des Trockenmörtels, aus dem der Beton hergestellt wird, hat die Zusammensetzung des Trocken-mörtels ohne Rücksprache geändert, so dass die Qualitätskriterien möglicherweise nicht mehr erfüllt werden. Die Betonierung weiterer Endlagerbehälter wurde ausgesetzt bis der Beton wieder die erforderlichen Spezifikationen erfüllt.
Der Befund deutet auf einen Mangel im Qualitätssicherungssystem der Lieferkette hin, hat aber keinerlei Auswirkungen auf den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle und ist somit kein sicherheitstechnisch relevanter Vorgang.
Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war mit dem Vorkommnis nicht verbunden.
Das Ereignis wurde von der Betreiberin in die Kategorie N (= Normal) nach den deutschen Meldekriterien eingestuft und fristgerecht (innerhalb von 5 Werktagen) der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde gemeldet.
Eine abschließende Bewertung wird unter Hinzuziehung des atomrechtlichen Sachverständigen vorgenommen.