Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die regelmäßig Vorauszahlungen auf die Einkommens- oder Körperschaftssteuer leisten, werden seit Ende des vergangenen Jahres nicht mehr an die jeweiligen Fälligkeitstermine erinnert. Der nächste nun anstehende Termin ist der 10. März 2021.
Die Hessische Steuerverwaltung empfiehlt deshalb Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, um automatisch pünktlich zu zahlen und Säumniszuschläge zu vermeiden. Das Verfahren bietet viele Vorteile: Termine und die genaue Höhe der Steuervorauszahlung müssen nicht selbst im Blick behalten werden und bei einer nachträglichen Änderung der Höhe der Vorauszahlungen erfolgt automatisch eine Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beträge. Außerdem kann selbst entschieden werden, ob die Teilnahme für alle Vorauszahlungen zu einer Steuernummer gilt oder ob es auf bestimmte Steuerarten und Vorauszahlungen beschränkt werden soll. Ein ausfüllbares SEPA-Lastschriftmandat ist online abrufbar. Sie finden es unter finanzamt.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Der Versand der Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen wurde auch von in vielen anderen Steuerverwaltungen eingestellt. Hessen kann jährlich rund 600.000 Euro an Porto- und Papierkosten sparen sowie einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz leisten.