Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November startet die Landesregierung die bewusstseinsbildende Präventionskampagne „...und was tust du?“. Ziel der Kampagne ist, vorhandene Schieflagen in der Debatte über Gewalt gegen Frauen zu verdeutlichen, für verschiedene Formen von Gewalt zu sensibilisieren und Hilfsangebote für Betroffene noch bekannter zu machen.
„Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen betrifft jede und jeden von uns“, sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. „Jede Frau, unabhängig von Alter, Herkunft und Bildungsgrad, kann von Gewalt betroffen sein. Gewalt gegen Frauen geht über Schläge und Tritte hinaus und kann sich zum Beispiel auch in psychischer Gewalt äußern – etwa in Form von Beleidigungen oder Einschüchterung.“
Gegen Diskriminierung, Gewalt und Unterdrückung von Frauen und Mädchen
Da Frauen nicht nur zu Hause, sondern auch am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit und im Internet von Gewalt betroffen sind, laden Motive und Botschaft der Kampagne dazu ein, nicht nur die eigene Einstellung zu reflektieren, sondern Gewalt gegen Frauen auch im eigenen Umfeld klar und deutlich zu verurteilen. „Wir alle müssen hinschauen und aktiv bleiben. Sprechen Sie betroffene Personen an. Ein erster Schritt gegen Gewalt an Frauen ist, das Schweigen zu brechen, hinzusehen und nachzufragen. Im Ernstfall rufen Sie die Polizei. Ihr Anruf kann Leben retten“, appelliert Minister Klose.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) ist Hauptorientierungspunkt und -maßstab der Landesregierung bei der Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen. Artikel 13 der Istanbul-Konvention fordert die Staaten dazu auf, Kampagnen zur Bewusstseinsbildung mit dem Ziel durchzuführen, die Öffentlichkeit für verschiedene Formen der Gewalt zu sensibilisieren. Motive, Sharepics und weitere Informationen der aktuellen hessischen KampagneÖffnet sich in einem neuen Fenster sind hier abrufbar.
In Hessen bieten 31 Frauenhäuser im akuten Notfall Zuflucht an. Daneben stehen Betroffenen vielerorts Frauennotrufe und Beratungs- und Interventionsstellen zur Verfügung. Die Landesregierung stellt eine eigene ÜbersichtÖffnet sich in einem neuen Fenster der Beratungseinrichtungen für Frauen sowie der Frauenhäuser in Hessen online bereit. Darüber hinaus bestehen in Hessen verlässliche Strukturen, die die gerichtsfeste ärztliche Dokumentation von Gewaltfolgen, die vertrauliche Spurensicherung und eine gewaltsensible Gesundheitsversorgung sicherstellen. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration finanziert außerdem vielfältige Modellprojekte zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt und für die gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern.