Hessische Staatskanzlei

Hilfspaket „Hessen steht zusammen“ ist startbereit

Das Hilfspaket „Hessen steht zusammen“ ist in wesentlichen Punkten startbereit. Erste Auszahlungen sind bereits erfolgt. Für weitere Programmbestandteile stehen klare Startzeitpunkte mittlerweile fest.

„Hessen steht zusammen, um die Folgen des schrecklichen Kriegs Russlands gegen die Ukraine zu bewältigen“, sagten Ministerpräsident Boris Rhein und sein Stellvertreter, Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Montag in Wiesbaden. „Wir kümmern uns darum, dass in Hessen niemand im Stich gelassen wird.“

Das im Dezember vorgestellte Hilfspaket „Hessen steht zusammen“ hat das Ziel, genau dort zu helfen, wo Bundesprogramme nicht greifen. „Das lösen wir ein“, sagten Rhein und Al-Wazir. Insbesondere die wichtigen Vereinshilfen sowie die finanzielle Unterstützung der Beratungsstrukturen liefen jetzt an.

Beitrag zur Krisenbewältigung

Rhein und Al-Wazir: „Auch wenn dieser Krieg in Europa zu gravierenden Belastungen bei uns in Hessen führt, konnte verhindert werden, dass trotz der gestiegenen Energiepreise die Wirtschaft einbricht und die Gesellschaft gespalten wird. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Kraftanstrengung. Heute können wir sagen: Die Herausforderung bleibt groß, aber wir sind bislang stabil durch diese Krise gekommen. Dafür danken wir allen, die mit angepackt haben.“

Aufgabe von Politik bleibe es weiterhin, besondere Härten in Folge der Krise abzumildern. Mit dem Hilfspaket „Hessen steht zusammen“ leiste das Land Hessen seinen Beitrag dazu.

Zu den Kernpunkten des Landesprogramms:

Damit die Verbraucherzentralen ihre Beratung ausbauen und der gestiegenen Nachfrage nachkommen können, erhalten sie vom Land 600.000 Euro zusätzlich. Erste Abschläge wurden bereits kurzfristig ausgezahlt, damit die Verbraucherzentrale Hessen nicht auf die Bearbeitung des umfassenden Zuwendungsantrags warten muss.

Um die erfolgreich laufende Energieeinsparberatung der Caritas und ihrer Partner in Hessen auszuweiten, stehen für dieses und kommendes Jahr insgesamt 3,2 Millionen Euro bereit. Kern der Beratung ist der „Stromsparcheck“, der Menschen mit geringem Einkommen hilft, Energie einzusparen – durch Tipps aber auch den Austausch bspw. alter Glühbirnen. Der Start für die Ausweitung des Stromsparchecks ist für Juni vorgesehen.

Auch das landesweite Netzwerk der Schuldnerberatungsstellen in Hessen wird gestärkt. Zusätzlich zur regulären Förderung erhalten sie – angesichts der aktuellen Lage – einen weiteren Zuschuss über 1,7 Millionen Euro.  Derzeit laufen die Abstimmungen, welche Beratungsstellen in welchen hessischen Regionen welchen Anteil an der Gesamtsumme erhalten.

Um Menschen zu helfen, die auch die gedeckelten Strom- und Gaspreise nicht mehr zahlen können und denen Energiesperren in der eigenen Wohnung drohen, hat das Land einen eigenen Härtefallfonds aufgelegt. Im Doppelhaushalt 2023 / 2024 sind dazu insgesamt 30 Millionen Euro bereitgestellt. Der Projektstart ist für das Frühjahr geplant. Wer auf Mittel aus dem Härtefallfonds angewiesen ist, kann sich dann an die Verbraucherzentralen wenden, die die Beratung und Abwicklung übernehmen.

Die Zahl der Neukunden bei den hessischen Tafeln ist im vergangenen Jahr, auch aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffs auf die Ukraine, deutlich gestiegen. Die Tafeln sind häufig erste Anlaufstelle für bedürftige Menschen in schwierigen Lebensphasen und zugleich sozialer Knotenpunkt. Mit der erneuten Unterstützung der hessischen Tafeln Ende vergangenen Jahres in Höhe von 2,2 Millionen Euro sichern wir den Bestand der Tafeln auch in schwierigen Zeiten. Sie können damit weiterhin Lebensmittel ausgeben und den darauf angewiesenen Menschen vor Ort helfen. Zusätzlich wurde die Förderung tafelähnlicher Initiativen mit 100.000 Euro aus Lottomitteln in die Wege geleitet.

Wenn Mieterinnen und Mieter in Wohnungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte aufgrund gestiegener Energie-Nebenkosten in Zahlungsrückstand geraten, droht ihnen keine Kündigung. Stattdessen können Mietparteien, die Zahlungsschwierigkeiten haben, individuelle Raten- und Stundungsvereinbarungen treffen.

Die deutlich gestiegenen Energiepreise belasten in außerordentlichem Maße auch die ehrenamtlich geführten und/oder gemeinnützigen Vereine, Initiativen und Verbände in Hessen. Für sie sehen wir subsidiär zu den Bundeshilfen eine bedarfsgerechte Förderung von bis zu 5.000 Euro vor. Anträge können ab dem 1. März rückwirkend für ein Jahr gestellt werden. Die Antrags- und Förderbedingungen sind hier abrufbar:  https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfeÖffnet sich in einem neuen Fenster. Über das dortige Online-Formular können Vereine aus den folgenden Bereichen ihre Anträge einreichen: Sport, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Ernährung, Tierschutzinitiativen, Schule, Familie (Kinder, Jugendliche, Senioren), Arbeit, Soziales, Gesundheit, Menschen mit Behinderung, Integration und Asyl, Entwicklungszusammenarbeit, Europa, Digitales, Politische Bildung und Ehrenamt. Opferhilfevereine richten ihren Antrag bitte via Mail an energie-vereinshilfe@hmdj.hessen.de. Informationen zur Antragsstellung für Kulturvereine sind hierÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Energiekostenhilfe für Vereine finden sich hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Zur Unterstützung von Hessens Heilkurorten stimmt das Land derzeit mit dem Hessischen Heilbäderverband noch einen Verteilschlüssel ab. Ziel ist es, das Geld im Sommer auszahlen zu können.

 

Mit den neuen und kurzfristig aufgelegten Energie-Mikrodarlehen unterstützen wir gezielt kleine Unternehmen und Soloselbstständige, die Liquidität benötigen. Damit ergänzen wir seit Mitte Dezember 2022 die Energiepreisbremsen des Bundes um ein eigenes Hilfsprogramm. Bislang wurden 120 Anträge gestellt, weil Unternehmen zusätzliche Liquidität benötigen. Zehn Anträge auf Energie-Mikrodarlehen über insgesamt 334.600 Euro wurden zugesagt, sieben davon zwischenzeitlich ausgezahlt (230.100 Euro). Die übrigen Anträge werden derzeit bearbeitet.

Mit einem Bürgschaftsprogramm „Ukraine“ unterstützt die Bürgschaftsbank Hessen kleine und mittlere Unternehmen, deren Umsatz durch die Folgen des Angriffskriegs stark eingebrochen ist. Sie verbürgt notwendige Kredite für Investitionen oder Betriebsmittel. Für das Bürgschaftsprogramm gibt es zwar Voranfragen, aber noch keinen formellen Antrag.

Auch und gerade in der aktuellen Krise fördern wir weiter konsequent den dezentralen Ausbau Erneuerbarer Energien in Hessen, um unabhängiger von Gas und Öl zu werden. Dazu legen wir ein zinsgünstiges Kreditprogramm für private Bauherren und Gebäudeeigentümer auf, die auf ihren Dächern neue Photovoltaik-Anlagen installieren. Das Kreditprogramm Photovoltaik soll noch in diesem Frühjahr anlaufen.

Mit einer landesweiten Plakatkampagne, die vor der nächsten Heizperiode startet, wird die erfolgreiche Kampagne der Landesenergieagentur „Hessen spart Energie“ fortgesetzt: In der Nähe von Baumärkten wird für einfache DIY-Maßnahmen in Wohnungen und Häusern geworben, die jeder und jede selbst durchführen kann. Denn die beste Energie ist die, die nicht verbraucht wird.

Zur Investitionsförderung zum Erwerb von Notstromaggregaten in der Landwirtschaft wird derzeit die notwendige Richtlinie erarbeitet. Anträge liegen dementsprechend noch nicht vor.

Als Land Hessen beteiligen wir uns an der Finanzierung des Deutschlandtickets mit 120 Mio. Euro im Jahr 2023 und 125 Mio. Euro im Jahr 2024. Das Ticket soll von Mai 2023 an gelten und ab April im Vorverkauf bei den Verkehrsverbünden erhältlich sein.

Zusätzlich planen wir in Hessen ein Ticket für Menschen ohne eigenes oder mit geringem Einkommen. Ziel ist es, mit dem Hessenpass mobil für Bürgergeld-, Sozialgeld- oder Wohngeldempfängerinnen und -empfänger ein Flatrateticket für 31 Euro im Monat bereitzustellen, das mindestens hessenweit gültig ist. Das Land Hessen stellt dafür jährlich bis zu 15 Millionen Euro zusätzlich zu den Mitteln für das Deutschlandticket bereit.

Für Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen wurde zum 1. Januar 2023 zudem das Wohngeld erhöht. Steigende Energiekosten und die Kosten für die energetische Gebäudesanierung sollen dadurch dauerhaft abgedeckt werden. Wir fördern das höhere und ausgeweitete Wohngeld in Hessen mit mindestens 100 Millionen Euro jährlich zusätzlich.

Nur in wenigen Bereichen, etwa beim „Kulturfonds Energie“ des Bundes, warten wir noch auf die finale Ausgestaltung des Bundesprogramms. Erst dann kann entschieden werden, wo das Land zusätzlich helfen kann.