Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessens Finanzämter bearbeiten Einkommensteuererklärungen erneut schneller als im Vorjahr

Finanzminister Boddenberg: „Positiver Trend setzt sich trotz Corona fort.“

Der positive Trend bei der Bearbeitungsdauer der Einkommensteuererklärungen in Hessen hat sich auch 2020 fortgesetzt. Die Erklärungen für 2019 wurden im vergangenen Jahr durchschnittlich in rund 47 Tagen bearbeitet. „Das ist etwa 5 Tage schneller als noch im Vorjahr“, freute sich Finanzminister Boddenberg. „Und das trotz Corona: Denn zu den rund 1,7 Millionen eingereichten Steuererklärungen kamen noch mehr als 360.000Anträge auf Stundungen und andere Hilfen, die wir zur Bewältigung der Krise schnell und unkompliziert angeboten haben. Ein gewaltiges Pensum, das die Kolleginnen und Kollegen in Hessens Finanzämtern mit großem Einsatz bewältigt haben.“

„Natürlich ist es schön, den Steuerbescheid möglichst schnell vom Amt zu bekommen, aber Geschwindigkeit ist bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen nicht alles: Sorgfalt und Qualität gehen vor! Im Einzelfall kann es daher natürlich auch mal länger dauern. Durch Digitalisierung und kontinuierliche Verbesserung der Abläufe ist die Arbeit in den Finanzämtern aber noch effizienter geworden. Gleichzeitig konnten wir die Serviceangebote für die Bürgerinnen und Bürger deutlich ausbauen und verbessern“, sagte Finanzminister Boddenberg.

Hintergrund

Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Einkommensteuerklärungen sind in Hessens Finanzämtern in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. So betrug diese 2018 im Schnitt noch 58 Tage. 2019 verkürzte sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Einkommensteuerklärungen um 6 Tage auf 52 Tage und erreichte im abgelaufenen Jahr nunmehr einen neuen Tiefstand. Die Bearbeitungsdauer schwankt dabei innerhalb normaler Parameter. Sie ist unmittelbar abhängig von den individuellen Verhältnissen des Steuerfalls, wie zum Beispiel der Komplexität des Sachverhalts, dem Umfang und der Vollständigkeit der Angaben, sowie eventuell notwendigen Rückfragen des Finanzamts oder periodischen Schwankungen im Eingang der Erklärungen. Was regelmäßig die Bearbeitung vereinfacht und auch beschleunigen kann, ist die Steuererklärung elektronisch über ELSTER abzugeben.