Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Förderung für den Sportverein 1972 Ober–Hainbrunn e.V.

Justizstaatssekretär Thomas Metz: „Bodentrampolin erweitert das Sportangebot für Kinder und Jugendliche.“

Justizstaatssekretär Thomas Metz hat heute dem Sportverein 1972 Ober-Hainbrunn e.V. im Rahmen des Förderprogrammes „Starkes Dorf Wir machen mit“ einen Förderbescheid in Höhe von 4.989 Euro übergeben. Mit dem Geld soll ein Bodentrampolin zur Erweiterung des Bolzplatzes angeschafft werden.

Thomas Metz erklärte: „Ich freue mich, den Sportverein 1972 Ober-Hainbrunn mit Fördermitteln des Landes Hessen zu unterstützen, um damit das Sportangebot erweitern. Ein Bodentrampolin soll den Bolzplatz aufwerten und noch mehr Kinder und Jugendliche für sportliche Aktivitäten begeistern. Bewegung und körperliche Tätigkeit spielen bei der Entwicklung von Kindern eine wichtige Rolle, daher ist die Förderung neuer Sportgeräte eine besonders gute Investition.“

Gesellschaftliches Engagement schon von den Kleinsten

„Mit ihrem Engagement leisten sie einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt in der Gesellschaft – das fängt auch schon bei den Kleinsten an. Sie haben die Initiative ergriffen und sich dafür eingesetzt das sportliche Angebot auszubauen. Das ist der richtige Weg, um Oberzent attraktiver zu gestalten“, so Metz.

Christian Kehrer, Bürgermeister von Oberzent, sagte: „Die freudige Nachricht über die Förderzusage höre ich gerne und danke Herrn Justizstaatssekretär Metz sehr dafür. Ein großer Dank geht auch an die vielen freiwilligen Helfer, die sich für ihre Dorfgemeinschaft stark gemacht haben, um den Spielplatz in Ober-Hainbrunn für unsere Kleinsten noch attraktiver zu machen.“

Im Programm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“ stehen Fördermittel bereit, damit Vereine, Verbände und Freiwilligenagenturen, aber auch gemeinnützige Organisationen und private Initiativen ihre Orte verschönern können. Im Mittelpunkt des Programms stehen Projekte, die den Zusammenhalt im Dorf fördern und stärken. So wurden bereits die gemeinsame Errichtung von Spielplätzen, der Kauf von Ruhebänken oder die Gestaltung von Plätzen gefördert. Die Fördersummen bewegen sich in einem Rahmen zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände oder Freiwilligenagenturen.

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