Hessisches Ministerium der Finanzen

Finanzminister zieht Jahresbilanz des Sondervermögens

Finanzminister Boddenberg: „Hessen handelt, die Hilfen kommen an und werden im Parlament mit großen Mehrheiten unterstützt. So geht Krisenbewältigung.“

„Hessen handelt und arbeitet jeden Tag daran, mit der Corona-Krise und ihren Folgen fertig zu werden. Die Ärztin auf der Intensivstation arbeitet ebenso daran, wie der Grundschullehrer und die Wirtin. Das Land hilft seit nunmehr einem Jahr wo es kann mit Geld aus dem Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern. 275konkrete Hilfen für mehr als 4,2 Milliarden Euro sind aus dem Sondervermögen auf den Weg gebracht. Diese Corona-Hilfe des Landes hat sich bewährt“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden anlässlich der Jahres-Bilanz des Sondervermögens. Der Hessischen Landtag hatte es am 4.Juli 2020 beschlossen.

Starkes Signal in unsicheren Zeiten

„Das Sondervermögen war, ist und bleibt ein starkes und vertrauensförderndes Zeichen an die Gesellschaft, dass der Staat auch in der größten Krise in der Lage ist, Halt und Orientierung zu geben und zu helfen“, sagte Finanzminister Boddenberg. „Das Sondervermögen steht dafür, dass Hessen nicht nur kurzfristig denkt, sondern langfristig und planvoll bereit und fähig ist, die Krise und ihre Folgen zu bewältigen.“

„Corona hat uns alle gefordert, viele Menschen auch überfordert. Es gab ein Auf und Ab: Freude über das Brechen einer Infektionswelle – Sorgen, weil weitere kamen. In dieser Situation konnten wir Hilfen über den Tag und das Haushaltsjahr hinaus zusagen“, so Boddenberg. „Ich bin heute überzeugter denn je, dass das Sondervermögen das entscheidende Mittel zur erfolgreichen Bewältigung der Krise und ihrer Folgen ist. Und zwar nicht nur irgendwie, sondern planvoll und mit dem Ziel, zur Belebung der Wirtschaftskraft Hessen noch moderner, digitaler und klimafreundlicher zu machen. Hessens gute Zukunft sichern mag pathetisch klingen. Genau das ist aber der Auftrag einer Regierung.“

275 konkrete Hilfen für Hessen

275 konkrete Hilfen konnten bislang durch das Sondervermögen auf den Weg gebracht werden. Hilfen über einer Million Euro wurden durch den Haushaltsausschuss des Landtags bewilligt. Mehr als 1,1 Milliarden Euro wurden bereits für den Gesundheitsschutz und die Sicherung der sozialen und kulturellen Infrastruktur aufgebracht, fast 1,4 Milliarden Euro für den Erhalt der hessischen Wirtschaftskraft und zur Stärkung der Konjunktur. Die Kommunen in Hessen profitieren bereits mit fast 1,2 Milliarden Euro. Ihnen sind mit dem gemeinsam von Land und Kommunaler Familie erarbeiteten Kommunalpakt insgesamt mehr als dreiMilliarden Euro fest zugesagt.

„Corona erfasst alle Lebensbereiche. Dementsprechend vielfältig und umfassend sind die Hilfen des Landes. Sie, aber auch die Unterstützung des Bundes sowie das Engagement jeder und jedes Einzelnen in unserem Land tragen dazu bei, dass wir die Krise meistern und trotz mancher Sorgenfalten mit Zuversicht nach vorne schauen können“, sagte Finanzminister Boddenberg.

Großer politischer Konsens

„Diese Krise schweißt zusammen, denn nur gemeinsam können und werden wir sie bewältigen. Die große Unterstützung für die Hilfen, die wir allen Teilen der Gesellschaft aus dem Sondervermögen zur Verfügung stellen, zeigt sich auch im Hessischen Landtag. Die deutliche Mehrheit der Anträge wurde im Haushaltsausschuss von CDU, B`90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und Linkspartei gemeinsam beschlossen. Bei allem Streit um Verfahrensfragen, sind es doch die konkreten Hilfen, auf die es ankommt“, sagte Finanzminister Boddenberg.

Starke Parlamentsbeteiligung

Das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz, das Grundlage des Sondervermögens ist, verpflichtet zu einer engen Beteiligung des Hessischen Landtags. Auch hier lässt sich nach einem Jahr eine positive Bilanz ziehen. „Die Intensität der Debatten übertrifft in Anzahl und Dauer die jährlichen Haushaltsberatungen bei weitem“, sagte Boddenberg. Im Haushaltsschuss wurde bislang bereits über elf Hilfspakete debattiert und abgestimmt. Zusätzlich gab es zahlreicheDebatten im Plenum. Der Haushaltsausschuss erhält zudem vierteljährliche Vollzugsberichte zu allen Einzelmaßnahmen. „Bei einem Nachtragshaushalt – der von manchen ja als Alternative zum Sondervermögen gesehen wird – gibt es diese umfassenden Beteiligungs- und Berichtspflichten nicht. Konkretes Beispiel: Über die Inanspruchnahme der zwei Milliarden Euro im ersten, Corona-bedingten Nachtragshaushalt 2020 hatte die Landesregierung vor der Übertragung ins Sondervermögen allein entscheiden können“ erläuterte der Finanzminister.

Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof

Am 14. Juli wird sich der Hessische Staatsgerichtshof in einer mündlichen Verhandlung mit Klagen der Fraktionen von SPD, FDP und AfD gegen das Sondervermögen befassen. Finanzminister Boddenberg dazu: „Wir schauen mit Respekt, aber durchaus auch gelassen und mit guten Argumenten auf das Gerichtsverfahren. Bei allem juristischen Streit, der für manche offenbar dazu gehört, ist für mich wichtig: Hessen handelt, die Hilfen kommen an und werden im Parlament mit großen Mehrheiten unterstützt. So geht Krisenbewältigung. Und vor allem darauf kommt es an.“

Hintergrund

Mit dem Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz hat das Land das Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern eingerichtet. Es soll Hilfen zur Beseitigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise finanzieren und weitere Schäden verhindern. Dafür können bis 2023 bis zu 12Milliarden Euro an Krediten aufgenommen werden, auch um milliardenschwere Steuerausfälle des Landes und teilweise der Kommunen auszugleichen. Kommt Hessen besser durch die Krise, wird weniger Geld benötigt. Mit der Rückzahlung beginnt Hessen so oder so bereits im laufenden Jahr.