„Die Steuerverwaltung kann ab März die Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Jahr bearbeiten, so dass die ersten Steuerbescheide bereits im selben Monat versendet werden können“, sagte heute Hessens Finanzminister Michael Boddenberg. Arbeitgeberinnen und Abreitgeber, Versicherungen und andere Institutionen übermitteln die für die Finanzämter benötigten Daten in der Regel bis Ende Februar elektronisch an die Steuerverwaltung. Darüber hinaus stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern im März zur Verfügung. Ab dann können die Finanzämter loslegen.
„Meine Steuer mach‘ ich online mit der elektronischen Steuererklärung ELSTER, sagen wir. Die Vorteile für die Nutzung von ELSTER liegen klar auf der Hand. Nicht nur, dass es modern ist, in Zeiten der Digitalisierung seine Steuer online zu machen, aber vor allem auch, weil es wesentliche Vorteile und Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger mitbringt, kostenlos, komfortabel und sicher ist. Die Abgabe der Steuererklärung und die Nutzung weiterer Online-Dienste der Steuerverwaltung, etwa der Abruf elektronischer Bescheinigungen im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung oder der Anlagenassistent zur Auswahl der relevanten Steuerformulare, wurden weiter verbessert. Selbstverständlich wird das Angebot der Steuerverwaltung weiter Schritt für Schritt ausgebaut. So ist es in vielen Fällen bereits jetzt möglich, sich den Einkommensteuerbescheid vollständig digital zustellen zu lassen“, sagte der Finanzminister. In Hessen wurden 2020 bereits rund 76 Prozent der Einkommensteuererklärungen elektronisch abgegeben. Über 45.000Einkommensteuerbescheide wurden 2020 bereits ausschließlich digital bereitgestellt.
Steuererklärung digital
Wie funktioniert eigentlich die elektronische Steuererklärung? Ganz einfach: Die Bürgerinnen und Bürger registrieren sich bei ELSTER und beantragen ein kostenloses elektronisches Zertifikat. Nach dem Authentifizierungsprozess erhalten sie ein komfortables eigenes Benutzerkonto – Mein ELSTER –, mit dem sie die Steuererklärung elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln können. Im Anschluss können die Daten dort direkt weiterverarbeitet werden.
Sollten die Bürgerinnen und Bürger von der Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch zu übermitteln, keinen Gebrauch machen, können sie bei der Abgabe ihrer Steuererklärung in Papierform auf die Angabe von sogenannten eDaten verzichten. Weitere Informationen hierzu können dem Infoblatt eDaten entnommen werden.
Keinen Unterschied ob die Steuererklärung digital oder auf dem Postweg eingereicht wurde, gibt es hinsichtlich der Abgabefristen: Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung für das Jahr 2020 einzureichen, muss dies bis zum 31. Juli dieses Jahres tun. Hilft ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Abgabefrist auf den 28. Februar 2022.
„Wir sind Dienstleister für die Hessinnen und Hessen. Deshalb haben wir die Serviceangebote der Hessischen Steuerverwaltung in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut. Beispielsweise informieren wir mit einem Internetangebot über Alltagsfragen zum Thema Steuern und bieten eine kostenlose Servicehotline an. Unser kompetentes Team stand 2020 für rund 83.000 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern telefonisch mit Rat und Tat zur Seite“, so der Finanzminister.
Die Servicehotline der Hessischen Steuerverwaltung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr für allgemeine Steuer- und ELSTER-Anfragen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 zu erreichen.