Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Digitalisierung der Verwaltung schreitet voran

Innenminister Peter Beuth: „Onlineanträge erleichtern den Alltag.“

24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, entweder bequem von zuhause aus oder mobil auf dem Smartphone: die Hessische Landesregierung stärkt bereits seit Vor-Pandemie-Zeiten die Digitalisierung in Hessen, um den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zur Verwaltung zu vereinfachen.

„Gerade die aktuellen Entwicklungen zeigen uns, wie wichtig die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist. Effiziente und verständliche Onlineanträge, die zielgerichtet an die zuständige Behörde adressiert werden können, beschleunigen die Prozesse bei Verwaltungsgängen und erleichtern den Alltag der Bürgerinnen und Bürger,“ so der Hessische Innenminister Peter Beuth.

Oberstes Ziel ist es, nutzerfreundliche Online-Anträge zur Verfügung zu stellen und dadurch die Antragstellenden mit einer gezielten Anleitung einfach, schnell und effizient durch den Antrag zu navigieren. Die Vorteile eines Online-Antrags liegen auf der Hand: keine Anfahrtswege und Wartezeiten in der Behörde, wesentlich weniger Fragen durch beigefügte Erklärungen, die Möglichkeit der Antragstellung rund um die Uhr und somit ein schnelleres Einreichen des Antrags als auf postalischem Weg. Zusätzlich entfällt die Suche nach der zuständigen Behörde, da der eingereichte Online-Antrag über das Verwaltungsportal Hessen direkt an die zuständige Behörde adressiert wird.

„Mit dem ‚Digitalen Rathaus‘ können Bürgerinnen und Bürger einmalig ein Nutzerkonto anlegen. Für künftige Interaktionen – egal ob bei einer Kommunal-, Landes- oder Bundesbehörde – kann das Konto dann wiederverwendet werden. Das spart Nutzern und Behörden gleichermaßen Zeit und Aufwand. Gleichzeitig verbessert sich die Datenqualität“, betont der Chief Information Officer des Landes Hessen, Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt.

Realisiert durch das Projekt OZG des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport können seit Dezember 2020 direkt beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration beispielsweise die folgenden Leistungen online beantragt werden:

  • Feststellung der Menge an Point-of-Care (PoC) Antigen-Tests: Im Zuge der Covid-19-Pandemie reagiert das Land Hessen mit diesem Online-Antrag auf einen akuten Bedarf. PoC-Antigen-Tests können von Einrichtungen oder Unternehmen wie z. B. Krankenhäusern, Dialyseeinrichtungen oder Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen verwendet werden. Personen ohne Krankheitssymptome können somit auf das Covid-19-Virus getestet werden. Die Mitteilung des HMSI an die antragstellende Organisation dient dazu, die monatliche Menge an PoC-Antigen-Tests festzulegen. Anhand der festgelegten Testmenge können die 4.000 antragsberechtigten Einrichtungen in Hessen die Erstattung von Sachkosten bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen oder den Pflegekassen beantragen.
  • Auskunft aus dem Tarifregister: Anfragen zu Tarifen bestimmter Branchen können einfach von zu Hause aus beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) online getätigt werden. Über das Tarifregister können z. B. Beschäftigte und Arbeitgeber Einsicht in die registrierten Tarifverträge nehmen oder Auskünfte aus diesen erhalten.

Verwaltungsleistungen im Bereich OZG-Kommunal werden von den hessischen Landkreisen, Städten und Gemeinden vorangetrieben. Zur Bewältigung dieser großen Aufgabe bietet das Land Hessen gezielte Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für die Kommunen an. Für die hessischen Kommunen stehen unter anderem folgende Online-Anträge seit Dezember 2020 kostenfrei zur Verfügung:

  • Hundesteuer: Mit dieser Leistung wird die An- und Abmeldung zur Hundesteuer vereinfacht. Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, welche von den Kommunen für das Halten von Hunden erhoben werden kann.
  • Mängelmelder: Mit dieser Leistung können aufmerksame Bürgerinnen und Bürger über den Mängelmelder auf Schäden im Gemeindegebiet hinweisen, was eine zusätzliche Form der Bürgerbeteiligung ermöglicht. Es können beispielsweise defekte Straßenlaternen, beschädigte Verkehrsschilder oder Straßenschäden gemeldet werden.

Realisiert über das Projekt DMB stehen in Hessen seit Ende 2020 unter anderem diese Pilot-Anträge online zur Verfügung:

  • Anerkennungsprämie Brand- und Katastrophenschutz: Die Hessische Landesregierung würdigt in vielfältiger Weise das herausragende Engagement der ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz. Ein wesentlicher Teil dieser Anerkennungskultur ist die Anerkennungsprämie, die für langjähriges ehrenamtliches Engagement in den Freiwilligen Feuerwehren und in den Einheiten des hessischen Katastrophenschutzes verliehen wird. Die Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz erhalten nach zehn Jahren Einsatztätigkeit eine erste Anerkennung in Höhe von 250 Euro, danach 400 Euro für 20 Jahre, 600 Euro für 30 Jahre und 1000 Euro für 40 Jahre aktiven, pflichttreuen Einsatz. Seit der Einführung der Anerkennungsprämie konnten bereits über 10,2 Mio. Euro an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer als Dank und Würdigung verliehen werden. Um das Verfahren für alle Beteiligten zu vereinfachen, kann die Anerkennungsprämie seit dem 1.1.2021 digital beantragt und bearbeitet werden.
  • Antrag auf staatliche Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem Pflege- oder Gesundheitsfachberuf: Ab sofort kann der Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem Pflege- oder Gesundheitsfachberuf digital erfolgen. Damit einher geht die Prüfung und die Bestätigung der Gleichwertigkeit einer ausländischen mit einer deutschen Berufsqualifikation. Pro Jahr werden zwischen 1.000 und 5.000 Anträge erwartet. Die Möglichkeit der Online-Beantragung und die medienbruchfreie Weiterverarbeitung entlasten Bürgerinnen und Bürger sowie die Beschäftigten des Regierungspräsidiums in Darmstadt gleichermaßen.

Weitere digital verfügbare Verwaltungsleistungen werden sukzessiv in den Jahren 2021 und 2022 folgen. Das Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, alle geeigneten Verwaltungsleistungen möglichst bald online anzubieten, so dass Bürgerinnen und Bürger mit einer digitalen Identifikationsmöglichkeit bzw. einem Nutzerkonto Leistungen künftig jederzeit einfach, schnell und sicher digital beantragen können – getreu dem Motto „Hessen. Einfach. Digital“.

Hintergrund

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG; BGBl. I S. 3122, 3138) wurde im August 2017 beschlossen. Es gibt vor, dass Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen bis zum 31. Dezember 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten. Oberstes Ziel sind effiziente und verständliche Onlineanträge, die zielgerichtet an die zuständige Behörde adressiert werden können. Digitalisiert werden eine große Mehrheit der Verwaltungsleistungen. Ausgenommen davon sind Leistungen, die aus faktischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht digitalisiert werden.

Die Umsetzung der Verwaltungsleistung findet auf den jeweils zuständigen drei föderalen Ebenen in Hessen statt. Verwaltungsleistungen im Bereich OZG-Kommunal werden von den hessischen Landkreisen, Städten und Gemeinden vorangetrieben. Dafür stellt das Land Hessen gezielte Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für die Kommunen zur Verfügung. Zu diesen Programmen zählen die „Digitalisierungsberatung“, die „Förderung für OZG-Modellkommunen“, die „Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)“ sowie die Landeszuwendung im Rahmen des Programms „Starke Heimat Hessen“.

Die Leistungen im Bereich OZG-Land werden von den hessischen Ministerien, nachgelagerten Behörden und Regierungspräsidien umgesetzt. Alle hessischen Verwaltungsebenen arbeiten zusammen, um den Ausbau der elektronischen Angebote von Verwaltungsleistungen für die Bürgerinnen und Bürger voranzutreiben.

Im IT-Planungsrat, als zentrales Steuerungsgremium für die Umsetzung des OZG in Deutschland wurden 14 Themenfelder festgelegt, in denen die insgesamt 575 Leistungsbündel digital umgesetzt werden sollen. Diese Themenfelder wurden auf die 16 Länder und den Bund verteilt. Hessen ist bei insgesamt sechs der 14 Themenfelder teilweise federführend aktiv. In Hessen werden die Themenfelder Mobilität und Reisen sowie Steuern und Zoll federführend wahrgenommen, darüber hinaus gibt es Themenfeldbeteiligungen in den Themenfeldern Familie und Kind, Arbeit und Ruhestand, Bauen und Wohnen und Ein- und Auswanderung.

Die Landesregierung hat im Hinblick auf das Ziel einer weitgehenden Digitalisierung der Dienst- und Verwaltungsleistungen das Landesprojekt „Digitale Modellbehörde“ (DMB) eingerichtet.

Mit der Umsetzung des Projekts Digitale Modellbehörde streben die Regierungspräsidien nicht nur ihre wichtigste, aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) resultierende Verpflichtung zur Schaffung digitaler Schnittstellen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen an. Vielmehr dient das Projekt auch dazu, die Verwaltungsprozesse der Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt unter anderem durch sinnvoll integrierte Fachanwendungen, medienbruchfrei, datensicher, standardisiert, innovativ, nutzerfreundlich und barrierefrei zu digitalisieren. Dabei steht an erster Stelle, die Prozesse so zu gestalten, dass sowohl für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen, Institutionen innerhalb und außerhalb der Landesverwaltung, als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung ein positiver Effekt und ein vollumfänglicher Nutzen am Ende des Digitalisierungsprozesses erzielt wird. Darüber hinaus soll die Digitale Modellbehörde Blaupausen und Modelle für die umfassende Digitalisierung aller hessischen Behörden auf Landesebene herstellen und so die Grundvoraussetzung für eine nachhaltige, demografiesichere, ressourcenschonende und bürgerfreundliche Verwaltung in Hessen schaffen.

Mit einem Umfang von über 200 Einzelprojekten ist die Digitale Modellbehörde eines der größten Digitalisierungsvorhaben des Landes Hessen und damit eines der weitreichendsten Modernisierungsprojekte für die hessische Landesverwaltung in der laufenden Legislaturperiode. Es schließt dabei zahlreiche Stakeholder innerhalb und außerhalb der Landesverwaltung ein.