Nach dem Tod von Ihrer Majestät Queen Elizabeth II. ist die Trauer auch in Hessen groß. Um ihrer Anteilnahme Ausdruck zu verleihen, haben Bürgerinnen und Bürger ab sofort für die nächsten zehn Tage Gelegenheit, sich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in ein Kondolenzbuch einzutragen. Dieses ist im Eingangsbereich der Hessischen Staatskanzlei ausgelegt. Im Anschluss werden die Kondolenzeinträge über das Britische Honorarkonsulat mit Sitz in Frankfurt dem britischen Königshaus übermittelt.
Staatskanzlei
Tobias Rösmann
Regierungssprecher
Staatskanzlei