Die Landesregierung unterstützt aktiv die Digitalisierung in Hessen. Über die Interkommunale Zusammenarbeit machen sich fünf Kommunen auf den Weg zahlreiche Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen. Die Kooperation bei der Digitalisierung der Städte spart Kosten und ist somit Ausdruck eines verantwortungsbewussten Umgangs mit personellen und finanziellen Ressourcen. Die Online-Anträge kommen dann rund 320.000 Bürgerinnen und Bürgern zu Gute. Aus der Interkommunalen Zusammenarbeit werden alle fünf Städte nicht nur Synergien erschließen, sondern auch finanzielle Vorteile schöpfen können. Dies eröffnet Spielräume für andere wichtige Investitionen von denen am Ende vor allem die Bürgerinnen und Bürger profitieren werden“, so Staatssekretär Stefan Sauer.
Am 24. Februar 2021 haben sich die Städte Gießen, Marburg, Fulda, Wetzlar und Limburg an der Lahn per Vereinbarung als kommunale Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Diese Arbeitsgemeinschaft verfolgt dabei das Ziel digitale Antragsverfahren für Bürgerinnen und Bürger entsprechend der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zu erarbeiten und zu implementieren. Der wesentliche Fokus dieses IKZ-Projektes liegt auf Einsparungen von Personalkosten durch die gemeinsame Aufgabenerledigung und Rekrutierung von IT-Fachkräften. Die Projektkoordination ist bei der Stadt Wetzlar angesiedelt und diese erhält somit auch den Förderbescheid des Landes Hessen über 100.000 Euro.
Interkommunale Zusammenarbeit in Hessen
Im Jahr 2004 wurde die erste Rahmenvereinbarung in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat seitdem das Förderprogramm deutlich erweitert. Die Zahl der bewilligten Kooperationen sowie das Fördervolumen sind seit 2008 - der ersten Änderung des Förderprogramms - deutlich angestiegen. Seit 2008 sind 415 Kooperationen mit rund 28,5 Millionen Euro gefördert worden. Allein im Jahr 2021 konnten 50 Förderungen mit rund 3,9 Millionen Euro bewilligt werden.
Weitere Informationen zum Onlinezugangsgesetz (OZG) in Verbindung zur IKZ-Förderung sowie zum Antragsverfahren zur Verwaltungsdigitalisierung sind im Internet unter www.ikz-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster abrufbar.