Am Donnerstag, 14. September 2023, heulen in hessischen Kommunen zum dritten bundesweiten Probealarm um 11 Uhr erneut die Sirenen. Hintergrund und Ziel des Aktionstages ist es, die Bürgerinnen und Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen. Neben Sirenen werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie beispielsweise „Cell-Broadcast“ oder die innovative Warn-App hessenWARN, zum Einsatz kommen. Sowohl das Sirenensignal für den Probealarm um 11 Uhr als auch für die Entwarnung um 11:45 Uhr dauern dann jeweils für eine Minute an.
„Der Warntag soll erneut dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Immer wieder führen uns lokale Gefahrenlagen vor Augen, wie wichtig die verschiedenen Warnkanäle in solchen Fällen sind. Den Hessinnen und Hessen sollen durch die Probewarnung deren Funktion und die Abläufe wieder ins Gedächtnis gerufen werden, um im Ernstfall die Warnmeldungen richtig wahrnehmen und einordnen zu können. Neben Alarmsirenen und Rundfunkdurchsagen wird die hessische Bevölkerung dann auch wieder über die kostenlose Warn-App hessenWARN. Mit der Warnung erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Empfehlung, was sie zu ihrem Schutz tun können oder wo sie weitere Informationen erhalten. Ziel ist und bleibt es, die Bürgerinnen und Bürger für Warnungen vor gefährlichen Ereignissen regelmäßig mit Aktionen wie diesen zu sensibilisieren“, sagte Innenminister Peter Beuth.
Der Warntag wird jeweils am zweiten Donnerstag im September bundesweit durchgeführt und soll einen möglichst großen Teil der Bevölkerung ansprechen. Die Probewarnung soll die Menschen dabei in ihrem alltäglichen Umfeld und Handeln erreichen. Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) und auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.
„Cell-Broadcasting“ des BBK erneut im Wirkbetrieb
Nachdem im letzten Jahr das neue Warnmedium „Cell-Broadcast“ prototypisch durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) getestet wurde und seine grundsätzliche Funktionsfähigkeit nachgewiesen wurde, wird dieses regulär als zusätzliches Warnmedium ausgelöst. Voraussetzung für einen Empfang der „Cell-Broadcast“-Nachrichten ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Betriebssysteme auf ihren Mobilfunkgeräte installiert haben. Aus technischen Gründen wird bei diesem Warnmedium nur die Warnung selbst, nicht jedoch eine Entwarnung übermittelt.
hessenWARN-Meldungen per App
Neben den kommunalen Warnmitteln - in der Regel Sirenen - stehen zur Warnung insbesondere auch Lösungen für Smartphones („WarnApps“) zur Verfügung. Hier nutzt das Land Hessen sowie die weit überwiegende Mehrzahl der Landkreise in Hessen das System hessenWARN (bzw. den kompatiblen Vorläufer KatWarn). Beide Apps zusammen werden aktuell von rund 800.000 Hessinnen und Hessen genutzt und bieten Gefahren- und Katastrophenwarnungen sowie Informationen zu Ereignissen oder möglichen Risiken aus einer Hand. Die Ende 2019 vorgestellte App hessenWARN enthält neben den bewährten Alarmierungen vor unerwarteten Gefahrensituationen (Bombenfunde, Großbrände mit Gefahrenstoffreizung, Unwetterwarnungen, terroristischen Anschlägen und mehr) weitere wichtige Alarmierungs- und Informationsfunktionen, die sich je nach persönlichem Bedürfnis innerhalb der Applikation ein- und ausschalten lassen.
„Die Sicherheits-App hessenWARN bietet verlässlich, schnell und individuell Warn-Funktionen mit einem echten Mehrwert. Anlässlich des bundesweiten Warntages am 14. September erfolgt die amtliche Gefahreninformation sowie die Entwarnung deshalb selbstverständlich auch über hessenWARN. In Zeiten sogenannter Fake News ist es von zentraler Bedeutung, dass wir im Falle einer konkreten Bedrohung schnelle und verlässliche Informationen bieten. Daher rufe ich die Bürgerinnen und Bürger in Hessen auf, die App auf ihrem Smartphone zu installieren“, so Innenminister Peter Beuth.
Der Warntag am 14. September beginnt um 11 Uhr mit der bundesweiten Warnung, sowohl über die WarnApps (z.B. hessenWARN) als auch über die sich beteiligenden Rundfunkanstalten. Sofern in den Kommunen auslösbare Sirenen für die Warnung zur Verfügung stehen, erfolgt dabei auch ein Probealarm mit dem Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“. Ab 11:45 Uhr erfolgt die Entwarnung.