Dazu verabschiedete der Landtag am Dienstag ein Ausführungsgesetz.
Mietspiegel bestimmen die ortsübliche Vergleichsmiete als Maßstab des rechtlich zulässigen Mietniveaus. Bisher gibt es sie in Hessen in Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden, Offenbach und Hanau.
Al-Wazir appellierte an die Kommunen, über ihre gesetzliche Verpflichtung hinauszugehen und sogenannte qualifizierte Mietspiegel anfertigen zu lassen, die wissenschaftlich fundiert sind und deshalb von Gerichten besser anerkannt werden: „Das ist ein sehr wertvolles Instrument zum Schutz der Mieterinnen und Mieter. Deshalb fördert die Landesregierung solche qualifizierten Mietspiegel mit bis zu 70 Prozent.“ Das Angebot gilt für Kommunen mit mehr als 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie für kleinere Gemeinden, wenn sie sich zu diesem Zweck zusammentun. Qualifizierte Mietspiegel haben derzeit nur Frankfurt und Darmstadt.