Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Positive Bilanz zum Einsatz der spanischen Fußfessel

Hessens Justizminister Christian Heinz hat an diesem Freitag im Bundesrat eine positive Bilanz zum Einsatz der spanischen Fußfessel gezogen.

„Ein Jahr nach dem deutschlandweit ersten Fall können wir sagen: Die neue Fußfessel wirkt. Dort, wo sie angewendet wird, sind Frauen sicher und können sich frei bewegen. Es ist seitdem zu keinem Übergriff gekommen. Wir erweitern den Freiheitsraum der betroffenen Frauen immens und geben ihnen den notwendigen Schutz. Sobald sich die Täter ihren Opfern nähern, können wir mit der neuen Technik schnell reagieren und für mehr Sicherheit sorgen“, sagte Justizminister Christian Heinz und ergänzte: „Wir brauchen jetzt dringend eine Regelung im Gewaltschutzgesetz, die bundesweit gilt. Hierzu haben wir aus Hessen schon 2024 die Initiative im Bundesrat ergriffen, die die Bundesregierung nun umsetzt. Wir werden damit gemeinsam einen entscheidenden Schritt beim Thema Frauensicherheit in Deutschland vorankommen. Es ist nun Aufgabe des Deutschen Bundestages, die Änderungen zeitnah auf den Weg zu bringen.“

Hessen begrüßt Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Bundesrat hat sich heute mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes befasst. Bereits im Jahr 2024 hat Hessen mit einer Bundesratsinitiative den Bund dazu aufgefordert, einen Vorschlag hierzu vorzulegen und den Einsatz der elektronischen Fußfessel auch hier zu ermöglichen. „Die vorgesehenen Änderungen erhöhen den Schutz vor gewalttätigen Übergriffen der Ex-Partner. Die Anordnung zum Tragen der Fußfessel soll künftig nach dem Gewaltschutzgesetz bis zu sechs Monate mit Verlängerungsmöglichkeit vorgesehen werden. Das hatten wir bereits in unserer Bundesratsinitiative gefordert, deshalb ist es ein großer Erfolg, dass der Bund diese Forderung übernommen hat“, sagte der Justizminister.

Die gefahrenabwehrrechtlichen Möglichkeiten der Polizeigesetze der Länder sind uneinheitlich, zeitlich nur sehr begrenzt und können den Betroffenen daher allenfalls ergänzenden Schutz bieten. Die Änderungen werden nun dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorgelegt. „Die bisherigen Möglichkeiten, die das Gewaltschutzgesetz und die Polizeigesetze der Länder bieten, können den Opfern häuslicher Gewalt keine ausreichende Sicherheit gewährleisten. Es ist schlichtweg notwendig, dass richterlich angeordnete Näherungs- und Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz elektronisch überwacht werden. Europäische Staaten wie Spanien haben mit dieser Regelung bereits gute Erfahrungen gemacht“, so der Justizminister.

Erster hessischer Fall am 28. Januar 2025

Zum ersten Mal deutschlandweit wurde die Fußfessel nach dem spanischen Modell am 3. Januar 2025 in Sachsen angewendet. Bei der zu schützenden Person handelte es sich um die Ex-Frau des Täters, der bereits eine Haftstrafe verbüßt hat. Der erste hessische Fall folgte dann am 28. Januar 2025. Bei der zu schützenden Person handelte es sich um eine Frau aus dem Amtsgerichtsbezirk Kassel, die von einem Mann verfolgt und belästigt wurde. Das verhängte Kontakt- und Annäherungsverbot wurde bei ihm mithilfe der Fußfessel nach dem spanischen Modell kontrolliert. „Wir schützen nämlich die Opfer nicht nur in den eigenen vier Wänden oder am Arbeitsplatz – wir schützen sie überall dort, wo sie sich aufhalten“, sagte der Justizminister.

Hessen setzt die spanische Fußfessel ein

In Hessen ist die elektronische Fußfessel neuer Generation im Jahr 2024 eingeführt worden. Die Länder können sie seitdem bei der der Führungsaufsicht und den jeweiligen Polizeigesetzen anwenden. „So konnte das Schutzniveau für Opfer häuslicher Gewalt bereits jetzt signifikant erhöht werden“, betonte der hessische Justizminister.

Die Vorteile der neuen Fußfesselgeneration bestehen darin, dass keine vordefinierten festen Verbotszonen überwacht werden müssen, sondern sich die zu schützende Person in Bewegung befinden kann. Die neue Überwachungstechnik bietet eine technische Lösung durch die sogenannte „DV-Technik“. Dabei trägt der zu Überwachende eine elektronische Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit kommunizieren kann, welche wiederrum die gefährdete Person mit sich führt. Das System überwacht dadurch sowohl den Standort des Überwachten als auch des potenziellen Opfers und verwendet feste wie auch dynamische geografische Sperrzonen, um einen Alarm auszulösen, wenn sich der Überwachte und das potenzielle Opfer entweder absichtlich oder unabsichtlich begegnen.

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht gibt es seit dem Jahr 2011. In Hessen ist die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt. Ihre Aufgabe ist die fachliche Überwachung der Fußfesselträger. Sie nimmt die Ereignismeldungen zu jeder Tages- und Nachtzeit entgegen und bewertet diese im Hinblick auf möglicherweise notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Führungsaufsicht. „Die mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder leisten deutschlandweit einen elementaren Beitrag für die Frauensicherheit. Sie sind rund um die Uhr da und schützen sie. Herzlichen Dank für diesen Einsatz!“

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