Im Kampf gegen den Linksextremismus ist zudem die internationale Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von besonderer Bedeutung. Nur so lassen sich Strukturen frühzeitig erkennen und zerschlagen. Daher sollten bestehende Informations- und Kooperationsformate auf europäischer Ebene intensiv genutzt werden. Daneben setze ich mich für ein Bundeslagebild zum gewaltorientierten Linksextremismus ein, um Entwicklungen, Vernetzungsstrukturen und Mobilisierungspotenziale innerhalb der Szene transparent zu machen und gezielt Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.
Der Linksextremismus ist zudem gefährlicher Treiber des Antisemitismus; er verbündet sich mit Israel- und Judenhassern. Das sind Entwicklungen, denen wir mit aller Entschlossenheit entgegentreten müssen. Wir dürfen den Linksextremismus nicht vernachlässigen oder gar verharmlosen und wir werden nicht zulassen, dass dieser gewissermaßen im Windschatten der notwendigen und richtigen Bekämpfung anderer Formen des Extremismus erstarken kann.“
Kinderschutz im Internet
Hessen drängt auf eine rasche Einigung über die sogenannte CSA-Verordnung auf europäischer Ebene. Mit dem Auslaufen der bisherigen Übergangsregelung zum
3. April 2026 dürfen Anbieter von Online-Plattformen Inhalte nicht mehr in der bisherigen Form rechtssicher auf Darstellungen von Kindesmissbrauch überprüfen. Allein im Jahr 2024 wurden dem Bundeskriminalamt über das amerikanische NCMEC mehr als 200.000 Hinweise von Dienstanbietern übermittelt. Dabei waren über die Hälfte strafrechtlich relevant. Dieser Meldekanal ist nun komplett weggebrochen.
Roman Poseck betonte: „Der Kindesmissbrauch gehört zu den abscheulichsten Verbrechen überhaupt. Deshalb müssen wir alle rechtlich zulässigen und technisch geeigneten Mittel nutzen, um diese Taten aufzudecken, Täter zu identifizieren und Netzwerke zu zerschlagen. Das Ausbleiben einer europäischen Anschlussregelung steht hierzu im klaren Widerspruch.
Täter können nun mit weit geringerem Entdeckungsrisiko Missbrauchsdarstellungen verbreiten. Leidtragende sind die Kinder, die Opfer dieser schwersten Straftaten werden. Europa muss hier schnell handeln. Deutschland muss in den Verhandlungen alles dafür tun, eine kurzfristige Einigung zu erreichen. Der schleppende Fortgang der Verhandlungen ist vor dem Hintergrund des unzureichenden Schutzes von Kindern nicht hinnehmbar. Es darf keine Schutzlücken geben, von denen Missbrauchstäter profitieren.
Hessen bittet die Bundesregierung daher, sich dafür einzusetzen, dass Deutschland bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene zur CSA-Verordnung alles unternimmt, um eine kurzfristige Einigung zu erreichen. Es braucht eine effektive Ausgestaltung der Regelungen in der CSA-Verordnung, die nicht hinter der bisherigen Rechtslage zum Schutz von Kindern zurückbleiben darf und die eine Einrichtung eines dem US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) entsprechenden Zentrums innerhalb der EU vorsieht.“
Klarer Rahmen für Integration und Rückführung syrischer Staatsangehöriger
Hessen hat das Thema der aufenthaltsrechtlichen Zukunft syrischer Staatsangehöriger auf die IMK-Tagesordnung gesetzt. Die Entscheidungsstatistik des BAMF zeigt, dass Asylanträge syrischer Staatsangehöriger inzwischen weitestgehend abgelehnt werden. Von 25.923 Anträgen im Jahr 2025 wurden nur 532 positiv beschieden. Mittel- und langfristig ist mit Widerrufsentscheidungen zu rechnen. Gleichzeitig haben viele Syrer ihren Aufenthalt erfolgreich auf eine eigenständige Grundlage gestellt, arbeiten, sichern ihren Lebensunterhalt und haben sich gut integriert. Gleichzeitig sind mehr als die Hälfte der im Bundesgebiet aufhältigen syrischen Staatsangehörigen noch im Besitz eines humanitären Aufenthaltstitels.
Innenminister Poseck betonte: „Wir brauchen eine klare, verwaltungspraktikable Lösung: Wer arbeitet, Deutsch spricht, seinen Lebensunterhalt selbst sichert und sich an die Gesetze hält, kann eine Bleibeperspektive erhalten. Wer hingegen straffällig geworden ist oder dauerhaft von Sozialleistungen abhängt, muss zurückkehren.
Ich begrüße es ausdrücklich, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt Gespräche mit Syrien führt, um eine geordnete Rückführung syrischer Staatsangehöriger zu ermöglichen. Der Sturz des Assad-Regimes macht eine Neubewertung der Lage in Syrien erforderlich, sowohl in laufenden Asylverfahren als auch mit Blick auf bereits gewährten Schutzstatus.
In der IMK setze ich mich dafür ein, unter Berücksichtigung der künftigen EU-Rückführungsverordnung einen rechtssicheren, operativen Rahmen zu schaffen, der auch zwangsweise Rückführungen ausreisepflichtiger Personen nach Syrien ermöglicht. Gerade bei Straftätern und Gefährdern muss die Durchsetzung durch langfristige Einreise- und Aufenthaltsverbote nachhaltig gesichert werden. Verstöße gegen Wiedereinreisesperren sind konsequent strafrechtlich zu ahnden.
Die Migrationswende ist durch den Bundesinnenminister bereits erfolgreich eingeleitet. Nun braucht es einen langen Atem und die Bereitschaft, auf neue Entwicklungen zu reagieren. Abschiebungen insbesondere von Straftätern bleiben ein unverzichtbares Druckmittel. Gleichzeitig sollten wir stärker auf freiwillige Ausreise setzen. Die Bundesregierung sollte daher prüfen, ob zusätzliche Anreize und Förderungen für eine freiwillige Rückkehr nach Syrien möglich sind.“
Handyortung als Werkzeug gegen das Untertauchen ausreisepflichtiger Ausländer
Ergänzend hat Hessen auf die Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage zur elektronischen Aufenthaltsfeststellung bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern hervorgehoben. In Hessen konnten im Jahr 2025 rund 41 Prozent der geplanten Rückführungsmaßnahmen nicht vollzogen werden, weil die Zielperson untergetaucht oder schlicht nicht angetroffen wurde. Eine anlassbezogene Ortung über das Mobiltelefon würde in vielen Fällen eine Inhaftnahme ersetzen und Rückführungen effizienter gestalten.
Innenminister Roman Poseck erklärte dazu: „Wer ausreispflichtig ist, muss unser Land auch wieder verlassen. Der häufigste Grund des Scheiterns einer Rückführung ist das Nichtantreffen der Person. Die Abschiebehaft ist bekanntlich nur sehr eingeschränkt möglich, so dass es immer mit Unsicherheiten verbunden ist, ob eine Person, die abgeschoben werden soll, auch an ihrer Wohnanschrift angetroffen wird. Wir müssen dem mutwilligen Abtauchen vor einer Abschiebung einen Riegel vorschieben. Der Rechtsstaat darf sich nicht an der Nase herumführen lassen.
Ausländerbehörden und Polizei benötigen zusätzliche Instrumente, um den Standort vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer jederzeit, kurzfristig und mit überschaubarem Aufwand zu ermitteln. Dafür ist eine elektronische Aufenthaltsfeststellung unabdingbar. Diese Maßnahme ist aus meiner Sicht auch verhältnismäßig. Denn sie würde den Betroffenen eine Inhaftierung ersparen.
Mit einer Handyortung schaffen wir mehr Effizienz und Schnelligkeit sowie eine weitere Erhöhung der Erfolgsquote bei Abschiebungen. Das führt zu einer konsequenten Durchsetzung des Rechts und stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat. Zudem führt es auch zu mehr Akzeptanz bei den Beamten, die bei Abschiebungen mit hohem persönlichen Einsatz Recht und Gesetz umsetzen. Auch wenn die Handyortung einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen darstellt, ist dieser aus meiner Sicht in der konkreten Situation gerechtfertigt. Es ist sachgerecht, das staatliche Vollzugsinteresse höher zu gewichten.
Diesem Ansatz folgt auch die neue EU-Rückkehr-Verordnung. Diese sieht eine Pflicht der Mitgliedstaaten vor, im nationalen Recht alternative Maßnahmen zur Inhaftnahme zu regeln. Dabei wird ausdrücklich auch die Nutzung elektronischer Überwachung genannt.“
Korrekturbedarf beim Cannabisgesetz ist belegt
Auf Basis des zweiten Zwischenberichts zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes bringt Hessen erneut Korrekturforderungen in die IMK ein. Der Bericht bestätigt, dass die Herauslösung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz zu erheblichen Einschränkungen der Ermittlungsarbeit geführt hat. Illegale Marktstrukturen im organisierten Handel bestehen fort. Zugleich belegt der Bericht, dass 98,8 Prozent aller Konsumenten mit ihrem Sieben-Tagesbedarf die legale Besitzmenge von 25 Gramm nicht annähernd erreichen. Dabei entsprechen 25 Gramm rund 83 Joints. Diese Freimenge ist schlicht zu hoch und fördert so den missbräuchlichen Straßenhandel.
Roman Poseck führte aus: „Ich bleibe dabei: Das Konsumcannabisgesetz der Ampel war ein Fehler. Es hat in der Praxis erheblichen Schaden angerichtet. Die Legalisierung von Cannabis bedeutet für die Polizei deutlich erschwerte Kontrollmöglichkeiten, was zu zahlreichen komplexen Abgrenzungsfragen im polizeilichen Alltag führt. Zudem boomt der Schwarzmarkt für Cannabis.
Hessen fordert die Wiederherstellung strafprozessualer Eingriffsbefugnisse, eine deutliche Absenkung der Besitzmengen und ein grundsätzliches Verbot des Cannabiskonsums in der Öffentlichkeit. Der zweite Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes liefert die Belege und jetzt muss gehandelt werden.”
Weitere hessische Themen
Hessen hat daneben einen Rechtsetzungsvorschlag zur ausländerrechtlichen Zuständigkeit in landesübergreifenden Haftfällen eingebracht. In der Verwaltungspraxis besteht Unklarheit, welches Land bzw. welche Ausländerbehörde in landesübergreifenden Haftfällen zuständig ist. Konkret geht es zunächst um die Fälle, in denen ein Ausländer in einem anderen Land als dem, in welchem bereits eine ausländerrechtliche Zuständigkeit begründet ist, eine Haft- oder Jugendstrafe verbüßt, in Untersuchungshaft oder Maßregelvollzug genommen wird. Weiter besteht Unklarheit bei Personen, die in einem Land inhaftiert oder untergebracht werden, ohne dass bislang eine ausländerrechtliche Zuständigkeit begründet ist (sog. Aufgriffsfälle). Gemäß vorliegendem Vorschlag einer gesetzlichen Regelung soll in das Aufenthaltsgesetz ein neuer § 71b eingefügt werden.
Darüber hinaus hat Hessen folgende Punkte eingebracht: die Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen der Zivilen Verteidigung, die Einrichtung eines nationalen Aus- und Fortbildungszentrums für Cybersicherheit, die Stärkung des Ehrenamts im Katastrophenschutz sowie den Bericht von Innenminister Poseck als Beauftragtem des Bundesrates im EU-Rat für Justiz und Inneres über die Beratungen der vergangenen Monate zu Asyl, Migration und Innerer Sicherheit auf europäischer Ebene.