Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Polizei bereitet sich auf Großeinsatz vor

Angesichts des bevorstehenden Demonstrationswochenendes in Gießen und der aktuellen Diskussion um das Bündnis „Widersetzen“ hat Innenminister Roman Poseck klargestellt, dass Gegendemonstrationen gegen die AfD in einem rechtlich klaren Rahmen bleiben müssen.

Innenminister Roman Poseck nimmt anlässlich des bevorstehenden Demonstrationswochenendes in Gießen und aktueller Äußerungen des Bündnisses „Widersetzen“ wie folgt Stellung:

„Die Polizei steht vor einem Großeinsatz in Gießen. Sie verdient einen respektvollen und friedlichen Umgang. Ich appelliere an alle Beteiligten, auf dem Boden des geltenden Rechts zu agieren und die Arbeit der Polizisten nicht unnötig zu erschweren. Die Beamten werden politisch neutral handeln. Ihr Koordinatensystem ist allein der Rechtsstaat, der für das Wochenende klare Vorgaben macht.

Es ist völlig legitim und für mich persönlich auch sehr gut nachvollziehbar, dass es zu Gegendemonstrationen gegen die AfD-Veranstaltung kommt. Diese müssen sich aber an die verfassungsrechtlich vorgegebenen Grenzen halten. Dazu gehört, dass jegliche Form der Gewaltausübung verboten ist und Gegenveranstaltungen nicht auf eine Verhinderung der AfD-Veranstaltung ausgerichtet sein dürfen. Diese Grenzen folgen unmittelbar aus der Verfassung. Die Grenzziehung hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt noch einmal in einer Entscheidung am 1. Oktober bekräftigt.“ 

Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Wer Verfechter unserer Demokratie sein will, hält sich an die demokratischen und rechtsstaatlichen Spielregeln.

Roman Poseck Innenminister

„Aus verständlichen Sorgen vor der AfD und ihrer neuen Jugendorganisation folgt gerade kein Recht, den verfassungsrechtlich vorgegebenen Rahmen zu verlassen. Wer Verfechter unserer Demokratie sein will, hält sich an die demokratischen und rechtsstaatlichen Spielregeln. Wir leben in einem funktionsfähigen Rechtsstaat und in einer wehrhaften Demokratie. Es besteht kein Anlass, die Grenzen des Rechts zu verlassen und irgendein übergesetzliches Recht zum Widerstand für sich in Anspruch zu nehmen. Insoweit sind Äußerungen und Zielsetzungen des Aktionsbündnisses „Widersetzen“ nicht mit dem geltenden Recht in Einklang zu bringen. Das Bündnis bewegt sich in einer hoch problematischen rechtlichen Parallelwelt, wenn es sich und seinen Unterstützern ein Recht zur Verhinderung der AfD-Veranstaltung zuspricht. Diese Auffassung steht im eklatanten Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Auch hier gilt: Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Es wird auch am Wochenende Auftrag der Polizei sein, das geltende Recht und den Rechtsstaat gegenüber denjenigen zur Geltung zu bringen, die das Recht brechen. Deshalb fordere ich das Aktionsbündnis und alle anderen Demonstranten auf, von erkennbar rechtswidrigem Handeln Abstand zu nehmen.

Unsere Verfassung räumt allen Beteiligten Rechte ein. Dies gilt auch für die AfD, die sich ebenfalls auf die Versammlungsfreiheit berufen kann. Die AfD ist aktuell keine verbotene Partei. Ein Parteiverbot darf auch nicht durch Demonstranten quasi durch die Hintertür durchgesetzt werden. Der Rechtsstaat sieht für ein solches Verfahren klare Regeln vor.“