Die Härtefallhilfe soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks im Jahr 2022 entlasten.
Das Geld dafür wird von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Es ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über diesem verdoppelten Betrag liegen gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Zentrale Antragsportal der Kasse
Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantragsstellende bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen. Diese ist notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.
Hessen nutzt dabei das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Regierungspräsidium Darmstadt als Bewilligungsstelle für Hessen die Anträge bearbeiten.
Anstragstellung in Papierform ab dem 08. Mai möglich
Hessen wird auch eine Antragstellung in Papierform ermöglichen, aus technischen Gründen jedoch erst vom 08. Mai an. Formulare für die Antragstellung in Papierform können sich Betroffene nach Nutzung des Online-Rechners selbst ausdrucken. Wer dazu keine Möglichkeit hat, kann die Antragsformulare ab 8. Mai 2023 über das
Regierungspräsidium Darmstadt,
Projektgruppe Heizkostenhilfe,
64278 Darmstadt
Telefon: 06151 /12 60 00
E-Mail:
heizkostenhilfe@rpda.hessen.de
erhalten.