Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Neues Friedhofs- und Bestattungsgesetz beschlossen

Das Friedhofs- und Bestattungsgesetz tritt am 31. Dezember außer Kraft. Die Landesregierung hat daher den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes in den Hessischen Landtag eingebracht. Die Anhörung des Innenausschusses fand am 27. August statt. Heute wurde das Gesetz in Zweiter Lesung im Hessischen Landtag beschlossen.

Innenminister Roman Poseck führte in seiner Rede im Landtag aus: „Mit dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz geben wir in Hessen einen wichtigen Rahmen vor, der die Würde des Menschen auch nach seinem Tod wahren soll. Das bisher befristete Gesetz wurde sorgfältig evaluiert. Dabei konnten wir feststellen, dass sich das geltende Recht in der praktischen Anwendung grundsätzlich bewährt hat und lediglich punktuell angepasst werden muss, um den Bedürfnissen unserer Zeit gerecht zu werden.

In einer umfassenden Anhörung im Innenausschuss haben wir verschiedene Experten zu Wort kommen lassen. Sie haben den Gesetzentwurf der Landesregierung insgesamt sehr positiv bewertet. Insbesondere die klarstellenden Regelungen zu den Bestattungsmöglichkeiten von Sternenkindern wurden explizit begrüßt. Wir haben die weiteren, vereinzelt vorgetragenen Hinweise und Wünsche sorgfältig geprüft und, wo erforderlich, mit dem eingebrachten Änderungsantrag umgesetzt.

Verlängerung der Bestattungsfrist

Zwei zentrale Änderungen sind hervorzuheben. Erstens: Wir verlängern die Bestattungsfrist. Der Tod ist für Angehörige oft ein Schock, der plötzlich eintritt. Wer von weiter her anreisen muss, braucht schlichtweg mehr Zeit für die Organisation der Trauerfeier und Bestattung. Deshalb verlängern wir die Höchstfrist für die Bestattung von Leichen von den bisherigen vier Tagen auf zehn Tage nach dem Todeseintritt. Die Mindestfrist von frühestens 48 Stunden nach dem Tod bleibt dabei weiterhin bestehen.

Zweitens: Wir stärken das Recht der Eltern auf eine individuelle Bestattung tot geborener Kinder – den sogenannten Sternenkindern – die bisher nicht unter die Bestattungspflicht fielen. Das heißt, auch Kinder, die weniger als 500 Gramm wiegen und vor der 24. Schwangerschaftswoche geboren wurden, erhalten nun dieses klargestellte und gestärkte Bestattungsrecht. Wir haben zudem klargestellt, dass diese Regelungen auch für Zwillings- oder Mehrlingssternenkinder gelten. Um sicherzustellen, dass betroffene Eltern in dieser schweren Zeit von ihrem Recht wissen, werden Einrichtungen wie Krankenhäuser künftig verpflichtet, die Eltern auf diese Bestattungsmöglichkeit hinzuweisen.

Möglichkeit der Gemeinschaftsbestattung

Über diese emotional so wichtigen Punkte hinaus regelt unser Gesetzentwurf neben der individuellen Bestattung auch die Möglichkeit der Gemeinschaftsbestattung, womit wir einer Anregung der Kirchen nachkommen. Auch das Thema Digitalisierung haben wir im Änderungsantrag berücksichtigt: Das Gesetz enthält jetzt eine Ermächtigungsgrundlage, wonach wir mittels Rechtsverordnung eine digitale Ausstellung wichtiger Vordrucke vom Leichenschauschein bis zum Leichenpass ermöglichen können.

Demgegenüber möchte ich festhalten, dass sich der parallel eingebrachte, inhaltlich in wesentlichen Teilen gegensätzliche Gesetzentwurf der Freien Demokraten als praxisfern und untauglich erwiesen hat. Die Kritik der Experten in der Anhörung war eindeutig. Sie richtete sich gegen fast alle Regelungen in diesem Entwurf, von Seebestattungen in hessischen Gewässern bis zu flächendeckenden Tuchbestattungen. Mit dem FDP-Entwurf würden vor allem unsere Friedhöfe als zentrale Orte der Trauer und der Erinnerung entwertet. Die hessische FDP hat sich bei ihrem Gesetzesvorschlag erkennbar bei unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz bedient. Die Kritik an den in Rheinland-Pfalz beschlossenen Reformen ist dort deutlich. Kommunen und Kirchen haben eine eindeutig ablehnende Position bezogen. Ich freue mich, dass wir in Hessen dagegen bei unserer Reform im Konsens mit diesen wichtigen Institutionen vorgehen. Uns ist die Haltung unserer Kommunen, der Kirchen und der Experten wichtig.

Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass das Regierungsgesetz eine vollständige und vor allem praxisnahe Grundlage für alle Beteiligten – Verstorbene, Hinterbliebene, Bestatter und Kommunen – bietet. Die anlässlich der Anhörung vorgenommenen Änderungen haben dem Gesetz noch den letzten Feinschliff verpasst. Mit diesem Gesetz bewahren wir die Würde der Verstorbenen und achten die Totenruhe. Friedhöfe bleiben bei uns Orte des Gedenkens.“