Der Hessische Landtag hat dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuausrichtung der Ersatzschulfinanzierung zugestimmt. Eine neue Berechnungsgrundlage sorgt für höhere Zuschüsse des Landes, womit die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft dauerhaft gesichert ist. Nach der finalen Befassung des Landtages am Mittwochabend wird das Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Danach werden die Zuschüsse des Landes von 380 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr nach aktuellen Berechnungsprognosen zunächst um rund 40 Millionen Euro (2024) und dann im Folgejahr weiter steigen. „Ersatzschulen bereichern unsere Schullandschaft und schaffen zusätzliche Wahlmöglichkeiten für Eltern. Das neue Gesetz zeigt, dass Hessen den Ersatzschulen ein verlässlicher Partner ist. Es führt auch zu einer deutlichen Ausweitung der finanziellen Unterstützung und damit auch zu mehr Planungssicherheit“, sagte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz im Landtag.
Über die wesentlichen Eckpunkte der künftigen Finanzierung des neuen Ersatzschulfinanzierungsgesetzes verständigten sich Vertreterinnen und Vertreter der kirchlichen und nicht-kirchlichen Ersatzschulen vergangenes Jahr im Rahmen eines Runden Tisches. Eine zuvor durchgeführte Evaluation hatte gezeigt, dass das Ersatzschulfinanzierungsgesetz in seiner aktuellen Form die tatsächliche Entwicklung der Schülerkosten nicht mehr abbilden konnte. Zukünftig wird es erstmals eine neue Berechnungssystematik sowie eine fortlaufende Anpassung der Zuschüsse in Anlehnung an die tatsächliche Entwicklung der Landeskosten – also der Kosten, die das Land für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen ausgibt – geben. Dies führt dazu, dass mit dem neuen Gesetz die Schülersätze in gleichem Maße ansteigen werden wie die Landeskosten. Ein Auseinanderlaufen kann so vermieden werden. Erstmals partizipieren die Ersatzschulen in Hessen damit von den Entwicklungen an den öffentlichen Schulen.
Hintergrund
Schulen in freier Trägerschaft – so lautet die offizielle Bezeichnung für Privatschulen – erweitern das Angebot freier Schulwahl und fördern das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts. Sie werden unterschieden in Ergänzungsschulen und Ersatzschulen.
Ersatzschulen – zum Beispiel Schulen in kirchlicher Trägerschaft – bieten dasselbe Bildungsangebot wie öffentliche Schulen. Sie benötigen eine Genehmigung, bevor sie durch das Land Hessen finanziell gefördert werden und von der Lernmittelfreiheit profitieren können. Rund 57.000 (rund 7 Prozent) aller hessischen Schülerinnen und Schüler besuchen eine der 204 Ersatzschulen in Hessen. 196 davon werden durch das Land Hessen finanziert.
Die Ergänzungsschulen zeichnen sich durch ein Unterrichtsangebot aus, das es im öffentlichen Schulwesen nicht gibt. Dementsprechend liegen ihre Arbeitsfelder zumeist in der beruflichen Bildung: Sie bieten Ausbildungen beispielsweise im Bereich der Kosmetik, Gesundheit oder Kommunikation an. Ergänzungsschulen erhalten keine Zuschüsse vom Land.