Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Neuer Leitfaden schafft Klarheit für Veranstalter

Volksfeste, Straßenfeste, Umzüge und Weihnachtsmärkte sollen in Hessen auch künftig sicher und mit vertretbarem Aufwand stattfinden können.

Das Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat dafür den überarbeiteten Leitfaden „Sicherheit bei Veranstaltungen“ veröffentlicht. Er ist gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum und dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, den kommunalen Spitzenverbänden sowie Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis entstanden. Außerdem wurde der polizeiliche Erlass zur Zusammenarbeit zwischen Polizei und kommunalen Ordnungsbehörden bei der Sicherheit von Veranstaltungen vom Mai 2025 auf Grundlage einer Evaluation neu gefasst.

Poseck wirbt für verhältnismäßige Sicherheitsvorgaben

Innenminister Roman Poseck betonte mit Blick auf die Sicherheit von Veranstaltungen: „Hessen ist ein fröhliches Bundesland. Feierkultur gehört zu Hessen, zu unseren Städten und Gemeinden und zu unserer Identität. Ob Kerb, Weinfest, Fastnachtsumzug oder Weihnachtsmarkt, unsere Feste bringen Menschen zusammen, stärken den Zusammenhalt und leben vom großen Engagement zahlloser Ehrenamtlicher, Vereine und Kommunen. In diesem Jahr haben in ganz Hessen wieder viele Veranstaltungen stattgefunden. Der Zissel in Kassel, das große nordhessische Volks- und Wasserfest, hat mit Umzügen zu Land und zu Wasser sein 100. Jubiläum gefeiert. Das Museumsuferfest in Frankfurt am Main, eines der größten Kulturfestivals Europas, ist mit über einer Million Besuchern sicher und friedlich verlaufen. Das zeigt, dass unser Weg richtig ist.

Die Sicherheitslage bleibt angespannt und wir nehmen sie ernst. Unsere Polizei bewertet die Gefährdung bei Veranstaltungen sorgfältig und berät Kommunen und Veranstalter mit großer Fachkenntnis. Zugleich gilt, dass es absolute Sicherheit nicht geben kann und aus Veranstaltersicht auch nicht geben muss. Nicht jeder abstrakten Gefahr kann vorbeugend begegnet werden, wie es die höchstrichterliche Rechtsprechung ausgedrückt hat. Wir werden nicht zulassen, dass Terroristen und Gefährder unser Leben und unsere Feierkultur bestimmen.

Hessen setzt daher seine Linie mit Augenmaß und Pragmatismus fort. Mit dem neu gefassten Leitfaden und dem polizeilichen Erlass schaffen wir Klarheit und Handlungssicherheit für alle Beteiligten. Nicht jedes kleine Straßenfest und nicht jeder Flohmarkt braucht umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen. Im Mittelpunkt jeder Betrachtung steht immer die konkrete Veranstaltung. Schutzmaßnahmen müssen zur Gefährdungslage passen, angemessen und vor Ort umsetzbar sein. Standards um ihrer selbst willen helfen niemandem.

Hessen setzt seine Linie mit Augenmaß und Pragmatismus fort. Wir wollen Feste ermöglichen und nicht verhindern.

Roman Poseck Innenminister

Hessen hat sich im Mai des vergangenen Jahres bewusst für diesen differenzierenden Ansatz entschieden. Seitdem konnten nahezu alle Veranstaltungen stattfinden, nachdem es zuvor aufgrund kaum leistbarer Sicherheitsanforderungen einzelne Absagen gegeben hatte. Entscheidend ist vor allem, dass die Feste und Veranstaltungen fröhlich und sicher waren. Deshalb setzen wir diese auch deutschlandweit beachtete Linie fort und entwickeln sie weiter. Dazu gehört auch, dass wir die finanzielle Förderung von Kommunen weiterführen werden, die sich bei Sicherheitsmaßnahmen, zum Beispiel der Anschaffung von Zufahrtsschutz, zusammenschließen. Bislang konnten im Rahmen dieses Programms 17 Kooperationen mit 61 beteiligten Kommunen gefördert werden.

Sicherheit bei Veranstaltungen ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Deshalb bauen wir die Zusammenarbeit weiter aus. Mit den neuen Allianzen Veranstaltungssicherheit bringen wir Kommunen und Polizei in allen Polizeipräsidien regelmäßig an einen Tisch. Zugleich bilden wir die polizeilichen Fachberater gezielt weiter. So stellen wir sicher, dass in ganz Hessen nach einheitlichen Maßstäben beraten wird.

Der neue Erlass und der neue Leitfaden greifen ineinander und geben Behörden und Veranstaltern einheitliche Richtlinien für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen an die Hand.

Mein Dank gilt allen, die daran mitgearbeitet haben und mit großem Einsatz dafür sorgen, dass in Hessen sicher gefeiert werden kann.“

Verhältnismäßigkeit als Richtschnur - neuer Leitfaden und neuer Erlass

Der neu gefasste Leitfaden dient den Behörden sowie auch Veranstaltern als Hilfestellung für die Planung und Durchführung einer Veranstaltung. Damit sollen veranstaltungsimmanente Gefahren und Risiken minimiert und die Sicherheit der Veranstaltungsbesucher und -teilnehmer gewährleistet werden.

Ein wesentliches Ziel des Leitfadens ist es, etwaige Handlungsunsicherheiten zu reduzieren und aufzuzeigen, dass nicht jedes kleinere Weinfest oder jeder kleinere Fastnachtsumzug umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen bedarf. Es soll deutlich gemacht werden, dass zwar auch bei kleineren Festen oder Umzügen Gefährdungen bedacht werden müssen, die Sicherheitsvorkehrungen aber auf ein unabdingbar erforderliches Maß beschränkt werden können.

Unter Berücksichtigung dessen weist der Leitfaden einen Weg auf, wie Betreiber, Veranstalter, Planer von Veranstaltungen und Behörden im Vorfeld der Veranstaltung bei der Planung und Durchführung zu beteiligen sind, in welchen Fällen ein Sicherheitskonzept erstellt werden sollte, welche Probleme auftreten können und wie diese möglicherweise zu lösen sind. Der Ablauf eines Bewertungsprozesses, welche Punkte Bestandteil eines Sicherheitskonzeptes sein können, und eine Checkliste werden am Ende des Leitfadens aufgeführt.

Der polizeiliche Erlass gibt beispielsweise für den Schutz vor Überfahrtaten eine klare Orientierung. Bei Veranstaltungen mit mehr als 15.000 zeitgleich anwesenden Besuchern, etwa größeren Weihnachtsmärkten und Faschingsumzügen, werden technische Sperren grundsätzlich empfohlen. Unterhalb dieser Schwelle richtet sich die polizeiliche Beratung nach dem Einzelfall, insbesondere nach der Bedeutung der Veranstaltung, ihrer Größe im Verhältnis zur Einwohnerzahl der Kommune und den örtlichen Gegebenheiten. Feste und Umzüge mit weniger als 5.000 zeitgleich anwesenden Personen und ohne hohe Personendichte oder besondere Bedeutung können in der Regel ohne Zufahrtschutz stattfinden, sofern keine konkreten Gefährdungshinweise vorliegen. Bei Streckenveranstaltungen kann ein Schutz auf besonders dichte Bereiche wie Start und Ziel begrenzt werden. Neben zertifizierten Sperren können auch Abrollcontainer oder große Fahrzeuge geeignet sein.

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