Hessische Staatskanzlei

Ministerpräsident Bouffier und Gesundheitsminister Klose stellen kommunale Modellprojekte vor

„Wir erproben kontrollierte und verantwortbare Schritte – in drei Kommunen werden wir aus konkreten Alltagserfahrungen lernen.“

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose haben heute drei Modellkommunen benannt, in denen kontrolliertes Testen erprobt werden soll. „Wir haben uns entschieden, angesichts der pandemischen Situation ein verantwortbares und überschaubares Modell durchzuführen“, so Bouffier und Klose. Mit der Auswahl von Alsfeld, Baunatal und Dieburg könnten Einblicke in drei verschiedenen Regionen Hessens gewonnen werden. Dabei wurde darauf geachtet, dass Regionen aus Mittel-, Süd- und Nordhessen vertreten sind. Außerdem handele es sich ganz bewusst um mittelgroße Städte, bei denen

  • die grundsätzliche Zustimmung des zuständigen Gesundheitsamtes besteht,
  • die 7-Tage-Inzidenz des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt der Modellkommune stabil unter einem Wert von 200
  • liegen,
  • die Modellkommune ausreichende Testkapazitäten (Teststellen und Testkits) gewährleistet,
  • die Übernahme der Finanzierung des Modellprojektes sichergestellt ist.

„Zusätzlich haben wir darauf geachtet, dass diese Kommunen unterschiedlichen Krankenhausversorgungsgebieten angehören“, so Bouffier und Klose weiter.

Grundsätzlich werden diese Modellprojekte eigenverantwortlich in den Kommunen umgesetzt. Sie laufen bis zum 1. Mai und werden von den Modellkommunen der Landesregierung ausgewertet. Als Anlaufstelle wird eine Arbeitsgruppe Modellkommunen eingerichtet.

Erkenntnisgewinn durch Modellversuche

Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose machten deutlich, dass diese Modellversuche in erster Linie der Gewinnung von Erkenntnissen dienen, die zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie beitragen. „Im Vordergrund steht das Lernen anhand konkreter Alltagserfahrungen auf örtlicher Ebene durch verstärktes Testen im Umgang mit der Corona-Pandemie“, so Klose.

Wichtigste Grundregel für die Modellversuche sei die Zustimmung des zuständigen Gesundheitsamtes. „Nur, wenn die Gesundheitsämter in der Lage sind, die Personennachverfolgung sicherzustellen, kann ein solcher Versuch nutzbare Erkenntnisse bringen“, sagte Bouffier. Das Prinzip, mit dem die Kommunen vorgehen, ist dabei dem Tübinger Modell sehr ähnlich. Sie sind angehalten, bestimmte Mindestanforderungen zu erfüllen, müssen überprüfbare Nachweise (Tagespässe, IT-gestützte Zugangsberechtigungen, etc.) für den Zugang zu den Geschäften sicherstellen und eine engmaschige Kontrolle des Infektionsgeschehens gewährleisten.

„Es ist notwendig, die Projekte in einem verantwortbaren Rahmen und mit einem überschaubarem Risiko durchzuführen. Wir sind uns der sehr dynamischen Pandemielage bewusst und haben deshalb von Anfang an klar kommunizierte Abbruchkriterien beschlossen“, erläuterte Gesundheitsminister Klose.

Abbrüche der Versuche gegebenenfalls möglich

Abgebrochen wird, sobald einer dieser Fälle eintritt: eine kreisweite Inzidenz über 200, eine Überlastung der stationären Versorgung im Versorgungsgebiet, keine vollständige Gewährleistung der Kontaktpersonennachverfolgung durch das Gesundheitsamt mehr oder wenn keine ausreichenden Testkapazitäten mehr vorhanden sind.

Abschließend betonte Bouffier: „Wir haben die drei Modellregionen unter den vielen anderen ausgewählt, die sich beworben haben. Sie stehen exemplarisch für das, was wir vorhaben: die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten bei engmaschiger Kontrolle des Infektionsgeschehens durch konsequentes Testen zu erproben. Die Modellregionen ermöglichen dann, hierfür Handlungsleitfäden zu entwickeln.“

Die Modellkommunen werden von der Landesregierung begleitet. Es wird einen Erfahrungsaustausch und eine Auswertung der Ergebnisse geben, um daraus Schlüsse zu ziehen, ob und wenn ja wie sich solche Teststrategien landesweit zur Bewältigung dieser schwierigen pandemischen Situation einsetzen lassen.