Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Ministerin Hofmann betont Bedeutung der Gebärdensprache

Anlässlich des Internationalen Tags der Gebärdensprache hat Sozialministerin Heike Hofmann die Bedeutung der Gebärdensprache als zentrales Mittel der Verständigung betont und sie als kulturellen Ausdruck einer sprachlichen Minderheit gewürdigt.

„Gebärdensprache ist ein Schlüssel zur Welt – für viele Menschen mit Hörbehinderung ist sie die erste Sprache, mit der sie sich ausdrücken, mit der sie lernen, arbeiten und Beziehungen gestalten. Sie ist Ausdruck von Identität und somit ein unverzichtbarer Teil einer inklusiven Gesellschaft. Das vergegenwärtigt uns dieser Aktionstag“, sagte die Sozialministerin.

Der Internationale Tag der Gebärdensprache wurde 2018 von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen und findet seitdem jedes Jahr am 23. September statt. Ziel ist, das Bewusstsein für die sprachlichen und kulturellen Rechte gehörloser Menschen weltweit zu stärken. Der Aktionstag steht in diesem Jahr unter dem Motto Mit Gebärdensprache gleichberechtigt kommunizieren. „In Deutschland ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS) seit 2002 gesetzlich anerkannt. Dennoch bestehen im Alltag weiterhin Barrieren – in der Bildung, im Gesundheitswesen, in Behörden oder in der Arbeitswelt“, so die Sozialministerin.

Aktionsplan für Inklusion und gestärkte Sozialberatung

Sie verwies in diesem Kontext auf den derzeit laufenden Erstellungsprozess des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): „Inklusion ist für die Gesellschaft und für uns als Landesregierung ein ganz zentrales Thema. Aus diesem Grund haben wir bereits im ersten Regierungsjahr begonnen, den 2. Hessischen Aktionsplan zu erstellen.“ Der Aktionsplan geht auf den Koalitionsvertrag der Landesregierung zurück und ist als partizipativer Beteiligungsprozess angelegt. Ministerin Hofmann betonte dabei: „Es ist sehr wichtig, dass alle Ministerien sich am Aktionsplan beteiligen. Mindestens genauso wichtig sind jedoch die Impulse aus der Praxis und die Alltagserfahrungen der Betroffenen. Ich lade daher alle ein, sich am Erstellungsprozess des Aktionsplans zu beteiligen.“

Ein weiterer besonderer Fokus der Landesregierung liegt auf Sozialberatung für gehörlose und hörbehinderte Menschen, die bereits seit vielen Jahren durch das Land gefördert wird. „Gehörlose Menschen brauchen Anlaufstellen, die ihre Sprache sprechen. Das sichert nicht nur die Barrierefreiheit, sondern stärkt auch das Vertrauen in die Beratung und ermöglicht einen Austausch auf Augenhöhe“, sagte die Ministerin und fügte hinzu, dass der Beratungsbedarf zunehmend wachse: „Daher werden wir die Fördermittel für die Sozialberatungsstelle in diesem Jahr nachhaltig aufstocken, um eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen“, so Hofmann. „Inklusion bedeutet, dass alle Menschen Zugang zu Kommunikation haben – ohne Hürden. Das gilt auch für unsere öffentlichen Angebote, für Beratung, Information und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es ist wichtig, dass wir weiter an diesen Themen arbeiten und uns als Gesellschaft kontinuierlich weiterentwickeln“, schloss die Ministerin.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK finden Sie auf www.brk.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster bzw. erhalten Sie über das Postfach un-brk@hsm.hessen.de.

Informationen zur Sozialberatungsstelle für gehörlose und hörbehinderte Menschen finden Sie hier: https://handohr.wordpress.com/angebote/sozialberatung/Öffnet sich in einem neuen Fenster