Seit dem 1. März 2023 können Mitgliedsvereine und -verbände des Landessportbundes Hessen, die von den Energiepreissteigerungen besonders betroffen sind, über das Landesprogramm „Hessen steht zusammen“ eine Ausgleichszahlung beantragen. In den ersten fünf Monaten des Landesprogramms konnte die Hessische Landesregierung insgesamt 183 Sportvereine finanziell unterstützen. Die Gesamtsumme aller bisherigen Förderungen des Landes beläuft sich auf rund 460.000 Euro.
Motivation vor Ort für das Ehrenamt bleibt hoch
„Die Hessische Landesregierung hat Wort gehalten. Für viele hessische Sportvereine sind die deutlich erhöhten Energiekosten eine enorme Bürde, die teilweise existenzbedrohend zu werden drohte. Um den Sport in dieser Phase aktiv zu unterstützen, haben wir uns nicht nur für die Aufnahme von Sportvereinen in die Energiepreisbremsen des Bundes eingesetzt. Wir haben mit der Energiehilfe des Landes Hessen auch ein eigenes Instrument geschaffen, das die Lücken in den Bundesprogrammen zielgerichtet ausgleicht. Die hohe Zahl von Förderungen in Hessen hat dabei geholfen, dass das Vereinswesen weiterhin vollumfänglich erhalten und die Motivation vor Ort für das Ehrenamt hoch bleibt. Die bereits ausgezahlten Energiehilfen sollen auch als Wertschätzung und Anerkennung der geleisteten Arbeit vor Ort verstanden werden. Schließlich sind unsere Vereine die Basis des Miteinanders im städtischen und ländlichen Raum. Nur durch das Zusammenspiel von Landesregierung, den Sportorganisationen und den vielen engagierten Mitgliedern landauf und landab ist es möglich, dass unser Sportland Hessen weiter auf Kurs bleibt“, erklärten Hessens Ministerpräsident Boris Rhein und Sportminister Peter Beuth.
In den vergangenen Monaten wurden die von den Vereinen gestellten Anträge schnellstmöglich bearbeitet. Hierfür hatte das Hessische Ministerium des Innern und für Sport zusätzliche personelle Ressourcen geschaffen.
Die Energiehilfen des Landes kommen den Vereinen zu Gute, die trotz der Preisbremsen des Bundes für Gas und Strom deutlich höhere Kosten für Energie aufwenden müssen. Um die Förderung zu erhalten, müssen die Energiemehrkosten nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Erstattet werden von diesen Mehrkosten 80 Prozent und maximal 5.000 Euro. In begründeten Härtefällen wurden Ausgleichszahlungen darüber hinaus gewährt. Neben den Energiemehrkosten für vereinseigene Liegenschaften können auch solche für die Nutzung fremder Sportstätten in Ansatz gebracht werden. Antragsberechtigt sind über die Mitglieder des Landessportbundes hinaus der DLRG-Landesverband Hessen sowie dessen regionale Untergliederungen. Die antragstellenden Vereine müssen gemeinnützig sein. Förderfähig sind ausschließlich Energiepreissteigerungen.
Informationen zur Beantragung der Energiehilfe sowie das Online-Formular finden Sie unter dem Menüpunkt EnergiehilfeÖffnet sich in einem neuen Fenster auf der Webseite des Ministeriums des Innern und für Sport.
Unterstützung der Vereine
Die Hessische Landesregierung unterstützte seit dem 1. März 2023 folgende Vereine mit den folgenden Beträgen (gerundet):