Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck erklärte: „Mit dem ‚Pakt für den Rechtsstaat‘ sorgt die schwarzgrüne Landesregierung für eine zukunftsfeste Justiz. Das zeigt sich im Entwurf für den Doppelhaushalt 2023/2024. Fast 500 zusätzliche Stellen sollen geschaffen werden, um die hessische Justiz personell zu verstärken. Diese personelle Verstärkung ist einmalig in der Geschichte des Landes Hessen. Eine so große Stellenmehrung in nur zwei Jahren hat es noch nie gegeben. Unser Rechtsstaat ist gerade in diesen unsicheren Zeiten auf eine handlungsfähige Justiz angewiesen. Der Justizschwerpunkt dient den Menschen und der Sicherheit in unserem Land. Durch die enormen personellen Verstärkungen wird die in weiten Teilen hohe Belastung der Bediensteten deutlich sinken.“
Zusätzliche Stellen kommen allen zugute
„Ich freue mich besonders darüber, dass es gelungen ist, die Justiz in ihrer gesamten Breite und in allen Facetten abzubilden. Die fast 500 zusätzlichen Stellen werden allen zugutekommen: So sollen die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 100 weitere Stellen erhalten. Jedes der neun Landgerichte wird in den nächsten Wochen mindestens eine zusätzliche Kammer einrichten können; die erforderlichen Ausschreibungen werden wir schon im Januar auf den Weg bringen. Die hessischen Staatsanwaltschaften werden im Schnitt mehr als vier zusätzliche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einsetzen können. Auch die Serviceeinheiten sollen mit 100 weiteren Stellen künftig unterstützt werden. 55 zusätzliche Stellen sollen den Rechtspflegerdienst nachhaltig stärken. Auch nahezu alle anderen Laufbahnen in der Justiz – vom Wachtmeister– bis zum Gerichtsvollzieherdienst – sollen durch den Doppelhaushalt eine erhebliche personelle Stärkung erfahren. Der Justizvollzug soll 43 neue Stellen erhalten, davon mehr als die Hälfte, nämlich 24 Stellen, für den Allgemeinen Vollzugsdienst.
Ausbau der IT-Ausstattung
Eine funktionsfähige Justiz benötigt auch eine gute technische Ausstattung. Die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz ist ein vorrangiges Ziel der Landesregierung. Dabei sollen 25 Stellen für Vor-Ort-Betreuerinnen und Vor-Ort-Betreuer geschaffen werden; ein wichtiges Anliegen aus der Praxis. Sie sollen als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner bei allen IT-Problemen schnell und vor Ort erreichbar sein. Außerdem erhält die IT-Stelle der hessischen Justiz 30 zusätzliche Stellen. Sie hat eine zentrale Funktion bei der Einführung der elektronischen Akte. Zusätzliches Personal soll dies unterstützen und das Tempo erhöhen.“
„Wir werden alles daransetzen, die zusätzlichen Stellen zügig und qualifiziert zu besetzen. Daher arbeiten wir auch daran, die Justiz als Arbeitgeber attraktiver zu machen. Die Besoldung soll angepasst werden. Konkret ist beabsichtigt, die ersten zwei Erfahrungsstufen für Richterinnen und Richter sowie für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu streichen, sodass sich das Gehalt deutlich erhöhen wird. Zudem ist vorgesehen, dass auch andere Erfahrungsstufen von der Streichung entsprechend profitieren sollen, sodass auch hier deutliche finanzielle Vorteile entstehen werden. Der Richterwahlausschuss hat auf meinen Vorschlag hin beschlossen, dass zukünftig 15 Punkte in beiden Examen statt wie bisher 16 Punkte für eine Einstellung in die hessische Justiz reichen können. Damit kann auf ein deutlich größeres Bewerberfeld zurückgegriffen werden. Wir werden mit dem Richterwahlausschuss im kommenden Jahr häufiger tagen, sodass wir mehr Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einstellen können. Klar ist aber auch, dass dieses Maßnahmenpaket stetig angepasst und weiterentwickelt werden muss, um langfristig einen leistungsfähigen Rechtsstaat garantieren zu können. Die Personalausstattung der Justiz ist eine Daueraufgabe, die auch nach 2024 im Fokus der Politik bleiben muss. Der hessische ‚Pakt für den Rechtsstaat‘ ist ein Meilenstein für eine zukunftsfeste Justiz“, so Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck abschließend.