„Die Zahl der Neuinfektionen sinkt kontinuierlich, momentan werden immer weniger Menschen aufgrund schwerer Verläufe in Krankenhäuser eingeliefert. Das ist zunächst einmal ein sehr positiver Trend. Mit Blick auf die bevorstehende Zeit werden wir die wenigen Basisschutzmaßnahmen, die wir noch haben, weiter benötigen, um diesen Trend nicht zu gefährden“, erklärte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier.
Außerdem betonte er, dass man weiterhin die vulnerablen Gruppen schützen müsse, um schwere Krankheitsverläufe möglichst zu vermeiden. „Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, die bisherigen Regeln für die nächsten vier Wochen beizubehalten“, sagte Bouffier. Sie gelten nun ab dem 26. Mai bis zum 22. Juni 2022.
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung sieht eine Maskenpflicht noch bei Pflegediensten und in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr) vor. Sie gilt auch in Krankenhäusern und in Alten- und Pflegeheimen, dort gibt es auch eine Testpflicht für das Personal und Besucherinnen und Besucher.
Positiv Getestete müssen sich weiterhin fünf Tage in Isolation begeben.
Staatskanzlei
Michael Bußer
Regierungssprecher
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