Hessische Staatskanzlei

Länder einigen sich auf gemeinsame Standards für eine Bezahlkarte

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In der Migrationspolitik haben sich 14 von 16 Ländern auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für eine Bezahlkarte verständigt. Leistungsberechtigte können damit künftig nach einheitlichen Standards einen Teil der Leistungen als Guthaben auf einer Karte anstelle einer Barauszahlung erhalten. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen bei der Vergabe eigene Wege, wollen aber ebenfalls eine Bezahlkarte einführen.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzler hatten Anfang November vereinbart, eine Bezahlkarte für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Eine von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe unter hessischem Vorsitz hat daraufhin ein Modell für eine Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards erarbeitet. Das Vergabeverfahren zur Ermittlung eines Dienstleisters konnte nun angestoßen werden.

Guthabenbasierte Karte ohne Kontobindung

Geeinigt hat man sich unter anderem darauf, dass es sich um eine guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion (ohne Kontobindung) handeln soll, die das Auszahlen von Bargeld ersetzt. Leistungsberechtigte sollen perspektivisch einen Teil der Leistungen als Guthaben auf einer Karte anstelle einer Barauszahlung erhalten. Über die Höhe des Barbetrags sowie über weitere Zusatzfunktionen entscheidet jedes Land selbst. Die technischen Möglichkeiten der Bezahlkarte aber sollen in allen Ländern einheitlich sein. Nicht vorgesehen sind ein Einsatz im Ausland, Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland. Selbstverständlich soll eine Einsicht in den Guthabenstand durch den Leistungsberechtigten ermöglicht werden.

Die Bezahlkarte soll grundsätzlich bundesweit in allen Branchen einsetzbar sein. Die Nutzung kann aber von den einzelnen Ländern regional eingeschränkt, Branchen können ausgeschlossen werden. Eine Vergabe wird bis Sommer 2024 angestrebt. Der Bund hat sich im Zuge der Verhandlungen bereit erklärt, alle notwendigen bundesrechtlichen Änderungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.

Reduzierung der illegalen Migration

„Mit der Einführung der Bezahlkarte senken wir den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hessens Regierungschef Boris Rhein, am Mittwoch in Wiesbaden. Er sieht in der Einführung einer solchen Karte einen wichtigen Schritt, Anreize für illegale Migration nach Deutschland zu senken. „Der anhaltend hohe Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland stellt Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir uns im Kreis der Länder nun auf die Rahmenbedingungen zur Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verständigen konnten. Damit setzen wir einen wichtigen Beschluss aus der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler um“, sagte Rhein.

Der Co-Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil, sagte: „Wir kommen gut voran mit der Umsetzung der Beschlüsse der letzten MPK Anfang November 2023. Ich freue mich, dass sich alle Länder so schnell auf gemeinsame Standards für eine Bezahlkarte geeinigt haben. Mit einer Bezahlkarte werden Bargeldauszahlungen an Asylbewerberinnen und -bewerber weitgehend entbehrlich. Das minimiert den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen. Die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereitgestellten finanziellen Mittel sollen den Lebensunterhalt in Deutschland sichern, sie dienen – bei allem Verständnis – nicht der Finanzierung der Familien im Heimatland. Gleichzeitig wollen wir den Menschen mit Bleibeperspektive die Aufnahme einer regulären Arbeit erleichtern, sie sollen möglichst rasch aus dem Transferleistungsbezug herauskommen. Über das dann selbstverdiente Geld kann dann selbstverständlich frei verfügt werden.“