Hessisches Ministerium der Finanzen

Kabinett beschließt Richtlinie zum Hessengeld

Mit dem Hessengeld unterstützt das Land Menschen, die erstmals und für die eigene Nutzung eine Wohnimmobilie in Hessen kaufen. Das Kabinett hat nun die Richtlinie für diese Förderung beschlossen. Ihr können Interessierte wichtige Informationen entnehmen. Noch im Herbst sollen die ersten Anträge gestellt werden können.

Zitat Ministerpräsident Boris Rhein:

„Eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus muss für die breite Mitte der Gesellschaft trotz gestiegener Bau- und Zinskosten erreichbar bleiben. Mit dem Hessengeld erleichtern wir es vor allem jungen Familien, sich diesen Traum zu erfüllen. Die neue Richtlinie gibt den Menschen Klarheit, wie und ab wann sie unsere Förderung erhalten können“, sagte Ministerpräsident Boris Rhein.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Das Hessengeld kommt gut an und es kommt gut voran. Wie zugesagt können wir nun schon im Sommer die Förderrichtlinie zum Hessengeld vorlegen. Damit können sich die zahlreichen Interessenten, die sich bereits bei uns mit Fragen gemeldet haben, noch besser auf den Start des Antragsverfahrens im Herbst vorbereiten. Wir liegen bei diesem ambitionierten und bundesweit einmaligen Förderverfahren voll im Zeitplan.“

„Die eigenen vier Wände sind eine Investition in die Zukunft. Sie sind oft Grundlage für die eigene Altersvorsorge und schaffen Sicherheit und Identität. Diesen Traum vom Eigenheim unterstützen wir mit dem Hessengeld.“

Fragen und Antworten:

Die Landesregierung hat mit dem Sofortprogramm „11 + 1 für Hessen“ den Bürgerinnen und Bürgern versprochen, sie beim erstmaligen Kauf einer eigengenutzten Wohnimmobilie zu unterstützen. Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Wohneigentum oder Grundstücken an und ist Teil der Kaufnebenkosten. Mit dem Hessengeld werden die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbsteuer entlastet.  

Das Hessengeld gilt rückwirkend für Käufe, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden. Maßgeblich ist hier das Datum der Beurkundung des Kaufvertrages. Im Herbst sollen die ersten Anträge digital gestellt werden können. Ziel ist, noch 2024 das erste Hessengeld auszuzahlen.

Die Förderung beträgt 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und in zehn gleichen jährlichen Raten ausgezahlt. Da das Hessengeld von der Grunderwerbsteuer entlasten soll, kann es nicht höher sein als die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer. 

Eine Richtlinie regelt als Vorschrift einer Verwaltung verbindlich oftmals im Detail, wie ein (politisches) Vorhaben im Einzelnen umgesetzt werden soll. Die Richtlinie zum Hessengeld wurde vom Hessischen Landeskabinett beschlossen. Sie beschreibt genauer die Förderkonditionen sowie das Verfahren zur Antragstellung und -bearbeitung. Die Richtlinie enthält Detailregelungen zur Frage der Förderfähigkeit bei Vorbesitz von Immobilien, bei nur teilweiser Selbstnutzung, zur Zweckbindungsfrist und bei der Förderung gemeinschaftlichen Wohnens. Die Richtlinie wurde mit dem Rechnungshof abgestimmt.

Die Richtlinie ist aufwww.hessengeld.deÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden. Dort gibt es auch viele weitere, aktuelle Informationen, etwa eine interaktive Fragen-und-Antworten-Liste.