Justizminister Roman Poseck hat heute in Wiesbaden die Forderung nach Einführung eines integrierten „Bachelor of Laws“ bekräftigt und erklärt: „Ich trete dafür ein, dass der integrierte ,Bachelor of Laws‘ zukünftig im Landesrecht gesetzlich verankert wird und zwar als Ergänzung zu den Staatsexamen, die als Voraussetzungen für die klassischen juristischen Berufe unangetastet bleiben. So würde eine klare Grundlage für alle rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Hessen geschaffen und der Bachelor käme im Jurastudium hessenweit zur Anwendung. Davon würden vor allem die Studierenden profitieren.“
Hessen hat bei der letzten Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister einen Beschlussvorschlag zur Einführung eines in das Jurastudium integrierten Bachelorabschlusses vorgelegt, der auch bei den anderen Ländern breite Zustimmung gefunden hat. Einige Universitäten in Deutschland - vor allem außerhalb Hessens - bieten einen Bachelor-Abschluss im rechtswissenschaftlichen Studium bereits an. Ein integrierter „Bachelor of Laws“-Abschluss kann ein alternativer Abschluss für Personen sein, die mit ihrem Studium nicht die klassischen juristischen Berufe anstreben, sondern andere Berufsfelder, bspw. in der Wirtschaft, in denen sie neben juristischen Kenntnissen ihre im Profilfach erworbenen Zusatzqualifikationen und Praxiserfahrungen einbringen wollen. Auch kann ein integrierter Bachelor-Abschluss eine Absicherung und Perspektive darstellen und zwar auch für diejenigen, die das erste Staatsexamen trotz des erfolgreichen Erwerbs aller Leistungsnachweise im Studium nicht bestehen.
Sinnvolle Ergänzung zu herkömmlichen juristischen Examensabschlüssen
„Der ,Bachelor of Laws‘ ist eine sinnvolle Ergänzung zu den beiden herkömmlichen juristischen Examensabschlüssen, die für die klassischen juristischen Berufsfelder, wie Anwaltschaft oder Justiz, selbstverständlich unabdingbar bleiben. Er kann als zusätzliche Qualifikation zu den juristischen Staatsprüfungen Chancen für Studierende der Rechtswissenschaften, für die im Wettbewerb untereinander stehenden Universitäten und für einen Arbeitsmarkt mit sich bringen, der dringend auf Nachwuchskräfte angewiesen ist. Auch für Studierende anderer Fachrichtungen oder Studierende aus dem Ausland kann er eine interessante und weiterführende Zusatzqualifikation darstellen. Persönlich halte ich es auch für richtig, denjenigen, die das erste Staatsexamen nicht erfolgreich absolvieren, die aber alle Leistungen des Studiums erbracht haben und ungefähr 30 Jahre alt sind, mit dem Bachelor eine berufliche Perspektive zu geben und sie nicht ohne alles ins Leben zu entlassen. Im Interesse der rechtswissenschaftlichen Fakultäten ist es wichtig, den Aufwand bei der Umsetzung zu begrenzen. Deshalb sollte für den erfolgreichen Abschluss eines integrierten „Bachelor of Laws“, soweit wie möglich, auf ohnehin zu erbringende Leistungsnachweise zurückgegriffen werden“, sagte Justizminister Roman Poseck.