Justizminister Christian Heinz setzt sich auf der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (4. bis 6. Juni in Bad Schandau) unter anderem für effizientere Straf- und schnellere Asylverfahren ein. Im Vorfeld der Justizministerkonferenz kündigte er zudem weitere Maßnahmen für schnellere Asylverfahren in Hessen an. „Erst kürzlich gab ein Vertreter einer europäischen Justizbehörde unumwunden zu, man klage – insbesondere bei zahlreichen Angeklagten – lieber in Italien oder Frankreich als in Deutschland an. Letztlich geht es der Justiz stellenweise so, wie vielen anderen Bereichen in unserer Gesellschaft: Wir halten uns mit unnötigen Hürden auf“, sagte der Justizminister.
Effizientere Strafverfahren
Die Folgen bei Strafverfahren seien lange und personalintensive Prozesse, die vor allem die Opfer und Gerichte fordere, so der Justizminister. Daher müsse das Strafverfahren in Deutschland neu gedacht und effizienter gestaltet werden. Eine Initiative, die Hessens Justizminister gemeinsam mit seinem bayrischen Länderkollegen eingebracht hat, sieht nun vor, die Strafverfahren in Deutschland grundsätzlich zu reformieren. Eine wichtige Stellschraube ist dabei der sogenannte Unmittelbarkeitsgrundsatz. Ein effektiver Strafprozess setzt voraus, dass in Zukunft nicht mehr der gesamte Akteninhalt mündlich und unmittelbar in der Hauptverhandlung besprochen wird, sondern die Akte wie in anderen Verfahrensordnungen insgesamt – am besten schon mit der Anklageerhebung – eingeführt wird und nur die wesentlichen Aspekte mündlich erörtert werden. „Erst eine so entlastete Hauptverhandlung eröffnet den Spielraum, der beispielsweise für ihre Aufzeichnung benötigt wird“, so der Justizminister, der ergänzte: „Die Digitalisierung kann uns unterstützen, gleichzeitig müssen wir jedoch einen Reformprozess einläuten. Es geht schlicht darum, den Strafprozess neu zu denken. Mit unserem Antrag, der von Bayern unterstützt wird, wollen wir einen ersten Schritt machen.“
Schnellere Asylverfahren
Außerdem setzt sich Hessens Justizminister für schnellere Asylverfahren ein. Eine Initiative, die mit Baden-Württemberg auf den Weg gebracht wurde, hat zum Ziel, dass künftig von einer mündlichen Verhandlung in bestimmten Fällen abgesehen werden kann und somit die Verfahren schneller entschieden werden können. Dabei geht es ausschließlich um die Fälle, in denen es nicht um das grundsätzliche Bestehen oder Nichtbestehen der Schutzberechtigung geht. Betroffen sind beispielsweise Dublin-Verfahren, in denen nur geklärt wird, in welchem EU-Mitgliedsstaat das Asylverfahren durchgeführt wird, Folgeanträge und Fälle der offensichtlichen Unbegründetheit. „Im Jahr 2024 sind an den hessischen Verwaltungsgerichten rund 6.500 Asyl-Hauptverfahren eingegangen. Davon waren rund 1.700 Dublin-Verfahren oder offensichtlich unbegründete Asylanträge, also etwa 26 Prozent. Das ist ein nicht unerheblicher Anteil an Verfahren, bei denen wir weitaus schneller sein könnten, wenn von einer mündlichen Verhandlung abgesehen würde. Es würde schneller für Klarheit sorgen und dazu noch unsere Gerichte entlasten, nicht nur in Hessen, sondern bundesweit“, sagte Justizminister Christian Heinz.
Sinkende Verfahrensdauern in Hessen: „Ein erster positiver Trend“
Um die Verfahrensdauer zu verkürzen, hat die Landesregierung bereits wichtige Maßnahmen ergriffen. So hat sich Justizminister Christian Heinz am Verwaltungsgericht Darmstadt für eine Asylkammer stark gemacht, die am 1. August 2024 die Arbeit aufgenommen hat. Mit der ersten Asylkammer in Hessen wurde somit auf die vergleichsweise hohe Anzahl an Altverfahren an diesem Gericht reagiert. Außerdem wurden diejenigen gerichtlichen Asylverfahren in Hessen, die so genannte sichere Herkunftsstaaten betreffen und bei denen die Rückführungsaussichten besonders gut sind, bereits beim Verwaltungsgericht Gießen konzentriert. Es werden dort länderspezifische Besonderheiten gebündelt und Synergieeffekte genutzt, während sich die Richterinnen und Richter an den übrigen Gerichten auf die übrigen Herkunftsländer konzentrieren können. Eine erste positive Tendenz zeichnet sich in den Verfahrensdauern im ersten Quartal ab: Demnach hat sich innerhalb von einem Jahr die durchschnittliche Verfahrensdauer an allen hessischen Verwaltungsgerichten um 9,4 Monate verkürzt (Zum Vergleich: 1. Quartal 2024: 29,2 Monate, 1. Quartal 2025:19,8 Monate). Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die Verfahrensdauer im Jahr 2025 entwickeln wird. Dadurch, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über zusätzliche personelle Ressourcen verfügt, werden deutlich mehr Anträge bearbeitet, dementsprechend gehen auch mehr Klagen an den Gerichten ein. „Die Verfahrensdauern zeigen in die richtige Richtung und lassen vermuten, dass sich die Maßnahmen, die die Landesregierung in den zurückliegenden Jahren ergriffen hat, auswirken. Dennoch ist dies ein erster positiver Trend, auf dem wir uns nicht ausruhen können, denn wir sind von unseren eigenen Zielen und den Vorgaben, die sich die Länder auferlegt haben, noch weit entfernt“, sagte Hessens Justizminister Christian Heinz.
Zusätzliche Maßnahmen für schnellere Asylverfahren in Hessen angekündigt
Deshalb müsse man in Hessen weiter am Ball bleiben, so der Justizminister, der im Vorfeld der Justizministerkonferenz weitere Schritte ankündigte, um die Verfahrensdauern bei Asylverfahren in seinem Land weiter zu reduzieren. So werden künftig gerichtliche Asylverfahren bestimmter Länder an den Verwaltungsgerichten Frankfurt, Kassel, Gießen und Wiesbaden konzentriert: Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erhält die Zuständigkeiten für die Herkunftsstaaten Äthiopien und Eritrea, dem Verwaltungsgericht Kassel werden die Herkunftsstaaten Irak und Pakistan zugewiesen und das Verwaltungsgericht Wiesbaden erhält die Herkunftsstaaten der Russischen Föderation und Somalia. „Bislang sind asylgerichtliche Verfahren, die so genannte sichere Herkunftsstaaten betreffen und bei denen die Rückführungsaussichten besonders gut sind, bereits beim Verwaltungsgericht Gießen konzentriert. Damit haben wir bislang gute Erfahrungen gemacht. Es ist sinnvoll, dass alle nicht alles machen, sondern wir länderspezifische Kompetenzen an den jeweiligen Verwaltungsgerichten bündeln. Durch die Expertise an den jeweiligen Standorten können Verfahren schneller bearbeitet werden. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, die asylgerichtliche Verfahren einzelner Länder an drei weiteren Standorten zu konzentrieren. Diese Regelung soll noch in diesem Sommer umgesetzt werden“, gab der Justizminister an.