Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Innenminister Beuth würdigt südhessische Präventionskampagne

Der Hessische Innenminister Peter Beuth würdigte im Rahmen eines Fachsymposiums der Präventionskampagne „Brich Dein Schweigen - Hinter jedem Missbrauch steckt ein Gesicht“ im Polizeipräsidium Südhessen das Engagement der zahlreichen Akteure aus der Region.

Das Polizeipräsidium Südhessen hat unter anderem gemeinsam mit dem Deutschen Kinderschutzbund, dem Landessportbund Hessen, dem Verein „Bürger und Polizei Bergstraße“ und vielen weiteren namenhaften Organisationen vor rund neun Monaten eine neue Präventionskampagne zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt angestoßen.

Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützen

„Die Präventionskampagne ‚Brich Dein Schweigen‘ zeigt beispielhaft, dass Gutes entstehen kann, wenn Polizei und Zivilgesellschaft sich im Schulterschluss einem wichtigen Thema annehmen. Gemeinsam arbeiten hier Netzwerkpartner daran, Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Dieses Engagement verdient große Anerkennung und unsere Unterstützung. Missbrauchsopfer leiden meist ein Leben lang unter den schwerwiegenden Folgen der schrecklichen Taten. Deshalb sind Präventions- und Beratungsangebote von enormer Bedeutung. Das Polizeipräsidium Südhessen hat mit seinen Partnern ein solchen Angebot mit Vorbildcharakter geschaffen“, so Innenminister Peter Beuth.

Im Zuge der Präventionskampagne „Brich Dein Schweigen“ wurde in sozialen Netzwerken und über Kinospots im Vorprogramm in südhessischen Kinos über die Gefahren sexualisierter Gewalt und die Hilfeangebote informiert. Darüber sowie mit gezielten Präventionsveranstaltungen wurden rund 15.000 Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Lehrkräfte erreicht.  Darüber hinaus wurden Informationsmaterialien an über 1.300 Hausarztpraxen verteilt. In südhessischen Schulen wurde ein Dokumentarfilm gezeigt und die Inhalte anschließend in einer Expertenrunde diskutiert. Darüber hinaus wurden gemeinsam mit der hessischen Sportjugend Infoabende durchgeführt.

Auch wenn bei manchen Opfern in Einzelfällen Hinweise wie Verletzungsbilder vorhanden sein können, fehlen diese bei anderen gänzlich. Auch das Verhalten der Opfer sexualisierter Gewalt entspricht keinem vorhersehbaren Muster. Umso wichtiger ist eine angemessene Aufklärung der Gesellschaft mit dem bereitgestellten Hilfsangebot für Geschädigte und Zeugen. Professionelle Beratungsstellen bieten nicht nur fachlichen Rat. Sie unterstützen auch bei der Entscheidung, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten oder helfen in anderen Fällen mit Beratungsangeboten oder alternativen Lösungen.

Bundesweite Verdopplung der Fallzahlen

In den letzten Jahren sind weltweit und auch in Deutschland schockierende Verbrechen im Bereich Kinderpornografie und dem sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen aufgedeckt worden. Laut Bundeskriminalamt wurden im vergangenen Jahr in mehr als 39.000 Fällen von Kinderpornografie Anzeige erstattet. Im Vorjahr waren es bundesweit rund 18.800 Anzeigen. Auch die Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch stiegen um 6,3 Prozent auf mehr als 15.500 registrierte Straftaten an. Alleine im vergangenen Jahr wurden hessenweit im Durchschnitt an jedem Tag mehr als vier Beschlussvollstreckungen durchgeführt, um Sexualstraftätern habhaft zu werden. Dabei gehen die Ermittlerinnen und Ermittler besonders akribisch jeder Verdachtsmeldung nach.

BAO FOKUS: Zahlreiche Großverfahren im Kampf gegen Kindesmissbrauch

Seit dem 1. Oktober 2020 bündelt und intensiviert die BAO FOKUS (Fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie Und Sexuellen Missbrauch von Kindern) die polizeilichen Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie in Hessen. In den vergangenen rund zwei Jahren wurden in dieser Zeit hessenweit 3.309 Durchsuchungen durchgeführt, 46 Haftbefehle vollstreckt und 49.139 Datenträger (PCs und Notebooks, externe Speichergeräte, Spielekonsolen, CDs/DVDs und mobile Endgeräte) sichergestellt. Zudem erfolgten bei 1.260 Beschuldigten erkennungsdienstliche Maßnahmen und 909 Beschuldigte wurden unmittelbar nach der Durchsuchung vernommen. Den Beschuldigten werden insbesondere sexueller Missbrauch von Kindern oder Erwerb und Besitz von Kinder- und Jugendpornografie vorgeworfen.

Beratungs- und Hilfehotline der Polizei Hessen

Aufgrund der signifikanten Fallsteigerung gerade bei jungen Menschen haben das Hessische Innenministerium und die hessische Polizei eine hessenweite Beratungs- und Hilfehotline zur Prävention und Aufklärung über die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie eingerichtet. Seit Anfang diesen Jahres können sich hilfesuchende Eltern und junge Menschen vertrauensvoll unter der Rufnummer 0800 - 55 222 00 an die Präventionsexperten der hessischen Polizei wenden. Hintergrund ist vor allem, dass immer häufiger – meist unbedarft – einschlägige Bilder und Videos von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden über soziale Netzwerke sowie Messenger-Dienste verbreitet werden. Wichtig: In Notfällen oder Gefahrensituationen immer unmittelbar an den Notruf der Polizei unter der Rufnummer 110 wenden.

Hinweis

Lange Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch

Die strafrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch ruhen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr des Opfers. Die Verjährungsfristen für sexuellen Kindesmissbrauch betragen dann, je nach Schwere der Tat, zwischen fünf und 20 Jahren. Opfer können also auch noch im Erwachsenenalter Taten aus der Kindheit zur Anzeige bringen. Die hessische Polizei ruft dazu auf, solche Taten anzuzeigen, damit Täter bestraft und so womöglich weitere Straftaten an Schutzbefohlenen verhindert werden können. Die hessische Polizei arbeitet im Bereich des Opferschutzes eng mit verschiedenen Hilfseinrichtungen zusammen, sodass Opfern und deren Angehörigen schnell Hilfe und Beratung zuteilwird.