Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Innenminister Beuth bringt Initiativen für mehr Sicherheit ein

  • Sprengung von Geldautomaten: Strafverschärfung für Täter & mehr Sicherheitstechnik der Banken notwendig
  • Mögliche Cannabis-Legalisierung: Studie zu Sicherheitsrisiken gefordert
  • Telegram: Stärkerer Einsatz des Bundes gegen Hass und Hetze notwendig
  • Schutz von Einsatzkräften: Verschärfung des Strafrahmens & besserer Identitätsschutz
  • hessenDATA für alle: Analysefähigkeit der Polizeien durch VeRA stärken

Der Hessische Innenminister Peter Beuth, Sprecher der unionsgeführten Innenministerien (B-Sprecher der IMK), wird sich auf der anstehenden Innenministerkonferenz (IMK), die vom 14. bis 16. Juni in Berlin stattfindet, mit mehreren hessischen Initiativen für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie für Verbesserungen bei der Kriminalitätsbekämpfung einsetzen.

„Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Einsatzkräfte ist unser Antrieb. Hessen setzt schon seit Jahren auf der Innenministerkonferenz gezielt Themen, welche die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Einsatzkräfte, die Bekämpfung von Kriminalität und eine effektive Zusammenarbeit unserer Sicherheitsbehörden voranbringen. Die Innenministerinnen und Innenminister der Länder sind sich dabei bewusst: Innere Sicherheit ist immer auch eine Teamaufgabe. Auch für die anstehende IMK haben wir Themen eingebracht, von denen wir uns gemeinsame, geeinte und parteiübergreifende Beschlüsse erhoffen, die der Sicherheit in Deutschland, der Kriminalitätsbekämpfung und damit letztendlich den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.

Konkret setzt Hessen folgende Schwerpunkte auf der IMK:

Bekämpfung von Geldautomatensprengungen – Anpassung des Strafrechts

Die Anzahl der Geldautomatensprengungen hat im vergangenen Jahr bundesweit einen traurigen Höchststand erreicht. Dieser Trend setzt sich im Jahr 2023 fort. Deshalb fordert Hessen auf der IMK, dass sich das Bundesinnenministerium (BMI) für eine Neuregelung der Strafbarkeit von Geldautomatensprengungen einsetzt. Gegenwärtig gibt es keinen Straftatbestand, der in Kombination die Delikte Diebstahl und Sprengstoffdelikt unter Strafe stellt und die besondere Gefährlichkeit von Geldautomatensprengungen angemessen sanktioniert.

„Geldautomatensprengungen haben den klassischen Bankraub abgelöst. Dieser ‚Bankraub 2.0‘ wird von skrupellosen, organisierten Tätern begangen, die nicht davor zurückschrecken, dass unbeteiligte Dritte verletzt oder gar getötet werden. Die Rücksichtslosigkeit der Täter zeigt sich auch daran, dass sie hohe Schäden und Risiken in Kauf nehmen. Die Gefahr, die vom skrupellosen Vorgehen der Geldautomatensprenger ausgeht, wird durch die aktuelle Gesetzeslage nicht angemessen abgebildet. Geldautomatensprengungen dürfen sich hierzulande nicht lohnen. Dazu kann auch der Strafrahmen beitragen. Deshalb fordert Hessen über die IMK den Bund dazu auf, eine Strafverschärfung zu prüfen, mit der die Gefährlichkeit der Tat angemessen sanktioniert werden kann, um potentielle Täter wirksamer abzuschrecken“, so Innenminister Peter Beuth.

Diese Forderung hat Hessen parallel auf der Justizministerkonferenz Ende Mai vertreten. In Hessen wurde bereits im Mai 2022 auf Initiative des Hessischen Innenministeriums die bundesweit einmalige Präventionsinitiative ALLIANZ GELDAUTOMATEN mit hessischen Banken gegründet. Die Initiative gewährleistet einen engen Austausch mit den Banken. Auf Grundlage von Risikobewertungen für einzelne Standorte und Geldautomaten werden die Banken beraten und polizeiliche Maßnahmen zielgerichteter gestaltet. So soll erreicht werden, dass durch die Banken sicherungstechnische Nachbesserungen der Geldautomaten, die zielführendste Maßnahme zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen, umgesetzt werden.

„Wir haben in Hessen seit mehr als einem Jahr bewusst auf einen engen Schulterschluss mit der Kreditwirtschaft gesetzt, um die Investitionen in hilfreiche Präventionsmaßnahmen, wie Verklebungs-, Vernebelungs- oder Verfärbetechniken in den Geldautomaten zu befördern. Viele Banken in Hessen hatten daraufhin in Präventionsmaßnahmen investiert und damit die Sicherheit ihrer Geldautomatenstandorte bereits erhöht. Um die Taten zu beenden, muss den Sprengern noch stärker die Tatgelegenheit durch den möglichst flächendeckenden Einbau von Sicherungstechnik genommen werden. Auf der Innenministerkonferenz werden wir uns deshalb über eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Sicherheitstechnik der Hersteller und Betreiber austauschen müssen“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.

Cannabis-Legalisierung: Hessens Innenminister fordert Studie zu Sicherheitsrisiken

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf bekannt gegeben, der vorsieht, die Abgabe von Cannabis an Erwachsene und den straffreien Eigenanbau zu legalisieren. Aus Sicherheitsperspektive ist seither unklar, welche Anforderungen mit der Legalisierung an die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden in Deutschland verbunden sind. In anderen Staaten, in denen Cannabis-Konsum legalisiert ist, ist der illegale Drogenhandel zusätzlich angewachsen. Deshalb fordert der Hessische Innenminister, dass das BMI zunächst eine internationale Lessons-Learned-Vergleichsstudie in Auftrag gibt und deren Ergebnisse abwartet, um die Auswirkungen auf den illegalen und organisierten Drogenhandel besser abschätzen und daraus die richtigen Schlüsse für die Kriminalitätsbekämpfung ziehen zu können. Außerdem soll das Bundesinnenministerium einen Bericht vorlegen, welche Anforderungen und welcher Aufwand auf die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden bei einer Cannabis-Legalisierung etwa im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und weitere Aufgabenfelder der Sicherheitsbehörden zukommt.

„Die Innenminister in Deutschland fragen sich derzeit ganz konkret, was die Legalisierung von Cannabis für die alltägliche Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten und der kommunalen Ordnungshüter bedeutet. Es ist völlig unklar, wie ein solch umfangreiches Vorhaben künftig in der Praxis von den Beamtinnen und Beamten kontrolliert werden soll. Wir fragen uns vor allem, wie die Cannabis-Grenzwerte, die erst noch überprüft werden sollen, künftig im Straßenverkehr praktisch kontrolliert werden und welche Auswirkungen das Vorhaben der Ampel auf die organisierte Drogen-Kriminalität hat. In den Niederlanden ist vor dem Hintergrund des legalen Cannabis-Konsums eine Narco-Mafia erstarkt, die den Staat an vielen Stellen herausfordert. Mir scheint, die Bundesregierung hat die Auswirkungen ihres Vorhabens für die Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten, die sich tagtäglich für unsere Sicherheit einsetzen, nicht ausreichend bedacht – zumal es bereits erste Erfahrungswerte aus anderen Ländern gibt. Die möglicherweise unkontrollierbaren Auswirkungen einer Legalisierung müssen von Beginn an mitbedacht werden, um Rückschläge auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit zu vermeiden“, fordert Hessens Innenminister Peter Beuth.

In Hessen machten Cannabis-Delikte im vergangenen Jahr einen Großteil aller Rauschgiftdelikte aus. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden 2022 hessenweit 15.132 Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis registriert. Im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Straftaten in Hessen machen Cannabis-Delikte im vergangenen Jahr bereits einen Anteil von vier Prozent aus.

Fehlende Kooperation des Messenger-Dienstes Telegram mit Sicherheitsbehörden

Der Messanger-Dienst Telegram, der Millionen von Nutzer hat, wird von Rechtsextremisten, Islamisten und Verschwörungsideologen zur anonymen Kommunikation, Vernetzung und für Hetze und Drohungen genutzt. Die Betreiber von sozialen Netzwerken sind nach dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) dazu verpflichtet, strafbare Inhalte zu melden und zu löschen. Des Weiteren müssen Sie mit der Polizei und Justiz, zum Beispiel bei der Herausgabe von Bestandsdaten, die zentral für die Identifizierung von tatverdächtigen Nutzern sind, kooperieren. Vor allem mit Blick auf den Messenger-Dienst Telegram zeigt sich, dass die Anbieter sozialer Netzwerke unzureichend mit deutschen Strafverfolgungsbehörden kooperieren. Deshalb fordert Hessen, dass das BMI die Einhaltung bestehenden Rechts durchsetzt und erforderlichenfalls weitere nationale sowie europäische Maßnahmen anstößt.

„Die Bundesinnenministerin hat vor über einem Jahr angekündigt, Telegram abzuschalten, wenn der Dienst deutsches Recht weiterhin nicht einhält und mit unseren Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet. Mittlerweile ist klar: Telegram kooperiert nicht. Doch der Ankündigung der Bundesinnenministerin sind keine Taten gefolgt. Eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe des Bundeskriminalamtes zur Aufklärung von Straftaten bei Telegram soll die Arbeit gänzlich eingestellt haben. Das ist eine Bankrotterklärung des Rechtsstaates. Hass, Hetze und Extremismus müssen auch in der digitalen Welt konsequent bekämpft werden können. Hier muss die Bundesregierung schleunigst tätig werden und auf eine Umsetzung deutschen Rechts durch Telegram hinwirken. Es ist Zeit, dass Frau Faeser ihren vollmundigen Ankündigungen Taten folgen lässt“, so der hessische Innenminister Peter Beuth.

Schutz von Einsatzkräften: Strafverschärfung und Identitätsschutz

Hessen bringt eine Initiative in die Innenministerkonferenz ein, die sich für eine Verschärfung des Strafrahmens bei Angriffen auf Einsatzkräfte aus einer Gruppe heraus sowie für einen verbesserten Identitätsschutz bei Videoaufnahmen ohne Einverständnis der betroffenen Einsatzkräfte stark macht.

„Wir müssen deutlich machen, dass Tätlichkeiten und Drohungen gegen Einsatzkräfte abstoßende Taten sind. Denn sie sind immer auch Angriffe auf die Gesellschaft als Ganzes. Der Rechtsstaat muss auf solche Angriffe konsequent und konsistent reagieren. Hessen hat sich bereits in Vergangenheit erfolgreich für eine Strafverschärfung bei tätlichen Angriffen gegen Einsatzkräfte eingesetzt. Allerdings sollte das Mindeststrafmaß bei tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte von den seither etablierten drei auf die von Anfang an von Hessen geforderten mindestens sechs Monate erhöht werden, damit kein Täter mit einer Geldstrafe davonkommen kann. Zudem hat sich in verschiedenen Krawallnächten immer wieder gezeigt, dass sich randalierende Gruppen untereinander gegen die Einsatzkräfte solidarisieren. Polizei, Rettungskräfte und Feuerwehrleute stehen dann einem wütenden Mob gegenüber der gezielt den Rechtsstaat angreift. Deshalb sollten solche besonders verwerflichen und gefährlichen Angriffe aus einer Gruppe heraus nicht mehr wie aktuell mit einer Geldstrafe abgegolten werden können. Auch hier brauchen wir eine klare Botschaft des Rechtsstaats: Wer Einsatzkräfte angreift, muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.

Konkret sieht die hessische Initiative eine Anpassung des Strafrahmens für die täterschaftliche Begehung des Landfriedensbruchs (§ 125 Strafgesetzbuch; Landfriedensbruch) vor, wenn aus einer Gruppe heraus ein Angriff auf die in § 114 Strafgesetzbuch genannten Personen erfolgt. Rheinland-Pfalz hatte auf der Justizministerkonferenz bereits eine Anpassung der Strafrahmen des § 125 Strafgesetzbuch mit dem Strafrahmen des § 114 StGB („Angriff auf Vollstreckungsbeamte“) eingebracht. Hessen unterstützt diesen Vorstoß und spricht sich dafür aus, dass der Strafrahmen jeweils auf eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsentzug angehoben wird. Bislang sieht der § 125 StGB als Mindeststrafmaß eine Geldstrafe und der § 114 einen dreimonatigen Freiheitsentzug vor, der wiederum häufig in eine Geldstrafe umgewandelt werden kann. Bei einem Mindeststrafmaß von sechs Monaten wäre eine solche Umwandlung in eine Geldstrafe ausgeschlossen.

Immer häufiger sehen sich Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten auch der Situation ausgesetzt, dass ihr im nichtdienstlichen Kontext gesprochenes Wort per Videoaufnahme aufgezeichnet und ohne ihr Einverständnis im Internet veröffentlicht wird. Damit einhergehend können diese Vervielfältigungen zur Veröffentlichung des Familiennamens und Wohnortes und damit zu Bedrohungen führen. Vor diesem Hintergrund unterstützen Hessens Justiz- und Innenminister einen Vorschlag aus Rheinland-Pfalz, die in Frage kommenden Straftatbestände (bspw. die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 Strafgesetzbuch) zu erweitern, wenn es sich bei der Videoaufzeichnung um ein nicht öffentlich gesprochenes Wort handelt. Solche Eingriffe werden bis dato nur auf Antrag der jeweils benachteiligten Person verfolgt, die damit ihre persönlichen Adressdaten dem Täter übermitteln muss. In diesem Zusammenhang und aus Fürsorgepflicht gegenüber der Einsatzkraft soll künftig dem Dienstvorgesetzten ein Strafantragsrecht eingeräumt werden. So könnte der persönliche Schutz von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften und deren Familien deutlich verbessert werden.

hessenDATA für alle: Analysefähigkeit der Polizeien durch VeRA stärken

Für die effektive Gefahrenabwehr und die erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung auf dem Gebiet der schweren und organisierten Kriminalität sind die Polizeien der Länder und des Bundes auf eine zielgerichtete und zügige Analyse von Daten angewiesen. Bund und Länder hatten sich diesbezüglich auf ein gemeinsames Beschaffungsvorhaben verständigt, welches mit der Verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform, kurz „VeRA“, umgesetzt wurde. Die Analyseplattform VeRA ist in Hessen unter dem Namen hessenDATA bereits seit 2017 erfolgreich im Einsatz.

„Wir sind mit HessenDATA entschlossen vorangegangen, um die hessische Polizei in die Zukunft zu führen. Durch die Plattform haben wir die Analysefähigkeit der hessischen Polizei deutlich verbessert, was herausragende Ermittlungserfolge in der Vergangenheit belegen. Schwerstverbrecher und Terroristen machen allerdings nicht an Bundesländergrenzen halt, weswegen wir einen bundesweiten Einsatz des bereits erprobten und zur Verfügung stehenden digitalen Ermittlungswerkzeuges für dringend geboten halten, auch, um gemeinsame Standards zu setzen“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.

In Hessen wird die Plattform bereits seit 2017 in einer eigens für die ermittlungs- und datenschutzrechtlichen Bedürfnisse der hessischen Polizei weiterentwickelten Version namens hessenDATA eingesetzt. Mit der Datenanalyse-Plattform hessenDATA werden ausschließlich bereits rechtmäßig erhobene, vorhandene polizeiliche Datenbestände analysiert. So werden Zusammenhänge erkennbar und die polizeilichen Datenbanken effizient nutzbar gemacht. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die Notwendigkeit moderner Analysewerkzeuge für die Polizeibehörden grundsätzlich anerkannte, befindet sich eine Neufassung der entsprechenden Rechtsgrundlage für den Einsatz von hessenDATA zurzeit in der parlamentarischen Befassung. In Nordrhein-Westfalen befindet sich seit 2020 ein vergleichbares System in Nutzung; Bayern hat die Einführung vorgesehen und mit dem Abschluss eines Rahmenvertrags die Nutzung durch alle Länder und den Bund erleichtert.