„Das Homeoffice hat sich während der Corona-Pandemie etabliert und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schätzen die neue Flexibilität. Diesen Vorteil möchten wir auch über die Corona-Zeit hinaus erhalten und wollen die Bürgerinnen und Bürger dauerhaft mit der unbürokratischen Homeoffice-Pauschale entlasten. Gerade diejenigen, die sich kein eigenes Arbeitszimmer einrichten können, profitieren von der einfachen Variante. Fünf Euro am Tag, bis zu 600 Euro, können als Werbungskosten pro Jahr geltend gemacht werden, egal ob am Küchentisch gearbeitet wird, in der Arbeitsecke oder in einem eigenen Arbeitszimmer. Das ist unbürokratisch und trägt zur Steuervereinfachung bei. Die Homeoffice-Pauschale, die noch von der vorherigen Regierung eingeführt wurde, soll nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nur bis Ende 2022 verlängert werden. Die Pauschale nach 2022 wieder zu streichen geht an der Realität der Arbeitswelt vorbei“, findet Hessens Finanzminister Michael Boddenberg „Wir bringen deshalb am Donnerstag einen Antrag in den Finanzausschuss des Bundesrates ein, nach dem die Homeoffice-Pauschale dauerhaft und nicht nur um ein weiteres Jahr gewährt werden soll.“
Mit einem weiteren Antrag kümmert sich Hessen um seine Unternehmen:
„Unternehmen sollen ihren Corona-bedingten Verlust aus allen Pandemiejahren durch die Ausweitung des Verlustrücktrags auf zwei Jahre geltend machen können. Die Ausweitung des Verlustrücktrags auf zwei Jahre ist eine wichtige und notwendige Maßnahme, um die Liquidität der von der Corona-Krise getroffen Unternehmen zu stärken. Allerdings macht sie nur Sinn und hilft mehr, wenn alle Verluste seit Beginn der Pandemie von dieser Ausweitung profitieren“, so Finanzminister Michael Boddenberg. Der gegenwärtige Gesetzentwurf der Bundesregierung lässt nur für Verluste, die 2022 entstehen den zweijährigen Verlustrücktrag zu. Die Verluste aus den Corona-Jahren 2020 und 2021 können nur ein Jahr zurückgetragen werden. Für die betroffenen Unternehmen dürfte allerdings auch das „Lockdown-Jahr“ 2020 zu Verlusten geführt haben, so dass ein alleiniger zweijähriger Rücktrag aus 2022 (nach 2020 und 2021) faktisch ins Leere läuft. Deshalb schlägt Hessen vor, die Verlustrücktragszeiträume bereits für die Jahre 2020 (Rücktrag ins Jahr 2018) und 2021 (Rücktrag ins Jahr 2019) auszuweiten. Damit könnten die Unternehmen Corona-bedingte Verluste besser ausgleichen und positiver in die Zukunft blicken.